Missstände Niedersachsen

Missstände in den niedersächsischen Landeswäldern

Bislang war hier „nur“ die Kahlschlag-Dokumentation „Rote Mappe – Weiße Mappe“ eingestellt. (Mehr über Kahlschläge gibt es auch hier:  http://waldproblematik.de/kahlschlaege/ )

Zusätzlich zu den in „Rote Mappe – Weiße Mappe“ dargelegten Kahlschlag-Missständen (s. weiter unten) hier nun neu der Skandal von plötzlicher Holzernte in einem naturschutzfachlich sehr wertvollen Waldgebiet, das vorgeschlagen worden war, um aus der forstlichen Nutzung genommen zu werden:

[ Die Inhalte dieser Seite stammen aus der Facebook-Seite „Waldwahrheit“ des waldpolitischen Sprechers des BUND Niedersachsen, Herrn Karl-Friedrich Weber ]


19. 01. 2018 :

Wie ein Lebensraum erlischt …
Aus einem FFH- und Vogelschutzgebiet im Forstamt Wolfenbüttel

Phase 1 (Bild 1)
2011 werden aus einem sehr gut strukturierten 110jährigen Eichen-Hainbuchen-Kiefern-Mischwald u.a. große Anteile Hainbuchen herausgezogen. Eine waldbauliche Begründung ist nicht erkennbar. Behauptet wird in derartigen Fällen eine erforderliche Kronenpflege. Tatsächlich geht es regelmäßig um die Gewinnung von Energieholz.

FFH-Zerstörung 19-1-2018 a
Phase 2

2017 wird in den Bestand ein neues Gassensystem im 20-m-Abstand angelegt. (Bild 2) Die geschaffenen Trassen sind bis 6 m breit, sodass bei der künftigen Bringung mehrere nebengesetzte Fahrspuren möglich sind. Die auf den Trassen befindlichen Eichen und Hainbuchen haben überwiegend Habitatbaumqualität (Bild 2 – 5).

FFH-Zerstörung 19-1-2018 b

FFH-Zerstörung 19-1-2018 c

FFH-Zerstörung 19-1-2018 d

FFH-Zerstörung 19-1-2018 e
Ein stehender Totholzbaum neben einer Fahrgasse wird rot markiert, damit die Fachleute erkennen, dass es sich um einen stehenden toten Baum handelt und den FFH-Anforderungen genüge getan wird – Waldschutz für dumme. (Bild 6)

FFH-Zerstörung 19-1-2018 f

Bereits jetzt ist der Bestand „skelettiert“ und in seiner Struktur schwerstgestört.
Eine benachbarte Fläche war 2011 mit 90jähriger Kiefer von bester Qualität, Wüchsigkeit – Leistungsgklasse 9 – und Struktur bestockt (Bild 7).

FFH-Zerstörung 19-1-2018 g

Erntereif wäre er im Alter von 140 Jahren und mit einem Zieldurchmesser von 40 cm gewesen. Im Unterstand eine Vielfalt von Laubbäumen. (Bild 8)

FFH-Zerstörung 19-1-2018 h

2014 wurde dieser Kiefernbestand auf 0,7 ha kahlgeschlagen. Der Feuchtstandort wurde entgegen den LÖWE-Grundsätzen dauerhaft entwässert und eine Eichensaat vorgenommen. (Bild 9)

FFH-Zerstörung 19-1-2018 i
Die Landesfachbehörde für Naturschutz in Niedersachsen (NLWKN) hatte keine Einwände, weil statt eines bunten Laub-Nadelholz-Mischwaldes ein Eichenwald begründet werde.

Wir Förster nennen das Kinderschlachten. Ökonomen nennen das Erzeugung von Wertschöpfungsverlusten. Aber wo ist noch ökonomischen Denken?

Der neue FFH-Eichenwald würde dann wie die bereits vorhandenen Nachbarbestände mit 30 Jahren so wie auf dem Bild 10 aussehen – und wahrscheinlich viele weitere Jahrzehnte seine Plantagenfunktion an Stelle eines artenreichen Lebensraumes einnehmen. Das nennen wir Lebensraumerhalt.

FFH-Zerstörung 19-1-2018 j
Die Eichensaat ist nahezu ein Totalausfall, einzelne Amerikanische Roteichen gedeihen allerdings prächtig, was offenbar niemanden stört und viel Geld hat alles gekostet, was deutlich macht, wieviel die Landesforsten für Waldnaturschutz auszugeben, bereit sind.

Darüber wird dann sicher bald in der PR-Zeitschrift „Waldstücke“ mit einem Vorwort des Präsidenten berichtet.

Übrigens besteht bisher weder eine Schutzverordnung, noch ein verbindlicher Managementplan. Alles Geschehen bewegt sich somit im rechtsfreien Raum. Das macht Sinn, weil dadurch die vorgeschriebene Verbändebeteiligung unterlaufen und dadurch lästiger Ärger vermieden wird. Und auf den Unmut einer Öffentlichkeit pellt man sich längst ein Ei.

In Niedersachsen haben der Rechtsstaat und beamtenrechtliche Verpflichtungen seit vielen Jahren ihre eigenen Gesetze entwickelt.

Phase 3 (Bild 11)
Der ehemals geschlossene Waldlebensraum-Verbund sieht heute bereits so aus – zerrissen und labilisiert.

FFH-Zerstörung 19-1-2018 k
So soll es vermutlich weiter gehen.
Dem Fachministerium sind diese Entwicklungen seit über zehn Jahren bekannt. Die Verantwortlichen fühlen sich sicher, zu schwarz-gelben, rot-grünen oder rot-schwarzen Regierungszeiten. Eine funktionierende Lobby im Landtag tut ihr übriges. Holz muss her, deshalb weiter so, wie bisher.

Karl-Friedrich Weber

Fotos: Karl-Friedrich Weber

Den Ort nennen wir, wenn es unumgänglich ist. Uns ist daran gelegen, anhand konkreter Abläufe die Sensibilität dafür zu schärfen, dass es sich nicht um die oft benannten Ausreißer handelt, sondern um Standardsituationen in FFH-Schutzgebieten. In den Buchenwaldgebieten wie die von ihnen genannten Forstorte gibt es ähnlich Entwicklungen.

Es sind Beamte des Landes Niedersachsen. Wir sprechen die Fälle zunächst mit den Verantwortlichen an. Erst wenn kein Wandel in der Vorgehensweise erkennbar ist, werden wir konkret. Aber zugegeben, in den letzten zehn Jahren war dieses fair play nicht fruchtbar. FFH-Gebiete im Wald greifen auch 25 Jahre nach Inkrafttreten der EU-Richtlinie so gut wie nicht. Es gibt keine wirksame Kontrolle, weder intern, noch extern. Geltendes Recht bleibt einfach unbeachtet und niemand stoppt dieses Verhalten. Daran ändern auch Managementpläne und Schutzverordnungen bisher nichts, sofern sie überhaupt schon existieren. Verfassungsstaat Bundesrepublik Deutschland.


20. 11. 2017 :

Langfristige Ökologische Waldentwicklung in Niedersachsen nach ihrer großartigen ökologischen Weiterentwicklung im September 2017 – alles wie gehabt und weiter so? Bisher hören wir vor allem große Sprüche und Eigenlob.
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Ein Fallbeispiel aus dem Forstamt Dassel, das nicht nur in diesen Fallbeispielen zeigt, wie ernst Regierungsprogramme genommen werden.

1. Akt –

Der Forstamtmann i. R. Henning Städtler aus Einbeck schreibt am 12.10.2017 an den Leiter des Niedersächsischen Forstplanungsamtes, Herrn Dr. Böckmann:

„Hallo Herr Böckmann,
zunächst eine wichtige Frage oder besser Nachfrage: ich hoffe es geht Ihnen und Ihrer Familie gut. Und ich hoffe auch, dass Sie Ihren Job immer noch mit Freude und Elan ausüben. Das ist die Grundlage für gute Ergebnisse.

Ich bin dem Solling auch von aus Einbeck aus immer noch sehr zugetan und bin dort oft unterwegs. Vor allem um Arten zu erfassen (NLWKN) z.B. auf Trockenrasen (u.a. Weper) oder in Mooren (Teichwiesen, Heidelbeerbruch). Ich habe mich zwar auf Schmetterlinge etwas spezialisiert, habe aber durch den Märchenwald auch Einblicke in die Erfassung anderer Arten bekommen. (durch versch. Wissenschaftler)

Gestern war ich mal wieder im Heidelbeerbruch (bin ich immer 2-3 x im Jahr), um den schönen Herbstaspekt fotografisch festzuhalten. Außerdem geben in diesem Jahr Unmengen von Pilzen sehr schöne Fotomotive ab.

Beim Suchen von Pilzen in unmittelbarer Nähe des Heidelbeerbruchs, fielen mir frisch gepflanzte Douglasien mit roten Spitzen (nehme an Verbissschutz) auf.

Natürlich fängt dann sofort mein Waldökoherz etwas schneller an zu schlagen.
Im Einzugsgebiet eines Moores / potenziellen Moores Douglasien zu pflanzen, kann nach meinem Verständnis nicht der richtige Weg für eine Moor-Renaturierung sein. Da die Pflanzen noch klein sind, würde ich vorschlagen, sie umzusetzen. Das kann jedenfalls nicht im Sinn des Waldnaturschutzes und der NLF Ziele sein. (denke ich)

Gleich gegenüber (der Asphaltstraße) war ich noch mehr verwundert, als ich eine große Anzahl Lärchen sah, die mir bewusst erst jetzt auffielen, nachdem sie aus dem sonstigen Bewuchs gewachsen sind. In einem FFH Gebiet (130) und in der Nähe des NSG „Friedrichshäuser Bruch“ Lärchen zu pflanzen verstehe ich noch weniger. Auch hier mein Vorschlag, die Pflanzungen zurücknehmen, damit sie sich nicht verjüngen können.

