FFH-Gebiete

Es gibt hierzulande große Probleme beim Waldschutz, und zwar selbst beim Schutz der Wälder, die als FFH-Schutzgebiete ausgewiesen sind.

Konkret sieht dies beispielsweise so aus: s. z.B. gemeinsame Pressemitteilung der Umweltverbände vom 27.10.2015, hier weiter unten.

Oder folgende Aussage des NABU vom 10.10. 2013:

Anlässlich der gestern stattgefundenen Veranstaltung ‚Natura 2000 im Wald: Wie geht es weiter mit der Umsetzung?‘ kritisierte der NABU die Umsetzung des europaweiten Schutzgebietsnetzes Natura 2000 in deutschen Wäldern als unzureichend. „Zwar zählen in Deutschland heute gut 24 Prozent der Waldfläche zum EU-weiten Rettungsnetz für die biologische Vielfalt, doch gerade im Wald existieren diese Gebiete häufig nur auf dem Papier“, so NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

https://niedersachsen.nabu.de/news/2013/16243.html

Viele weitere Beispiele z.B. hier:

http://waldproblematik.de/ffh-gebiete/

http://waldproblematik.de/kahlschlaege/


Untersuchung von Dr. Peter Wernicke zu den Folgen der Forstwirtschaft in FFH-Waldgebieten:

„Die forstliche Nutzung in einem FFH Gebiet kann soweit geführt werden, dass die anspruchsvolleren Waldarten vollständig
verschwinden.“

(Man denke beispielsweise an das Drama mit dem Grünen Besenmoos in Hessen, das vielleicht in 100 Jahren wiederkommt… s. weiter unten)

Zusammenfassung:
https://naturwald-akademie.org/natura-2000-ffh-wald-kritik

Originalaufsatz:
https://naturwald-akademie.org/wp-content/uploads/2018/06/Dr-Wernicke-LeitartenWaldNaBiV104.pdf

Hier ein Nachruf auf Dr. Peter Wernicke:
https://mecklenburg-vorpommern.nabu.de/news/23164.html


27. 04. 2018 :

Dokumentation der stetig weitergeführten Zerstörung des Reliktwalds Lampertheim durch HessenForst.

Text und Fotos:
Sabine Hodges – naturzerstörende Forstwirtschaft im FFH Reliktwald Lampertheim 2018 Text + Fotos

Dazugehöriges Kartenmaterial:
Sabine Hodges – naturzerstörende Forstwirtschaft im FFH Reliktwald Lampertheim 2018 Karte

Hier die dazugehörige Natura 2000-Verordnung

http://www.rpda.de/01%20Natura%202000-Verordnung/Natura2000-VO-RPDA/Anlagen1-3-4/FFH/6417-350.html

30. 03. 2018 :

Der NABU Thüringen stellt Strafanzeige wegen der naturzerstörenden intensiven Forstwirtschaft im Tautenburger Forst

http://www.umweltruf.de/2018_PROGRAMM/news/news3.php3?nummer=2211

http://jena.otz.de/web/jena/startseite/detail/-/specific/Nabu-beklagt-Baumfaellungen-im-Tautenburger-Forst-1817747461

06. 02. 2018 :

https://hessen.nabu.de/presse/pressemitteilungen/index.php?popup=true&show=3572&db=presseservice_hessen

Verbandsklage / Umweltschadensgesetz

NABU mit Laubacher Wald-Urteil zufrieden
Umweltschaden im Europäischen Schutzgebiet von Verwaltungsgericht bestätigt

Wetzlar – Der Naturschutzbund Hessen (NABU) zeigt sich zufrieden mit dem Urteil des Gießener Verwaltungsgerichts zu Holzeinschlägen im Laubacher Wald. Es ist seit heute rechtskräftig. In der nun vorliegenden Urteilsbegründung bestätigt das Gericht, dass der Verlust von 77% des Vorkommens des seltenen Grünen Besenmooses einen „erheblichen“ Umweltschaden darstellt. Für die Kammer bestehe „kein Zweifel daran, dass die forstwirtschaftliche Nutzung des Waldes nicht dienlich ist, um den Fortbestand des Grünen Besenmooses zu gewährleisten, sondern vielmehr zu einer Gefährdung bzw. Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Moosart führt“.