Für das FFH-Gebiet „Wälder und Moore im Hochsolling…..“ gilt:

„Folgende Maßnahmen sind für das gesamte Bearbeitungsgebiet verbindlich und werden daher in der Einzelplanung der Lebensraumtypen bzw. beim Artenschutz nicht weiter aufgeführt. Waldbestände, die keinem LRT entsprechen, unterliegen dem Waldschutzgebietskonzept der Nds. Landesforsten und dort überwiegend der Kategorie „Naturwirtschaftswald“. Dies beinhaltet die langfristige Bewirtschaftung mit den Baumarten der jeweils potenziell natürlichen Waldgesellschaft.“

und:

„Die Forderung nach Erhalt und Entwicklung lebensraumtypischer Baumarten wird im Bearbeitungsgebiet konsequent umgesetzt, da sich alle Wald-LRT-Flächen und auch alle sonstigen Waldbestände im Waldschutzgebietskonzept der Niedersächsischen Landesforsten befinden. Damit gewährleisten die Landesforsten die Anforderungen der Erlasse bezüglich der LRT-typischen
Baumartenzusammensetzung und Verjüngung über das geforderte Maß hinaus.“

Ich bitte Sie herzlich, sich diesem Thema anzunehmen und die erforderlichen Rückbaumaßnamen auf den Weg zu bringen.

Wenn Sie mal Lust verspüren und Zeit haben, Einbeck und dem Märchenwald einen Besuch abzustatten, würde ich mich freuen.

Mit besten Grüßen

Henning Städtler“

Das Forstplanungsamt als Planungs- und Kontrollbehörde ist in Niedersachsen der Anstalt Niedersächsische Landesforsten unterstellt, die es in Bezug auf die Einhaltung der festgesetzten Schutznormen und Einschlagshöhen auch kontrollieren soll. Früher war es dem Fachministerium als oberste Fach- und Rechtsaufsicht direkt unterstellt, was eine unabhängige Arbeit ermöglichte. Das störte unter rot/grün politisch offenbar niemanden und wäre innerhalb der Zuständigkeit des Waldministers Meyer zu ändern gewesen.
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2. Akt –

Die Antwort auf Städtlers Schreiben kommt deshalb von der Betriebsleitung der Landesforsten:

Betriebsleitung
Dr. Marc Overbeck Abteilung Wald und Umwelt
Mein Zeichen
fon + 49 (0) 531 – 1298 – 240 fax + 49 (0) 531 – 1298 – 55
Marc.Overbeck@nlf.niedersachsen.de
10.11.2017

Sehr geehrter Herr Städtler,
vielen Dank für die Hinweise in Ihrem Schreiben an Herrn Dr. Böckmann vom 12. Oktober, auf das ich Ihnen zuständigkeitshalber antworte.�

Die von Ihnen angesprochene Douglasienpflanzung ist Bestandteil eines Waldumbaus in der Abt. 44a. Hier sollen Fichtenreinbestände zu buchendominierten Laub-Nadelholzmischbeständen überführt werden, in denen durch die Forsteinrichtung auch ein Douglasienanteil vorgesehen ist. Wir sind davon überzeugt, durch den deutlich ansteigenden Laubholzanteil einen positiven Effekt auf den Wasserhaushalt des Heidelbeerbruchs erzielen zu können.

Die Douglasie ist auf den gepflanzten Flächen standortgerecht. Stau- sowie anmoorige Standorte im Übergangsbereich zum Heidelbeerbruch befinden sich weiter nordöstlich und werden selbstverständlich nicht mit Douglasie bestockt.

Unabhängig davon setzen wir die renaturierungsarbeiten im Heidelbeerbruch im Rahmen des Moor- und Feuchtwaldkonzeptes fort.

Weiterhin haben sie eine Lärchenanpflanzung innerhalb des FFH-Gebiets 130 (Abt. 41a) angesprochen. Die waldbauliche Motivation der Lärchenanpflanzung lag darin begründet, einen von Adlerfarn dominierten Bereich mit möglichst geringem Pflegeaufwand zeitnah wieder in Bestockung zu bringen.

Wie sie richtiger Weise betonen, verzichten die NLF auf das aktive Einbringen nicht lebensraumtypischer Baumarten in FFH- Gebiete. Hierzu stehen wir auch.

Demnach hätte diese Lärchenanpflanzung nicht stattfinden dürfen. Uns ist hier ein Fehler unterlaufen, den wir bedauern und der ein Einzelfall bleiben muss.

In Anbetracht der konkreten waldbaulichen Situation, erscheint es uns jedoch vertretbar, die Lärchen zu belassen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich um nur rund 400 Lärchen handelt, die sich aller Voraussicht nach nicht oder in nur sehr geringem Umfang verjüngen werden und insgesamt in der Abt. 41a etwa 40.000 Buchen gepflanzt wurden. Hierdurch wurden die Weichen gestellt, einen Fichtenbestand in einen Buchenlebensraumtyp zu überführen. Dies ist das primäre Ziel auf dieser Fläche.

Wir gehen davon aus, dass der sehr geringe Lärchenanteil hierauf keinen signifikanten Effekt haben wird.

Um derartige Fehler zukünftig zu vermeiden, werden wir dieses Thema im Rahmen der nächsten Dienstbesprechung nochmals ansprechen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesem Schreiben unseren Abwägeprozess in dieser Angelegenheit nachvollziehbar dargelegt zu haben. Das Forstamt Dassel, wie auch ich stehen zudem gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß im Auftrag

gez. Dr. Marc Overbeck
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3. Akt

Auf diese standardeantwort, einen nicht zu beschöningenden Fehler zuzugeben, aber nichts zu unternehmen, diesen zu heilen, antwortet Städtler:

Offener Brief an NLF, Herrn Dr. Marc Overbeck:

Sehr geehrter Herr Dr. Overbeck,
wir (weitere Mitdenker aus BUND, Forst und Naturschutz) danken Ihnen für Ihre Antwort vom 10.11.2017.

Zur Douglasien-Pflanzung in unmittelbarer Nähe des Heidelbeerbruchs:

Wir teilen Ihre Sichtweise nicht. Ihnen dürfte bekannt sein, dass die Moorrenaturierung des Heidelbeerbruchs mit erheblichen Fördermitteln umgesetzt wurde.

Alle direkt an dem Moor angrenzenden Fichtenbestände gehören zum Wassereinzugsgebiet des Heidelbeerbruchs. Da aus Erfahrung Fichten-NV von allein kommen wird, die es einzudämmen gilt, ist es fachlich absurd, bei der Bedeutung des Moores zusätzliches Nadelholz (wie hier Douglasie) zu pflanzen.

Bei einem von Ihnen beschriebenen WET 26 wäre es geboten gewesen, die Buchen-Anteile zu pflanzen. Da das (bis auf wenige vorhandene Buchen) nicht der Fall ist, ist Ihre Einschätzung eindeutig falsch.

Schauen Sie sich bitte u.a. die Fichtenalthölzer zwischen dem Niedermoor „Teichwiesen“ und Lakenteich an, dann erkennen Sie, wo die Forstziel-Reise hingehen soll – massenhaft dichte Fichten-NV – bewusst und mit Absicht gefördert. Soll die Öffentlichkeit durch die NLF einmal mehr hinters Licht geführt werden?

Wir fordern daher die Entfernung aller Douglasien. Stattdessen sollten Buchen gepflanzt werden. damit ein eindeutig buchendominierter WET gesichert ist.

Wirkung von Nadelholz in Wassereinzugsgebieten der Moore im Solling:
Es ist wissenschaftlich belegt, dass im Solling unter Nadelholz eine 40% niedrigere Wasserbildungsrate im Vergleich zu natürlichen Buchenbeständen zu verzeichnen ist. Daher ist es seit Beginn der Moorrenaturierungen im Solling im Jahre 2007 unabdingbarer Baustein zur Wasserversorgung der Niedermoore gewesen, die Wassereinzugsgebiete der Moore von Nadelholz in Laubholz umzuwandeln.

Querverweis1: (Naturverjüngung der Douglasie in Stadtwald Freiburg) Auszüge

„Die mögliche Invasivität fremdländischer Baumarten in Deutschlands Wäldern wird zwischen Akteuren des Naturschutzes und der Forstwirtschaft intensiv diskutiert. Auslöser dieser Debatte war unter anderem ein Gutachten des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), welches im Jahre 2013 veröffentlicht wurde. Im Zuge dieser Publikation wurden fremdländische Gefäßpflanzen in drei Listenkategorien eingeteilt und Empfehlungen für den weiteren Umgang der Arten ausgesprochen. Die Douglasie (Pseudotsuga menziesii), als die in Deutschland forst- und holzwirtschaftlich bedeutsamste eingeführte Nadelbaumart, wurde im Rahmen dieses Bewertungsverfahrens als invasiv eingestuft und auf eine „Schwarze Liste“ von Arten gesetzt. Bei der Einschätzung der Art als „invasiv“ nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 7 Abs. 2 Nr. 9 BNatSchG) muss eine gebietsfremde Art ein erhebliches Gefährdungspotenzial für natürlich vorkommende Ökosysteme, Biotope oder Arten haben.“

Querverweis 2:
Rechtliche Regelung – Quelle: Naturschutzfachliche Bewertung der Douglasie – P. Meyer 2014 Auszüge

„(1) Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um einer Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen und Arten durch Tiere und Pflanzen nichtheimischer oder invasiver Arten entgegenzuwirken.
(2) Arten, bei denen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass es sich um invasive Arten handelt, sind zu beobachten.
(3) Die zuständigen Behörden … ergreifen … Maßnahmen, um neu auftretende Tiere und Pflanzen invasiver Arten zu beseitigen oder deren Ausbreitung zu verhindern.
… bei bereits verbreiteten Arten … Ausbreitung … verhindern … Auswirkungen der Ausbreitung … vermindern, soweit … Aussicht auf Erfolg und … nicht außer Verhältnis zu dem entsprechenden Aufwand …

Zielsetzung Naturschutz:
• Die autochthone und/oder historisch gewachsene biologische Vielfalt erhalten und wiederherstellen
• Mögliche Veränderungen autochthoner Ökosysteme durch eingeführte Arten: Verschiebungen der Artenzusammensetzung
• Verdrängung von Arten durch Konkurrenz
• Aus Naturschutzsicht ist der Anbau der Douglasie nicht zielführend.

Zur Lärchen-Pflanzung im FFH Gebiet 130. (WSG-NWW)

Auch in diesem Punkt können wir Ihnen in keiner Weise folgen.
Die Pflanzung der Lärche wird von Ihnen u.a. mit dem Unterdrücken von Adlerfarn. begründet. Es geht hier um ein FFH Gebiet, in das gem. Selbstverpflichtung der NLF und Festlegung im FFH-Managementplan keine Lärchen und Fremdländer gepflanzt werden dürfen.

Wollen Sie damit zum Ausdruck bringen, dass Förster nicht in der Lage sind, diese Zusammenhänge zu verstehen?

Wenn man einen Fehler gemacht hat und ihn bedauert, dann ist die einzige Konsequenz daraus die Entfernung aller Lärchen.

Eine Entschuldigung reicht hier nicht aus, wenn sie am Sachverhalt nichts ändert.

Diese Vorgänge und Ihre Antworten darauf zeigen, dass die NLF ihre Selbstverpflichtungen nicht verlässlich wahrnehmen und ständige öffentliche Kontrolle notwendig ist.

Wie viele solcher Fälle werden nur zufällig entdeckt? Er ist offensichtlich, dass auch in FFH-Gebieten die Fichten-Naturverjüngung zugelassen und provoziert wird

Wir fordern daher die Entfernung sämtlicher Lärchen.

Eichen-Einschlag in NWE-Fläche (Nutzungsfreie Waldentwicklung, Anmerkung Red.) Birkenberg bei Lauenberg

Doch damit nicht genug, muss Ihnen ein weiterer „Fall“ vorgetragen werden. Das NWE Paket wurde im September durch das Kabinett beschlossen und von den Ministern in den Medien verkündet.

Anliegende Fotos wurden am 12.11.2017 im NWE Gebiet Birkenberg (42 Hektar) bei Lauenberg gemacht. Entspricht der Gesamtgröße des forstfiskalischen Forstortes. Da die Kulisse verabschiedet ist, muss hier konstatiert werden, dass wissentlich und absichtlich Bäume aus einer NWE-Fläche (mit Totalschutz) geholt worden sind, um sie zu vermarkten, während man den Birkenberg in seiner Gesamtheit den Verbänden, der Politik und der Öffentlichkeit als NWE dargestellt hat.

Da es sich um alte Eichen und aufgrund der genauen Analyse vor Ort um Habitatbaum-fähige Eichen gehandelt hat (insgesamt mindestens 6 Bäume) ist dieser Vorgang als hochgradige Amtspflichtverletzung zu bewerten, die in anderen Unternehmen zu Konsequenzen führen würde.

Mit freundlichen Grüßen

Henning Städtler

16.11.2017

Die Forderung Städtlers nach Konsequenzen dürften unerfüllt bleiben. Wann wurde in den Niedersächsischen Landesforsten jemals pflicht- und rechtswidriges Verhalten geahndet, wenn es sich um Rechtsverstöße gegen LÖWE-Grundsätze oder FFH-Lebensraumtypen handelte?

Fotos: © Henning Städtler

Löwe-neu Dassel a 20-11-2017

Löwe-neu Dassel b 20-11-2017

Löwe-neu Dassel c 20-11-2017

Löwe-neu Dassel d 20-11-2017

Löwe-neu Dassel e 20-11-2017


13. 10. 2017 :

Die Begründung von Eichen in Laubmischwäldern durch Lochpflanzungen ist nicht nur möglich, sondern mit Abstand die ökologisch und betriebswirtschaftliche günstigste Methode, dieser Baumart den gebührenden Stellenwert zu verschaffen.
Das ist eigentlich altes forstliches Wissen. Man muss es nicht neu erfinden.

Bis heute herrscht jedoch die mit Abstand primitivste waldbauliche Methode des Kahlschlags vor, immer noch mit abstrusen Argumenten begründet.

In der Forstgenossenschaft Abbenrode im heutigen Forstamt Wolfenbüttel ließ ich vor 35 Jahren in ein 0,2 ha großes Loch Stieleichen pflanzen. Die Kleinfläche wurde gegen Rehwildverbiss gezäunt. Eine Kultur- und Jungwuchspflege unterblieb vollständig. Erst dreißig Jahre später führte mein Nachfolger im Revier einen Pflegehieb durch.

Heute sehen wir einen wüchsigen Eichenbestand mit besten Schaftformen und aufkommender Buchen-Naturverjüngung.

Auf dem Bild 2 im Vergleich einen gleichaltrigen Stieleichenbestand auf vergleichbarem Standort, der im sog, Rome´-Verfahren begründet wurde. Dabei wurden nach Kahlschlag mit einem Tellergerät Dämme aufgepflügt und bepflanzt. Die totale Zerstörung der Bodenstruktur führte zu Wuchsdepressionen, die heute noch nicht überwunden sind.

Die Unwirtschaftlichkeit aus Kapitalverzinsung der Anfangsinvestition und Zuwachsverluste sowie jahrzehntelange Folgepflege führen dazu, dass diese Bestände höchstwahrscheinlich nie in eine Rentabilitätsphase geraten werden. Das betrifft folgende Generationen.

Mit guter Forstbetriebswirtschaft hat das nichts zu tun, mit naturnaher Waldwirtschaft schon gar nicht.

Auch wenn das Dämmerome-Verfahren inzwischen der Vergangenheit angehört – erfolgen bis heute in den Niedersächsischen Landesforsten Kahlschläge vornehmlich auch in Schutzgebieten; begründet mit dem Argument des Erhalts eines fiktiven naturfernen Lebensraumtyps aus Naturschutzgründen.

Flächenbefahrung, Ganzbaumnutzung, Nivellierung des Habitates durch Häckseln des Humushorizontes sind inbegriffen, damit die Verluste wenigstens maschinengerecht erfolgen können, wie es das aktuell fortgeschriebene Progamm LÖWE (Langfristige Ökologische Waldentwicklung) im Niedersächsischen Landeswald neuerdings fordert – im Gegensatz zu seiner Urfassung.

Das kann fassungslos machen, weil es so unglaublich klingt.

Erst allmählich können sich Forstleute Gehör verschaffen, die die über waldbauliches Gespür und Erfahrung mit der Eiche verfügen. Sie werden erfahrungsgemäß überholt werden von denjenigen, die den Schaden verursacht haben und schnellstens auf dem neuen Trittbrett stehen.
Wendig sein ist alles. Und wer wollte denn schon rückwärts schauen.

Foto: Karl-Friedrich Weber

Eichenwaldbau Weber 13-10-2017 a

Eichenwaldbau Weber 13-10-2017 b

Eichenwaldbau Weber 13-10-2017 c

Eichenwaldbau Weber 13-10-2017 d

Eichenwaldbau Weber 13-10-2017 e


06. 02. 2017 :

KURZZEITGEDÄCHTNIS

Unwesentliches sollten wir vergessen können, Wesentliches jedoch in Erinnerung behalten, weil sich oft nur im Nachhinein wahre von unwahren Tatsachenbehauptungen unterscheiden lassen.

Es ging um ein Netz von Kahlschlägen über einem Hektar Größe im Einzelfall und in den wertvollsten und ältesten Eichen-Hainbuchen-Beständen des FFH- und Vogelschutzgebietes „Wälder zwischen Braunschweig und Wolfsburg“. Und es ging um die Kritik des Niedersächsischen Heimatbundes an diesen Kahlschlägen und Kulturpraktiken in seiner jährlichen ROTEN MAPPE von 2015 und 2016.

Diese jahrelang praktizierten Kahlschläge widersprachen den verbindlichen Entscheidungshilfen der Niedersächsischen Landesforsten, ohne dass die Dienst- und Fachaufsicht einschritt.

Von den Kritikern als eine gezielt wahrgenommene Provokation war schließlich der auf dem Foto zu sehende über 1 Hektar große Kahlschlag in der wertvollsten Kernfläche des Schutzgebietes überhaupt.

Der Ministerpräsident Niedersachsens antwortete traditionell anlässlich der jeweiligen Niedersachsentage auf die Kritik und widersprach unter anderem den festgestellten Kahlschlaggrößen. Diese Information hatte er den Gepflogenheiten entsprechend von seinen Beamten erhalten und weitergegeben.