Der NABU schlägt daher vor, in dem fast 10.000 Hektar großen Schutzgebiet drei Waldflächen mit insgesamt 796 Hektar Größe aus der Nutzung zu nehmen. „Mit der Entscheidung des Landes, den Staatswald nach dem Gütesiegel FSC zertifizieren zu lassen, werden ohnehin gerade 6.400 Hektar in Hessen gesucht, wo sich künftig ein Naturwald entwickeln soll“, so Gerhard Eppler, Landesvorsitzender des NABU. Im Moment wolle der Forst „Russisches Roulette“ spielen: Vorsichtige Nutzung und dann hoffen, dass das Moos nicht ausstirbt. Diese Strategie sei nun schon mehrfach gescheitert, so der NABU. „Nur wenn in einem größeren Waldbereich gar keine Fällungen mehr stattfinden, ist die seltene Art vor der Zerstörung durch Forstwirtschaft sicher“, betont Eppler. Mit den Naturwaldgebieten würden mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen: Das Besenmoos geschützt, das Europäische Schutzgebiet erheblich aufgewertet, der FSC-Standard miterfüllt und ein Beitrag zur Hessischen Biodiversitätsstrategie (Ziel: 5% des hessischen Waldes als Naturwald) geleistet.

Der NABU hatte gegen das Land geklagt, weil es in dem Europäischen Schutzgebiet „Laubacher Wald“ die übliche Forstwirtschaft („gute fachliche Praxis“) fortgesetzt hat, ohne Rücksicht auf vorkommende seltene Arten. Das Land wiederum berief sich genau darauf: Nach dem Bundesnaturschutzgesetz könne eine Einwirkung, die der früheren Bewirtschaftungsweise entspricht, „in der Regel“ keine erhebliche Schädigung hervorrufen. Das Gericht betonte nun aber, dass es „kein im Regelfall gegebenes Privileg für eine frühere land- oder forstwirtschaftliche Bewirtschaftungsweise“ gebe.

„Dies ist eine sehr wichtige Grundsatzentscheidung für alle Europäischen Schutzgebiete“, so der NABU. Die Waldbewirtschaftung müsse künftig an die Bedürfnisse vorkommender seltener Arten angepasst werden. Bechsteinfledermäuse bräuchten mehr alte Bäume mit Höhlen, das Grüne Besenmoos gänzlich ungenutzte Wälder. Denn besonders negativ zu beurteilen sei nach Aussage des Moos-Experten Dr. Uwe Drehwald die von den hessischen Forstämtern in den letzten Jahren ausgeübte Praxis, ältere Hallenbuchenwälder intensiver zu nutzen, wodurch viele Waldbestände stark aufgelichtet und sicherlich zahlreiche aktuelle und potenzielle Wuchsstellen des Grünen Besenmooses vernichtet worden seien, so die Richter. Mit klaren Ge- und Verboten in der Verordnung des Europäischen Schutzgebiets hätte der Schaden leicht vermieden werden können, so der NABU. In Naturschutzgebieten sei das schon lange üblich. Laut Eppler müssen die Erhaltungsziele in der Verordnung genauer und gebietsspezifisch formuliert werden. Bisher fehle es den Verordnungen von Europäischen Schutzgebieten an Verbindlichkeit und Klarheit. Nicht zuletzt bräuchte es eine Umweltverträglichkeitsprüfung für die forstliche Planung (Forsteinrichtung) in Europäischen Schutzgebieten, wenn der Schutz funktionieren soll.

Der NABU hatte im April 2016 Umweltschadens-Anzeige beim Regierungspräsidium Gießen wegen wiederholter starker Holzeinschläge eingereicht und Sanierungsmaßnahmen zum Schutz der Art eingefordert. Die Auflichtung könne durch die Veränderung des Kleinklimas dazu führen, dass das Grüne Besenmoos abstirbt. Der Landesbetrieb Hessen-Forst hatte die Vorwürfe des NABU damals in einer Pressemitteilung vom 3.5.2016 als falsch dargestellt. Die vom NABU behaupteten Schäden am Grünen Besenmoos entsprächen nicht der Realität und entbehrten jeglicher Grundlage. Nach Auffassung des Landesbetriebs seien die bekannten Besenmoosvorkommen „in keiner Weise gefährdet“. Im Verfahren stellte sich dann heraus, dass die Art durch Holzeinschläge nicht nur bedroht wurde, sondern bereits zu 77% verschwunden war. Nicht nur an einer Stelle im Wald, sondern an vier. Als sich das Verschwinden der Art nicht mehr leugnen ließ, argumentierte das Land gegenüber dem Gericht, dass die Moosart „möglicherweise“ in etwa 100 Jahren wiederkomme und bot als Schutzmaßnahme „Geduld“ an.