Es war zu klären: Entweder der Ministerpräsident oder die Kritiker behaupteten falsche Tatsachen.

Zeitnahe Luftbilder fehlten noch. Aktuelle Luftbilder machen es nun für jeden möglich, den Wahrheitsgehalt nachträglich zu überprüfen.

Dieser Kahlschlag (Foto), vermessen mittels sogenanntem Feldblockfinder Niedersachsen, ist ca. 1.3 Hektar groß. Der Niedersächsische Heimatbund hatte recht mit seiner Kritik. Seine Fakten stimmten auch in allen anderen vorgebrachten Kritikpunkten.

Ob vorsätzlich falsche Angaben erfolgten, die einer Lüge gleichkommen, oder mangelndes Vermögen, eine Fläche richtig zu vermessen, kommt es uns nicht an.

Kahlschlag-Vermessung mit Feldblockfinder 2-2017


Hier die gesamte „Rote Mappe“ 2016 mit den vom Niedersächsischen Heimatbund (NHB) monierten Missständen [ s. S. 16f des PDF-Dokuments ]:

https://beispiel125.files.wordpress.com/2016/08/rote-mappe-2016_internet.pdf

Hier die „Weiße Mappe“ 2016 = Die Antwort der Niedersächsischen Landesregierung auf die „Rote Mappe“ 2016 des NHB [s. S. 14f des PDF-Dokuments ]:

https://beispiel125.files.wordpress.com/2016/08/weic39fe-mappe-2016_internet.pdf

Hier die gesamte „Rote Mappe“ 2015 [s. S. 19f des PDF-Dokuments ]:

https://beispiel125.files.wordpress.com/2016/08/rote-mappe-2015.pdf

Hier die „Weiße Mappe“ 2015 = Die Antwort der Niedersächsischen Landesregierung auf die „Rote Mappe“ 2015 des NHB [s. S. 17f des PDF-Dokuments ]:

https://beispiel125.files.wordpress.com/2016/08/weisse-mappe-2015.pdf


07. 11. 2016 :

[Kommentar von Karl-Friedrich Weber zur gemeinsamen, folgenden Pressemitteilung von BUND + NABU]

Zusammenarbeit scheint ihre Interessen zu stören

Nachstehende Pressemitteilung, die heute erschienen ist, bestätigt einmal mehr:
Die Konfliktstrategen der Niedersächsischen Landesforsten bleiben unbeeindruckt und haben weiterhin das Sagen. Sie fühlen sich offenbar sicher. Eine Dienstaufsicht scheint es nicht zu geben.

Nicht nur den zuständigen Waldminister Christian Meyer führen sie vor, sondern konterkarieren bewusst das vieljährige konstruktive Bemühen der Naturschutzverbände um einen gemeinsamen Weg, die gesetzlichen Ziele einer zukunftsfähigen nachhaltigen Waldwirtschaft Wirklichkeit werden zu lassen.

Das hat Methode. Die Verbände haben im Landesforstbeirat und Arbeitsgruppen wie den zur Weiterentwicklung von LÖWE (Langfristige Ökologische Weiterentwicklung) in den vergangenen Jahren viel Engagement bewiesen. Die Herren scheinen das als eine Störung zu begreifen.

Irgendwann wird das ein Ende haben. BUND und NABU vertreten die Umweltbelange der Gesellschaft. Sie müssen sich von Beamten des Landes nicht am Nasenring herumführen lassen. Und wenn der Minister nicht in der Lage sein sollte, diesem Treiben ein Ende zu setzen, ist die Landespolitik gefragt.

Karl-Friedrich Weber

[ 12.11.2016: ] Der verantwortliche Forstamtsleiter war bis vor kurzem in der Betriebsleitung der Anstalt niedersächsiche Landesforsten für den Naturschutz in den Landesforsten zuständig und kennt sich mit der rechtlichen Materie nutzungsfreier Wälder bestens aus.

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Gemeinsame Pressemitteilung
BUND Landesverband Niedersachsen,
NABU Landesverband Niedersachsen

Schaffen niedersächsische Landesforsten vollendete Tatsachen?

Naturschutzverbände bitten Landesregierung, den Einschlag von Alteichen in vorgeschlagenen Naturwäldern zu stoppen

Hannover, 7. November 2016 – Im Zuge der Diskussion zur „Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt“ sollen in Niedersachsen 10 Prozent der Landeswaldfläche dauerhaft einer natürlichen Waldentwicklung (NWE) überlassen werden. Die Verbände BUND Niedersachsen und NABU Niedersachsen hatten dies begrüßt und Vorschläge zu Gebietsausweisungen übermittelt verbunden mit einem Einschlagsmoratorium in den schutzwürdigen Waldflächen.

Am Hangfuss des Norddeisters, des hannoverschen „Hausberges“, ist auf einer Fläche von ca. 39 Hektar urwüchsiger Eichen-Buchenwald erhalten geblieben. Weil solche wertvollen, quellreichen Wälder mit geschlossenem Bestand alter Laubbäume in Niedersachsen sehr selten geworden sind, haben die Naturschutzverbände bei der Bürgerbeteiligung zur Auswahl der Gebiete für eine natürliche Waldentwicklung (NWE) im Rahmen der Nationalen Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung dieses Waldstück als „Urwald von Morgen“, also als Naturwald vorgeschlagen. Der Prozess der Gebietsauswahl nach der Bürgerbeteiligung läuft aktuell.

Nun ziehen sich bis in das feucht-quellige Herz dieses vorgeschlagenen Naturwaldes breite und tiefe Schlammschneisen. Am Wegrand liegen neben Eschen, Hain- und Rotbuchen auch ca. 70 dicke Alteichen. Weitere, besonders schöne Alteichen sind bereits zum Fällen markiert. Greenpeace, BUND und NABU sind entsetzt: Mitten im Prozess der Gebietsauswahl nach der Bürgerbeteiligung schaffen die Landesforsten hier vollendete Tatsachen. Sie bitten deshalb die Minister für Umwelt und für Landwirtschaft, diesem Treiben Einhalt zu gebieten, bevor noch mehr Schäden am Tafelsilber unseres Naturerbes entstehen und die NWE-Gebietskulisse fertiggestellt ist.

Da die Naturschutzverbände die Gefahr bereits früh sahen, dass in potentiellen Naturwäldern kurz vor Ausweisung noch die wertvollsten, alten Bäume gefällt und verkauft werden, hatten sie vehement ein Einschlagsmoratorium in diesen Gebieten gefordert, damit der Wert der vorgeschlagenen Flächen nicht durch Fällungen beeinträchtigt wird. Nun hat sich leider bestätigt, wie berechtigt diese Sorge war. Die Verbände heben dabei die Bedeutung alter, naturnahen Eichen-Mischwälder als einen unverzichtbaren Bestandteil im Netz der Wälder mit natürlicher Entwicklung hervor. Dies hatten auch die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung klar gezeigt.

HINTERGRUND

Flächenbeschreibung in Anlage 2 des Verbändevorschlags

„Für NWE vorgeschlagene Flächen“ – (Seite 45):

Hangfußwälder bei Egestorf (Großer Deister), Region Hannover 9.5093:52.2743 ca. 39 ha

Nachdem in den Vorjahren und auch aktuell im Umfeld massiv durchforstet wurde, handelt es sich hier wohl um das Waldstück im Landeswald, das noch am besten die wertvollen Laubmischwälder am Hangfuß des Norddeisters repräsentiert. Die hangabwärts gelegenen Flächen sind trotz des hohen Bestandsalters noch sehr geschlossen und stammzahlreich. Eingebettet in einen teils quelligen Hangfußwald aus Buche-Traubeneichen mit Übergängen in Stieleichen-Hainbuchenwald finden sich Erlen-Galerien entlang nicht eingetiefter Quellbäche. Lediglich ein Lochhieb und eine kleine Eichenkultur sowie an einer Stelle in Einzelmischung Altfichten.

Hinweis: einen Kartenausschnitt der Verbändevorschlags Hangfußwälder bei Egestorf haben wir Ihnen beigefügt.

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NABU Niedersachsen – Pressestelle
Ulrich Thüre | Philip Foth
Telefon: 0511-9 11 05-27 |-33
Fax: 0511-9 11 05 40 | E-Mail: ulrich.thuere@NABU-niedersachsen.de, philip.foth@NABU-niedersachsen.de
www.NABU-niedersachsen.de
Redaktion: Ulrich Thüre, Philip Foth

karte-naturwald-vorschlag-bei-hannover

https://niedersachsen.nabu.de/natur-und-landschaft/wald/21470.html?utm_source=Newsletter&utm_medium=E-Mail&utm_campaign=KW45



ROTE MAPPE – WEIßE MAPPE 2015:

Folgender Text wurde am 29. 11. 2015 auf der Facebook-Seite „Waldwahrheit“ des waldpolitischen Sprechers des BUND Niedersachsen, Herrn Karl-Friedrich Weber, veröffentlicht:

[ Das jährliche Ritual der Roten / Weißen Mappe ist so zu verstehen, dass der Ministerpräsident für die Landesregierung eine Antwort auf die vorgebrachte Kritik in der ROTEN MAPPE gibt. Er antwortet in der WEISSEN MAPPE. Sie ist auf dem Niedersachsentag des Niedersächsichen Heimatbundes an die Öffentlichkeit gerichtet. ]


Rote MappeWeiße Mappe 2015

Der Vorgang, um den es hier geht, ergibt sich aus nachstehender Gegenüberstellung, die hiermit veröffentlicht wird, nachdem es in den vergangenen sechs Monaten interner Schriftwechsel zu keiner Klärung der offenen Sachfragen gekommen ist.
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Zur ROTEN MAPPE 2015 – WEISSEN MAPPE 2015

1.
Am 9. Mai 2015 legte der Präsident des Niedersächsischen Heimatbundes e.V. (NHB), Prof. Dr. Hansjörg Küster, in der Festversammlung des 96. Niedersachsentages in Westerstede die ROTE MAPPE 2015 vor, einem kritischen Jahresbericht zur Situation der Heimatpflege im Land Niedersachsen.
Unter 2011/15, Seite 17 der ROTEN MAPPE, wurde kritisch Stellung genommen zu Eichen-Kahlschlägen in NATURA 2000 Gebieten im Niedersächsischen Forstamt Wolfenbüttel (Landkreis Helmstedt, Stadt Braunschweig, Stadt Wolfsburg).
Die Antwort wurde in der WEISSEN MAPPE 2015 auf Seite 15 anlässlich der Festversammlung durch Ministerpräsident Stefan Weil überreicht.

Diese Antwort enthält eine Vielzahl objektiv falscher Darstellungen, die den Eindruck erwecken können, dass die Kritik des Niedersächsischen Heimatbundes auf einer falschen Sachlage beruhe und somit unzutreffend sei.
Die Arbeitsgemeinschaft Wälder der Region Braunschweig (AG Wälder), ein Zusammenschluss aus den Umweltverbänden BUND, NABU und Greenpeace sowie fachkompetenten Einzelpersonen, stellt hierzu fest, dass die diesbezügliche Kritik des NHB in der ROTEN MAPPE 2015 in allen Punkten zutrifft und die Sachlage korrekt dargestellt wird.

2.
In einem Schreiben an den Ministerpräsidenten vom 16.7.2015 hat die AG Wälder der Region Braunschweig ihre Bedenken mitgeteilt.

3.
Mit Schreiben vom 25.8.2015 hat das Niedersächsiche Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) im Auftrage der Staatskanzlei geantwortet.

4.
Mit Schreiben vom 31.8.2015 hat die AG Wälder der Region Braunschweig auf das Schreiben vom 25.8.2015 geantwortet und darin zum Ausdruck gebracht, dass im Bezugsschreiben des ML vom 25.8.2015 auf den Vorgang nicht in der erforderlichen Konkretheit eingegangen wird und entsprechende Korrekturen angemerkt, verbunden mit dem Vorschlag, strittige Annahmen unter der Moderation der Rechts- und Fachaufsicht des Fachministeriums zu klären.
Auf dieses Schreiben ist bisher mit Stand 28. November 2015 keine Antwort erfolgt.

5.
Da eine zeitnahe Klärung der strittigen Annahmen, wie sie der Ministerpräsident in seiner Antwort gewünscht hat, durch ML offenbar nicht verfolgt wird, wird nachstehende Gegenüberstellung von Kritik (Kritik der ROTEN MAPPE)und Gegenbehauptung (Antwort Landesregierung WEISSE MAPPE)) und Widerlegung der Gegenbehauptung (Gegenbeweis AG WÄLDER) in Form einer Synopse vorgenommen.


1.
  Kritik der ROTEN MAPPE: [ = in der Roten Mappe geäußerte Kritik]

„Klagen erreichen uns vor allem für die Wälder des Forstamtes Wolfenbüttel. Hier wird immer wieder der Abtrieb von Eichen-Altbeständen in den Flora-Fauna-Habitat- (FFH-) Gebieten 101 „Wälder zwischen Braunschweig und Wolfsburg“ und 102 „Beienroder Holz“ beobachtet, sogar solche, die die verbindliche Obergrenze von einem Hektar deutlich überschreiten.“
„Seit 2005 wurde in die ohnehin unzureichenden Altbestandsflächen der beiden FFH-Gebiete ein Netz von Kahlschlägen unterschiedlicher Größe von 0,5 bis 1,8 ha angelegt.“

Antwort Landesregierung WEISSE MAPPE:

„Entgegen den Behauptungen wurden im Forstamt Wolfenbüttel die zur Verjüngung seit 2009 angelegten Kahlflächen stets im Rahmen der vorgegebenen Maximalgröße von höchstens einem Hektar angelegt. Meldungen, die dies bestreiten, hat das Forstamt Wolfenbüttel im letzten Jahr im Rahmen seines Qualitätsmanagments in mehreren Durchgängen mit GPS-Unterstützung überprüft und für unzutreffend befunden.
– Zuletzt überprüft wurde eine Freifläche im Wendhäuser Wald (Abt. 2203), diese war nicht – wie in einer Veröffentlichung angegeben – 1,8 Hektar, sondern 0,97 Hektar groß.“

Gegegenbeweis der AG WÄLDER:

Die Behauptungen der Landesregierung sind unwahr. Die Flächen wurden durch Forstfachleute der AG Wälder am Boden eingemessen und durch Feldblockfinder auf dem Luftfoto überprüft. Der Bezugsrahmen lautete 2005 bis 2015 und nicht 2009-2015.

– Im genannten Bezugrahmen 2009 bis 2015 fanden die mit Abstand negativsten Eingriffe durch Kahlschläge statt.
– Die durchschnittliche Kahlschlaggröße von sieben Kahlschlägen in Eichenlebensraumtypen des FFH-Gebietes 101 in der Zeit von 2005 – 2015 beträgt 1,2 Hektar (Anlage 101.1)

– Die durchschnittliche Kahlschlaggröße von elf Kahlschlägen in Eichenlebensraumtypen des FFH-Gebiets 102 in der Zeit von 2005 – 2015 beträgt 1,16 Hektar (Anlage 102.1) – ein Kahlschlag in einem hiebsunreifen Kiefern-Eichen-Mischbestand aus 2013/14 (Abt. 2033b und c) zwecks einer Eichensaat, beträgt 1,4 ha.

– Eine schriftliche Veröffentlichung, wonach der Kahlschlag im Wendhäuser Wald, Abt. 2203 1,8 ha groß sein soll, ist nicht bekannt.
Der Kahlschlag im wertvollsten Eichenaltbestand im Forstort Bürgerklei ist (abgerundet) 1,3 Hektar und nicht, wie von der Landesregierung behauptet, 0,97 Hektar groß. (Beweis Fotos)
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2.
Kritik der ROTEN MAPPE: [ = in der Roten Mappe geäußerte Kritik]

„Nachdem zwei im Abstand von vier Jahren erfolgte Kartierungen der Mittelspecht-Population durch ein Fachbüro erfolgten und dabei festgestellt wurde, dass die Population auf Grund der Kahlschläge deutlich abgenommen hat , sollte diese Form der Kahlschläge nicht weiter fortgeführt werden. Tatsächlich aber behielt das Forstamt die bisherige Kahlschlagpraxis bis heute bei.“

Antwort Landesregierung WEISSE MAPPE:

Die Landesregierung hat auf diese Kritik nicht geantwortet.
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3.
Kritik der ROTEN MAPPE: [ = in der Roten Mappe geäußerte Kritik]

„Dabei wird sämtliche Biomasse von den Flächen geräumt und als Energieholz vermarktet. Die Böden werden mit schwerem Gerät flächig befahren, Stuken und verbleibende Holzreste gehäckselt und dabei der Oberboden in seiner Struktur schwer beeinträchtigt oder zerstört. Der Standort wird nivelliert, damit anschließend maschinell gepflanzt werden kann.“

Antwort Landesregierung WEISSE MAPPE:

„Unzutreffend ist ferner die pauschale Behauptung, das Forstamt entferne „sämtliche Biomasse von den Flächen“. Flächen, die im Forstamt für die Verjüngung durch Saat oder Pflanzung (mit Eiche) vorgesehen sind, werden im notwendigen Maße geräumt, anschließend wird der Boden vorbereitet. Auf den sehr wüchsigen Standorten des Forstamtes ist eine Pflanzung oder Saat ohne diese Vorbereitung nicht möglich. Die Räumung von Kronenteilen erfolgt mit dem Rückezug (Forwarder) von den Rückegassen aus. Diese Kronenteile werden gehackt und als nachwachsender Rohstoff (Hackschnitzel) in Kraftwerken verbrannt. Feinreisig verbleibt auf der Fläche. Der Boden wird mit einem Mulchgerät vorbereitet. Für die Kultur schädliche Vegetation (Brombeere) soll damit in ihrer Ausbreitung gebremst werden. Stubben und unterirdische Baumanteile werden durch die oberflächliche Mulchung nicht bearbeitet, sie verbleiben weitgehend ungestört auf der Fläche. Der Standort wird nicht „nivelliert“, der Oberboden nicht zerstört. Das Mulchgerät greift i.d.R. nur wenige Zentimeter (kleiner 5 cm) in den Auflagehumus ein, nicht in den Mineralboden. Dieses Verfahren wird seit zehn Jahren im Forstamt angewandt und hat zu sehr gutem Wuchserfolg bei dementsprechend behandelten Kulturen geführt.“

Gegegenbeweis der AG WÄLDER:

Die Behauptungen der Landesregierung sind unwahr, wie die AG Wälder durch eine lückenlose Fotodokumentation aus den Jahren 2005 bis 2015 belegen kann. Es stellt sich die Frage, warum die Berichterstattung durch das Forstamt, auf die sie sich offensichtlich beruft und die sie ungeprüft übernommen hat, nicht im Nachhinein im Wege der Fach- und Rechtsaufsicht einer Nachkontrolle unterzogen wird. Es ist nicht hinnehmbar, dass Waldfachleuten der AG Wälder damit indirekt unterstellt wird, dass ihre Kritk gegenstandlos sei und nicht überprüft werden müsse. Die AG Wälder hat mit Schreiben vom 31.08.2015 gegenüber ML die Bitte geäußert, den Wahrheitsgehalt ihrer Kritik zu belegen. Bis zum 28.11.2015 ist auf diese Bitte keine Antwort erfolgt.
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Der Übersichtlichkeit wegen, wird auf o.a. Antwort der Landesregierung im Einzelnen eingegangen:

„Unzutreffend ist ferner die pauschale Behauptung, das Forstamt entferne „sämtliche Biomasse von den Flächen“. Flächen, die im Forstamt für die Verjüngung durch Saat oder Pflanzung (mit Eiche) vorgesehen sind, werden im notwendigen Maße geräumt, anschließend wird der Boden vorbereitet.“

Gegenbeweis der AG WÄLDER :

„Sämtliche“ Biomasse meint die vollständige Entfernung von Derb- und Kronenholz einschließlich des Feinreisig seit 2005. Seit 2010 erfolgt diese Flächenräumung der Kronenteile grundsätzlich im Laub, wodurch in besonderem Maße Nährstoffe aus dem Standort getragen werden.
Ob vorherige Nähstoffuntersuchungen der Böden erfolgen, ist nicht bekannt.
(Beweis Fotos)
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„Auf den sehr wüchsigen Standorten des Forstamtes ist eine Pflanzung oder Saat ohne diese Vorbereitung nicht möglich.“

Gegenbeweis der AG WÄLDER :

Die Aussage entspricht nicht dem fachlichen Stand. Es gibt unter gleichen Standortverhältnissen aus den letzten 35 Jahren zahlreiche Beispiele in den Eichenwäldern der FFH-Gebiete in der Region Braunschweig, die belegen, dass eine sichere Eichenbegründung in Löchern 0,1 bis 0,3 Hektar ohne bodenschädigende Vorbereitung kostenminimiert bei bestmöglicher Wirtschaftlichkeit möglich und ökologisch alternativlos ist. Die vielfältigen Versuche der AG Wälder, gemeinsam mit den Landesforsten vor Ort diese Waldbilder anzuschauen und in einer Fachexkursion zu diskutieren, waren bisher erfolglos.
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„Die Räumung von Kronenteilen erfolgt mit dem Rückezug (Forwarder) von den Rückegassen aus.“

Gegenbeweis der AG WÄLDER :

Jeder Kahlschlag ab 2005 wurde durch die AG Wälder einer genauen Prüfung im Hinblick auf das Befahren der Böden unterzogen. Diese ergab ohne Ausnahme ein flächiges Befahren ohne Rücksicht auf die Empfindlichkeit der Standorte und somit schwere Verdichtungen der Böden. Das flächige Aufkommen der Knotenbinse als Verdichtungsanzeiger auf den meisten Kahlschlagflächen belegt diese Tatsache noch nach Jahren. Diese Flächen in den FFH-Lebensraumtypen wurden im Zuge der Basiserfassung als sog. Entwicklungsflächen eingestuft. Mangels vorhandener Pflegepläne bzw. alternativer FFH-Verträglichkeitsprüfung sind Flächenangaben der NLF weder durch die Naturschutzbehörde, noch die Verbände überprüfbar.
(Beweis Fotos)
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„Feinreisig verbleibt auf der Fläche. Der Boden wird mit einem Mulchgerät vorbereitet. Für die Kultur schädliche Vegetation (Brombeere) soll damit in ihrer Ausbreitung gebremst werden.“

Gegenbeweis der AG WÄLDER :

Es liegt in der Natur der Sache, dass Feinreisig, das vom Forwarder nicht erfasst werden kann, auf der Fläche verbleibt. Es handelt sich dabei um relativ geringe Mengen, die auf den Kahlschlägen so zerkleinert wurden, dass sie ihre Funktion selbst als Feintotholz weitgehend verloren haben.
Das Mulchgerät greift tief – in der Regel weit über 5 cm – in den empfindlichen A0 und A-Horizont ein und zerstört so vollständig die Bodenstruktur mit allen bekannten Folgewirkungen, insbesondere der spontanen Mineralisierung des Nährstoffpotenzials.
Hierdurch wird die als schädlich bezeichnete Vegetation wie Brombeere exzessiv gefördert und nicht vermieden, was der extreme Pflegeaufwand dieser Flächen belegt.
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„Dieses Verfahren wird seit zehn Jahren im Forstamt angewandt und hat zu sehr gutem Wuchserfolg bei dementsprechend behandelten Kulturen geführt“

Gegenbeweis der AG WÄLDER:

Mit einem von der AG Wälder geschätzten durchschnittlichen Kostenaufwand von 15.000 €/ha ist davon auszugehen, dass bei einer angenommenen Verzinsung des Investitionskapitals von 2% die potenzielle Nettorendite des Folgebestandes für mindestens einhundert Jahre, wahrschienlich für den gesamten Nutzungszyklus in Frage gestellt ist. Dabei ist der Wuchserfolg entgegen der Behauptung nicht sehr gut, sondern ausgesprochen unbefriedigend bis schlecht. Der durchschnittliche Flächenausfall der so begründeten Kahlschlagkulturen in den letzten zehn Jahren beläuft sich zwischen 20 bis 80% bei einem vorsichtig geschätzten Mittel von 30%. Die Ausfälle der gemulchten Saatflächen der letzten fünf Jahre sind dabei besonders hoch und liegen bei geschätzten 50% und darüber.

(Beweis Fotos)
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4.
Aussage der Landesregierung WEISSE MAPPE
(Ohne Bezug zur Kritik in der ROTEN MAPPE)

„Um die Habitatkontinuität und die gleichmäßige Ausstattung der FFH-Gebiete mit allen Altersklassen dauerhaft und langfristig zu gewährleisten, ist es erforderlich, die großflächig zusammenhängenden Altholzbestände der Eichen-Hainbuchenwälder im Einklang mit den naturschutzfachlichen Vorgaben und Erfordernissen kontinuierlich zu verjüngen.
Hierfür haben sich auf den wechselfeuchten Standorten des FFH- und Vogelschutzgebietes Kleinkahlschläge mit anschließender Eichen-Saat besonders bewährt. Durch Kleinkahlschläge wurden u.a. lichte Kiefernbestände, die hier standorts- und lebensraumfremd sind, innerhalb (wie auch außerhalb) des FFH-Gebiets geerntet und kurzfristig in standortgerechte Eichenbestände überführt.“

Gegenbeweis der AG WÄLDER:

Ein Erfordernis von Kahlschlägen der kritisierten Form aus Gründen der Habiatkontinuität ist nicht gegeben. Ein rechtskonformer Pflegeplan, aus dem dieses Erfordernis hervorgehen müsste, liegt bisher weder der zuständigen Naturschutzbehörde vor, noch wurden die Naturschutzverbände an den fachlichen Entscheidungsprozessen beteiligt. Bekannt ist, dass in den Eichen-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet 101 ein durchgehend schlechter Strukturzustand (C) besteht und die flächenhaften Befahrensschäden der Böden im Zuge der Kartierung nicht sachgerecht erfasst wurden. Sie sind somit in die Gesamtbewertung nicht eingegangen, ein offensichtlicher Kartierungsmangel.
Diese Fragen werden gesondert zu betrachten sein und sollen hier nicht weiter erörtert werden.

Die Behauptung, dass sich Kleinkahlschläge mit anschließender Eichen-Saat besonders bewährt haben, ist fachlich unzutreffend und bisher nicht belegt. Eine Technik, die erst ab 2013 in den besagten FFH-Gebieten und weiteren Eichenwäldern des Forstamtes (Kahlschlag 1,4 ha im Timmerlaher Busch) angewandt wurde, kann nicht bereits 2015 erfahrungsbewährt sein. Wenn es in diesem kurzen Zeitraum bereits eine nachweisbare Erfahrung gibt, so ist es ein mit Stand Herbst 2015 aus forstfachlicher Sicht zu bezeichnender weitgehender Ausfall der Saat mit der Aussicht jahrelanger hoher Kosten für die Folgepflege und ohne günstige Chance einer Ergänzungssaat, was aufwändige Nachpflanzung mit ebenfalls hohem Ausfallrisiko erfordert, soll die Kultur in einigen Jahren überhaupt als gesichert bezeichnet werden können.
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5.
Aussage der Landesregierung WEISSE MAPPE
(Ohne Bezug zur Kritik in der ROTEN MAPPE)

„Die Entwürfe zum E+E-Plan liegen dem Landkreis Helmstedt seit einigen Jahren vor“

Gegenbeweis der AG WÄLDER:

Die Behauptung ist unwahr. Der Landkreis Helmstedt hat seit Jahren immer wieder schriftlich gegenüber der Landesregierung (MU, ML) sowie den NLF auf die europarechtswidrige Haltung der Landesforsten hingewiesen. Er hat dem BUND schriftlich mitgeteilt, dass er sich wegen dieser wiederholten Falschaussage ein weiteres Mal an die Landesregierung gewandt habe.
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6.
Aussage der Landesregierung WEISSE MAPPE
(Ohne Bezug zur Kritik in der ROTEN MAPPE)

„Zur Zeit wirtschaftet das Forstamt in den beiden FFH-Gebieten nach innerbetrieblichen Bewirtschaftungsrichtlinien, in denen auch die Flächenobergrenzen für Kahlschläge zur Verjüngung von Eichenbeständen geregelt sind. Diese sind einvernehmlich mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) abgestimmt worden.“

Gegenbeweis der AG WÄLDER:

Diese Aussage ist unwahr. Selbst die angesichts der aktuellen neuen Erlasslage vom 21.10.2015 dringend zu überarbeitenden Bewirtschaftungsrichtlinien, auf die Bezug genommen wird, wurden nicht eingehalten, sowohl in der Einhaltung von Obergrenzen der Kahlschläge (0,5 bis 1,0 ha), als auch der Abstände von Rückegassen, die auch in Altbeständen überwiegend 20 Meter Abstand betragen, statt 40 Meter, wie in den Handlungsanweisungen des NLWKN gefordert.
Selbst im Rahmen der o.a. Abstimmung mit dem NLWKN wurde eine Hiebsruhe für bestimmte Waldflächen ignoriert (FFH-101, Abt. 212 b1 und b2) und im Nachhinein als Versehen bezeichnet.