Bereits in der Arterfassung zur Grunddatenerhebung des FFH-Gebiets 2004 hatten die Gutachter darauf hingewiesen, dass „jegliche forstliche Nutzung zu unterlassen“ sei. Empfohlen wurde eine Schonung der Wälder im 500 Meter-Umkreis der Moosvorkommen. Umgesetzt wurde dies jedoch nie. Sehr problematisch sei eine Naturschutzleitlinie für den Hessischen Staatswald, so Eppler. Darin steht der Satz „Es ist daher davon auszugehen, dass innerhalb und außerhalb des Natura-2000-Schutzgebietsregimes die gleichen Standards gelten.“ Dies sei nun nicht länger haltbar und müsse korrigiert werden. Einen Schuldigen gibt es am Ende jedoch nicht: Die NABU-Klage wurde vom Gericht letztlich abgewiesen, weil die alleinige Schuld des Landes nicht nachgewiesen werden könne. Das Land hatte zu seiner Verteidigung angeführt, dass das Moos ja vielleicht bereits durch einen Pilzbefall oder andere Ursachen verschwunden gewesen sein könnte. Und noch immer gilt: Im Zweifel für den Angeklagten.

Für Rückfragen
Mark Harthun
Stellv. Landesgeschäftsführer


27. 10. 2015 :

Gemeinsame Pressemitteilung
BUND Landesverband Niedersachsen,
Greenpeace Deutschland,
NABU Landesverband Niedersachsen

Hannover, 27. Oktober 2015 – Für die nach Europarecht zu schützenden Wälder in Niedersachsen müssen Schutzverordnungen erlassen werden. Was nach diesen Schutzverordnungen erlaubt und verboten sein soll, hat das Land jetzt in zwei Erlassen vom 21. Oktober festgelegt. Diese Regeln sind aber, so die Umweltverbände BUND, Greenpeace und NABU, misslungen und werden zu unzureichenden und damit europarechtswidrigen Schutzverordnungen führen.

Besonders unverständlich ist es für die Naturschützer, dass nach den Vorschriften von Umwelt- und Landwirtschaftsministerium ausdrücklich erlaubt werden soll, den Zustand in schutzwürdigen Wäldern zu verschlechtern. „Zum Beispiel soll in den Schutzverordnungen zugelassen werden, dass in Buchenwäldern ein Anteil von zehn Prozent Baumarten, die hier von Natur aus nicht wachsen würden, neu dazugepflanzt werden dürfen“, kritisiert Ulrich Thüre, Pressesprecher des NABU Niedersachsen. „Das ist völlig abwegig, denn auf diesen Flächen soll ja gerade der naturnahe Zustand geschützt, gefördert und jede Verschlechterung verhindert werden.“ Ähnlich unzureichende Vorgaben gebe es unter anderem bei den Regelungen, wie viele alte Bäume, Bäume mit Baumhöhlen oder abgestorbene Bäume erhalten werden müssen.

Sehr bedenklich ist es auch, dass den Naturschutzbehörden, denen vom Land die Verant-wortung für die Schutzgebiete übertragen wurde, mit den neuen Vorschriften vielfach die Hände gebunden werden, gegen Zerstörungen einzuschreiten. So hat die Naturschutzbehörde bei Baumaßnahmen an Wegen, Einsatz von Insektenvernichtungsmitteln, Kalkung der Waldes, Fräsen und Pflügen des Waldbodens oder Zerschreddern der Bodenvegetation und Strauchschicht mit sogenannten „Forstmulchern“ nur das Recht, informiert zu werden. Notwendig wäre, solche Eingriffe in Schutzgebieten von einer Erlaubnis der Naturschutzbehörde abhängig zu machen oder ganz zu untersagen.

Die Vorschriften sind zudem nach Auffassung der Umweltverbände viel zu kompliziert. „In jedem einzelnen Schutzgebiet besteht im Wald ein Labyrinth unterschiedlicher Regelungen“, stellt Georg Wilhelm, Sprecher des Arbeitskreises Wald des BUND Niedersachsen, fest. „Ein Beispiel ist das Totholz, das für eine Vielzahl an Waldarten sehr wichtig ist. Je nachdem, welcher Lebensraumtyp auf einer Waldparzelle vorkommt, ob der Zustand als sehr gut, gut oder mäßig eingestuft wurde und ob bestimmte Fledermäuse oder Spechte vorkommen, müssen an Totholz drei Stämme, zwei Stämme oder überhaupt kein Stamm bei der Waldbewirtschaftung erhalten bleiben. Da blickt in der Praxis keiner durch.“ In anderen Bundesländern wie Brandenburg, aber auch in vielen bestehenden niedersächsischen Naturschutzverordnungen, hätten sich Regelungen bewährt, die einheitlich für das ganze Schutzgebiet gelten und außerdem noch deutlich anspruchsvoller sind.

Nur bei wenigen Punkten gab es nennenswerte Verbesserungen gegenüber den früheren Fassungen. Unter anderem besteht jetzt ein Kahlschlagverbot auf den wertvollsten Kernflächen.

Insgesamt sind die Umweltverbände jedoch äußerst unzufrieden. Gesche Jürgens von Greenpeace: „Mehr als zweieinhalb Jahre sind die Naturschutzbehörden vom Umweltministerium davon abgehalten worden, ihre Verpflichtungen zu erfüllen und Schutzverordnungen zu erlassen, weil noch auf die Walderlasse gewartet werden sollte. Jetzt legen zwei grüne Minister nach so langer Zeit ein Regelwerk vor, das von vorne bis hinten mangelhaft und sogar europarechtswidrig ist. Umweltminister Wenzel und Forstminister Meyer haben ihre Chance verspielt, Niedersachsen zu einem Vorbild beim Naturschutz in den forstlich genutzten Wäldern zu machen.“

Rückfragen:
Ulrich Thüre (NABU), Tel. 0511-9110527
Georg Wilhelm (BUND), Tel. 0160-9199 3550 (nur heute) Gesche Jürgens (Greenpeace), Tel. 0171-878 7833

Hintergrund:

Bis spätestens 2013 hätten nach den Vorgaben der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) für alle nach dieser Richtlinie zu schützende Flächen Schutzverordnungen, in der Regel Naturschutzgebiets-Verordnungen, erlassen werden müssen. Ähnliches gilt für die europäischen Vogelschutzgebiete. Insbesondere weil die frühere Landesregierung, vor allem der frühere Umweltminister Sander, die Umsetzung dieser internationalen Verpflichtung verweigert hatte, ist ein Großteil der FFH-Gebiete in Niedersachsen noch ohne Schutz. Die Europäische Kommission hat 2015 wegen dieser Rechtsverstöße ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, bei dem eine Verurteilung mit Strafzahlungen in Millionenhöhe droht.

Um Regelungen für den Schutz dieser Wälder zu schaffen, hatte die letzte Landesregierung noch in den Tagen des Regierungswechsels Erlasse herausgegeben („Unterschutzstellung von Natura 2000-Gebieten im Wald durch Naturschutzgebietsverordnung“ und „Schutz, Pflege und Entwicklung von Natura 2000-Gebieten im Landeswald“). Ungeachtet erheblicher Kritik von Naturschutzverbänden an den Erlassen zog die neue Landesregierung die Erlasse nicht zurück. Vielmehr teilte das Umweltministerium den Naturschutzbehörden mit, dass die Erlasse überprüft werden sollten, und empfahl, bis dahin keine Schutzverordnungen für Wälder in FFH-Gebieten zu erlassen. Da drei Viertel der niedersächsischen FFH-Gebiete ganz oder teilweise aus Wäldern bestehen, bedeutete dies einen verordneten Stillstand bei der Unterschutzstellung, trotz Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission.

In Stellungnahmen bei insgesamt drei Verbändebeteiligungen und mit einem Rechtsgutachten hatten BUND, Greenpeace und NABU deutlich gemacht, dass sowohl die alten als auch die Entwürfe der neuen Walderlasse gegen europäisches Naturschutzrecht verstoßen:
https://niedersachsen.nabu.de/news/2013/16243.html

Jetzt ist nach über zweieinhalb Jahren die Neufassung der Erlasse erschienen (http://www.niedersachsen.de/…/Nds._MBl._Nr._40_2015_vom_21.…, S. 1298 ff.). Nach Meinung der drei Verbände enthalten die Erlasse nach wie vor gravierende Mängel. Unmittelbar, nachdem die Naturschutzverbände positiv anerkannt haben, dass das Land jetzt zehn Prozent seines Waldes der natürlichen Waldentwicklung ohne forstliche Nutzung überlassen will, müssen sie feststellen, dass der Schutz in den bewirtschafteten öffentlichen und privaten Wäldern nach wie vor sehr im Argen liegt.

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Ulrich Thüre
Pressesprecher
NABU Niedersachsen

Ein "Lotse" durch den Info-Dschungel zur Wald-Problematik in Deutschland