LÖWE fordert seit 1994 Eichenverjüngungsmaßnahmen in Löchern 0,1 bis 0,3 ha für alle Eichenwälder auch außerhalb der FFH-Gebiete. Nach VOLZ&WINKEL (2000) entsprechen Kahlschläge über 0,5 ha in keinem Fall mehr der guten fachlichen Praxis. § 5 (3) BNatSchG fordert als grundsätzliches Ziel eines naturnahen Waldaufbaus die nachhaltige Bewirtschaftung ohne Kahlschläge, wie es auch bei der Verjüngung von Eichenwäldern dem Stand guter fachlicher Praxis entspricht.

Die Bewirtschaftungsrichtlinien fordern überdies eine Orientierung an der unteren Grenze (0,5ha) für Kahlschläge und nicht die regelmäßige Überschreitung der Obergrenzen.
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7.
Aussage der Landesregierung WEISSE MAPPE
(Ohne Bezug zur Kritik in der ROTEN MAPPE)

„Im Dezember 2013 stellte das Forstamt Wolfenbüttel anlässlich einer Exkursion ausgewählte forstwirtschaftliche Maßnahmen im Wendhäuser Wald und im Beienroder Holz vor. Hieran waren neben Vertretern der NLF, der zuständigen Unteren Naturschutzbehörden und des lokalen Naturschutzes auch Sachverständige aus der Naturschutzverewaltung (NLWKN) und aus dem ML vertreten.
Die 31 Teilnehmer stellten nach dem Waldbegang trotz unterschiedlicher Bewertungen fest, dass die Bewirtschaftung der Wälder in den bereisten Gebieten fachlich nicht zu beanstanden ist und dass die Erhaltungszustände durch die NLF nicht rechtswidrig verschlechtert wurden.“

Gegenbeweis der AG WÄLDER:

Diese Aussage ist unwahr. weder die NLF, noch der Vertreter ML hat ein abschließendes Protokoll dieser Veranstaltung verfasst. Das ist erst durch einen Vermerk der AG Wälder geschehen, der den NLF sowie ML zugeleitet wurde. Aus diesem Vermerk kommt die Bewertung der Verbände klar zum Ausdruck, so dass eine unterschiedliche Wahrnehmung, die zu den o.a. Aussagen führen könnten, ausgeschlossen werden kann.
Zu der angeführten Begehung wurde seinerzeit durch die NLF kurzfristig eingeladen, nachdem die AG Wälder im Sinne einer Schadensvorbeugung in einem Schreiben an die NLF einmal mehr auf tatsächliche oder die Gefahr zu erwartender und somit potenzieller Verschlechterungen der Erhaltungszustände in den FFH-Gebieten des Forstamtes Wolfenbüttel durch forstwirtschafltiche Maßnahmen hingewiesen hat, die im Einzelfall strafrechtsrelevant sein könnten.
Die NLF haben daraus eine Tatsachenbehauptung konstruiert. Da eine strafrechtliche Relevanz im Einzelfall überhaupt erst aus der Gegenüberstellung von tatsächlichen Handlungen, den Anforderungen eines abgestimmten E+E-Planes und dem Rechtsrahmen (z.B. einer bisher fehlenden Schutzverordnung, die dem Bestimmtheitsgebot entspricht) ergeben kann, war das nicht beweisgegenständlich.
Weder ist eine Feststellung durch „die 31 Teilnehmer“ erfolgt, dass die Bewirtschaftung der Wälder fachlich nicht zu beanstanden sei, noch dass die Erhaltungszustände sich durch die NLF nicht rechtswidrig verschlechtern würden. In der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit zur Begehung der drei Waldbilder kam es zu keinem Zeitpunkt zu einer gemeinsamen Erörterung, geschweige denn zu einer gemeinsamen Würdigung von Fach- und Rechtsargumenten. Weder die beteiligten Umweltverbände, noch die anwesende Naturschutzbehörde haben sich in diesem Sinne geäußert.
Die UNB hat im Gegenteil nach Erhalt der Einladung und vor diesem Begang ein weiteres Mal schriftlich ihre rechtlichen Bedenken an die NLF gerichtet.
Die Darlegungen der Landesregierung sind frei erfunden.
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8.
Aussage der Landesregierung WEISSE MAPPE
(Ohne Bezug zur Kritik in der ROTEN MAPPE)

„Die Landesregierung würde es außerordentlich begrüßen, wenn sich NLF und UNB Helmstedt unter Beteiligung der Naturschutzverbände auf Grundlage des damals begonnenen Dialogs sachbezogen, zielorientiert und zügig auch ohne Einbeziehung der Ministerien über die Inhalte des Entwurfs der E+E-Pläne verständigen sowie die Sicherung des Gebietes nach Vorliegen der entsprechenden Vorgaben des Landes zeitnah erfolgt.“

Bewertung der AG WÄLDER:

Es wurde in einem Verbändetreffen von BUND, NABU und Greenpeace mit der Betriebsleitung der NLF vereinbart, im Frühsommer 2014 eine gemeinsame Exkursion zur Frage fachgerecht begründeter Eichenkulturen durchzuführen, wobei auch der Erfolg verschiedener Verfahren aus den vergangenen 35 bis 40 Jahren bewertet werden sollte. Die Teilnehmer sollten jeweils zur Hälfte von den NLF und den Verbänden benannt werden. Es kam zu einer vorbereitenden Begehung, sowie zu einem weiteren Abstimmungstermin in der Geschäftsstelle der NLF (Betriebsleitung: Boele-Keimer, Verbände: Karl-Friedrich Weber). Der Termin wurde einvernehmlich auf den September 2014 angesetzt. Nachdem die Verbände einen Exkursionsablauf im Wald erarbeitet und der Betriebsleitung vorgelegt hatten, wurde dieser konstruktive Prozess von Seiten der NLF abgebrochen und mit dem Hinweis hohen Arbeitsdrucks weiter auf Sommer 2015 verschoben. Er wurde durch die NLF bisher weder erwähnt, noch überhaupt weiter verfolgt.

Stattdessen wurde durch das Forstamt Wolfenbüttel zum angedachten Exkursionszeitpunkt September/Oktober 2014 u.a. ein weiterer Kahlschlag von 1,4 ha Größe (Wendhausen) angelegt, sowie flächige Entwässerungen im FFH-Gebiet 101 vorgenommen

Einer zeitnahen Verständigung, wie von der Landesregierung gewünscht, entspricht dieser brüskierende Vorgang nicht, der keinen Einzelfall nach jahrelangem Bemühen der Verbände und des Landkreises Helmstedt um einen konstruktiven Dialog darstellt.
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9.
Aussage der Landesregierung WEISSE MAPPE
(Ohne Bezug zur Kritik in der ROTEN MAPPE)

„Als vorläufige Grundlage für weitere Gespräche bietet sich der Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz „Unterschutzstellung von Naturschutzgebieten im Wald durch Naturschutzgebietsverordnung“ vom Februar 2013 an. … Im Erlass werden die Beschränkungen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft für Waldflächen unterschiedlicher Erhaltungszustände näher festgelegt.“

Bewertung der AG WÄLDER:

Der Hinweis auf eine Erlasslage der Vorgängerregierung vom Februar 2013, obwohl zu diesem Zeitpunkt der inzwischen im Ministerialblatt vom 21.Oktober 2015 erschienene gleichnamige Erlass mit unterschiedlichen Inhalten in der Endabstimmung war, macht deutlich, wie wenig ernst eine am aktuellen Stand orientierte Verständigung gemeint ist.
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10.
Aussage der Landesregierung WEISSE MAPPE
(Ohne Bezug zur Kritik in der ROTEN MAPPE)

„Vom Erfolg dieser Gespräche wird es abhängen, ob der Lebensraum für Mittelspecht, Fledermausarten, Juchtenkäfer und viele andere Arten endgültig und im Konsens aller Beteiligten gesichert wird. Im Interesse des Waldnaturschutzes ist dieses dringend nötig.“

Bewertung der AG WÄLDER:

Mit dem Verweis auf o.a. Tierarten wird eine Konzentration auf Fragen des Artenschutzes sog. wertbestimmender Tierarten vorgenommen, die davon ablenkt, dass es um den Schutz fundamentaler Waldressourcen geht, deren Bedeutung ein überragendes multifunktionelles Gewicht für eine nachhaltige Forstwirtschaft hat.

Die AG Wälder hat sich sofort nach Kenntnisnahme dieser Aussage bei der Betriebsleitung der NLF schriftlich um den Beginn von Gesprächen bemüht und zur Vorbereitung um die Übersendung der Entwürfe der E+E-Pläne für die FFH-Gebiete 101 und102 gebeten. Sie wollte damit eine sachliche mit dem NLWKN abgestimmte Grundlage zu ihrer Vorbereitung erhalten, die nach eigenen Angaben des Forstamtes Wolfenbüttel seit Jahren Handlungsgrundlage darstelle und eine Umweltinformation ist, auf die ein Rechtsanspruch für jeden Bürger besteht. Diese wurde durch die NLF verweigert mit dem Hinweis darauf, dass dies mit ML so nicht abgestimmt sei.

Das wird durch die AG Wälder als Konterkarierung des Wunsches der Landesregierung empfunden.

Königslutter, den 28.11.2015

i.A. Karl-Friedrich Weber
Sprecher der AG Wälder der Region Braunschweig von BUND, Greenpeace und NABU


Fotos: Karl-Friedrich Weber
Die Fotos dienen der optischen Verdeutlichung des Problems und sind lediglich eine Auswahl

Alle Fotos stammen aus den Flächen der Niedersächsischen Landesforsten, Forstamt Wolfenbüttel.

Die Bildtexte stellen die FFH-Gebiete dar:

FFH 101 Wälder zwischen Braunschweig und Wolfsburg, FFH 102 Beienroder Holz. Beide FFH-Gebiete gehören zusammen zum Vogelschutzgebiet V48 Braunschweiger Wälder.

Das FFH-Gebiet 351 Sundern ist gesondert bezeichnet.

Die als LSG-Gebiete bezeichnete Flächen (Beienroder Holz an der BAB 39, Essehöfer Wald und Timmerlaher Busch) liegen nicht in FFH/Vogelschutzgebieten, was in der Sache ohne Belang ist.

[ LSG = Landschaftsschutzgebiet ] [ V = Vogelschutzgebiet ]

[ Anm.: FFH-Gebiete und V-Vogelschutzgebiete bilden das europäische Natura 2000-Netzwerk ]

 

  1. ) FFH-Gebiet 102: Eichenkahlschlag Abt. 2076c in V48, Forstamt Wolfenbüttel

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2. ) FFH-Gebiet 102 – Abt. 2076a2: Massive Bodenschädigung (zB flächiges Befahren durch Freiräumen und Stukenfräsen zwecks Standortnivellierung) nach Kahlschlag (2013 – 14)

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3. )  FFH-Gebiet 102, Abt. 2071a2: Stukenfräsen und Standortnivellierung nach Kahlschlag (Stuken = Baumstumpf, Wurzelstock)

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4. ) FFH-Gebiet 351 Sundern Abt. 2091b: Häckseln und Stukenfräsen nach Kahlschlag (2014)

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5. ) FFH-Gebiet 351 Sundern Abt. 2091b Häckseln und Stukenfräsen nach Kahlschlag

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6. ) FFH-Gebiet 101 – 2117b3 : Häckseln und Stukenfräsen nach Kahlschlag

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7. ) FFH-Gebiet 101 – V48, Abt. 2203a Bürgerklei: 1,4 HA großer Kahlschlag mit flächiger Bodenbearbeitung und Befahrung und dadurch wie auf all diesen Flächen massive Bodenschädigung

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8. ) FFH-Gebiet 101 – V48, Abt. 2118c1: Kahlschlag mit flächiger Bodenbearbeitung und Befahrung und dadurch wie auf all diesen Flächen massive Bodenschädigung

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9. ) FFH-Gebiet 101 – V48 Kahlschlag Abt. 2203a flächiges Befahren

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10. ) FFH-Gebiet 101, Abt. 2203a, Bürgerklei: Kahlschlag, flächiges Befahren

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11. ) FFH-Gebiet 102, Abt. 20173b: flächiges Befahren und Räumen nach Kahlschlag

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12. ) FFH-Gebiet 102, Abt. 2046b1: befahrene Flächen und Räumen nach Kahlschlag

FFH 102- Abt. 2046 b1 befahren Flächen Räumen

13. ) FFH-Gebiet Wendhausen: Eiche Kahlschlag, Abt. 115 b : befahrene Flächen und Räumen nach Kahlschlag

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14. ) FFH-Gebiet 102, Abt. 2033b  – 2033c1: Nach Kahlschlag: Auf der gesamten Kahlschlagfläche haben sich die Verdichtungsanzeiger Knotenbinse und Flatterbinse ausgebreitet. Die Fläche wurde bereits bepflanzt, doch von den jungen Bäumchen ist nichts zu sehen. Mäuse fühlen sich auf der Fläche auch wohl, daher auch Mäusebegiftung (s. das Rohr mit Schnur und Stock) [ Anm.: Die Binsen kommen als Moorpflanzen im Gegensatz zu anderen Gewächsen mit dem Sauerstoffmangel im Boden zurecht, der durch die flächige Befahrung mit schweren Maschinen verursacht wurde: Dadurch wurde das Porenvolumen im Boden verringert. ]

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15. ) FFH-Gebiet 101, Abt. 2203a: gefällter Biotopbaum-Rest mit deutlich sichtbarem Spechtloch

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16. ) FFH-Gebiet 101 – V48 Kahlschlag Abt. 2203a Vollbaumnutzung. Flächen werden total geräumt, aulch sämtliches Reisigzeug von der Fläche geholt. Doch im Feinreisig befinden sich die Knospen und Blätter, wertvolle Meristem-Zellen der Bäume, in denen die Nährstoffe konzentriert sind. Die Entfernung verursacht einen Riesenschaden (Nährstoffverluste) für die ehemalige Waldfläche.

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17. ) FFH-Gebiet 101 – V48 Kahlschlag Abt. 2203a Vollbaumnutzung

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18. ) FFH-Gebiet 102, Abt. 2032a1: 10jähriger Kahlschlag

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19. ) FFH-Gebiet 102, Abt. 2047c : Kahlschlag von 1,2 Ha Größe (angelegt im April 2006). Die Bäume, die sich plötzlich am Waldrand wiederfinden, geraten in Sonnenbestrahlungs- und Trockenstress, und werden oftmals Opfer des Zweipunkt-Prachtkäfers, der sich unter diesen Bedingungen gut ausbreiten kann. Die häufig absterbenden Randbäume werden dann gerne als zukünftige „Totholz-Biotopbäume“ bezeichnet – als wäre das eine erfreuliche Entwicklung

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20. ) FFH-Gebiet 101 – V48  2117c2 Entwässerung von Waldstandorten. Eine solche Entwässerung ist nach LÖWE verboten! Die Entwässerung verändert die gesamte Biozönose, der Standort verändert sich völlig.

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21. ) FFH-Gebiet 102, Abt. 2076a2: Kahlschlag, Eichensaat, Entwässerung

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Die (nicht erlaubte) Entwässerung von Waldböden ist ein großer Fehler, denn sie verändert nicht nur die gesamte Biozönose, sondern setzt auch die im Boden gebundenen Klimagase frei – so wird der Wald und sein Boden statt einer Kohlenstoffsenke zu einer Treibhausgasquelle.

22. ) LSG (= Landschaftsschutzgebiet) an BAB 39, 2033b – 2033c1 (Foto: Okt. 2015): Zustand der Eichensaat nach 1 Jahr, Saat erfolgte im Frühjahr 2014. Flächiger Binsenwuchs als Verdichtungsanzeiger

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23. ) LSG Beienroder Holz 2033b – c2 an BAB 39 (Foto: August 2015): Zwischen den ausgefallenen Reihen der Neupflanzungen wurde gemäht

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24. ) LSG Esshofer Wald, Abt. 2010a : Eichenkahlschlag von deutlich über 1 HA Fläche (von 2012) und flächiges Befahren. Dies war ursprünglich einer der wertvollsten Eichenbestände, mit einem Alter von 180 Jahren.

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25. ) LSG Esshofer Wald, Abt. 2010a : Eichenkahlschlag (von 2012)von deutlich über 1 HA Größe (ca. 1,4 HA. 2 getrennte Flächen, hier eine andere Fläche als in Foto Nr. 24

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26. ) LSG Timmerlaher Busch, Abt. 681a: Bodenschäden im Eichenkahlschlag von 1,4 HA Größe

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27. ) LSG Timmerlaher Busch, Abt. 681a: Eichenkahlschlag von 1,4 HA Größe

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Noch mehr Kahlschlag-Fotos, Kahlschlag-Beispiele und -Kommentare hier:

http://waldproblematik.de/kahlschlaege/


Zur Erläuterung:   Kahlschläge beziehen sich immer auf den Vorbestand. Handelt es sich um einen Eichenwald, in dem ein Kahlschlag stattfindet, wird er als Eichenkahlschlag bezeichnet. Die anschließend zu erfolgende Aufforstung, als Kultur bezeichnet, kann auch andere Baumarten beinhalten. Sie heißt dann Eichen/Buchen/Douglasien etc. -kultur. Kahlschläge werden überwiegend angelegt bei Umwandlungen von Fichten- oder Kiefernbeständen in Laubholzbestände, was waldbaulich fragwürdig ist, oder im Falle von Eichenaufforstungen, weil Eichen unter alten Laubholzbäumen schlecht wachsen. Der Streit geht um die Flächengröße. Dieser Eigenschaft der Eiche genügt man mit sog. Löchern 0,1 bis 0,3 ha. Man benötigt keine Kahlschläge mit ihren vielffältig negativen Folgewirkungen.

Ein "Lotse" durch den Info-Dschungel zur Wald-Problematik in Deutschland