FFH-Gebiete

11. 03. 2019:

HAZ – Hildesheim vom 2. November 2017

“ – Ein Glück für die Eichen in Himmelsthür: Weil der Gesamtetat für alle Forsten Niedersachsens 2017 nicht vollständig ausgeschöpft wurde, kommt ihnen am Jahresende einer der Restbeträge zugute. Ganze 15 000 Euro will das Niedersächsische Forstamt Liebenburg im Waldgebiet Mastberg bei Hildesheim in den Aufbau einer neuen Eichenkultur investieren.“
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März 2019 – FFH-Gebiet Mastberg im Forstamt Liebenburg der Niedersächsichen Landesforsten, bei Hildesheim gelegen.

Sie haben es vollbracht.

Grotesker kann die Begründungsargumentation für diesen zerstörerischen Eingriff in diesen Eichenwald nicht sein, weder für die entsetzten Menschen, die dieses Gebiet besuchen, noch für Forstleute, die mehr von Eichenwäldern und ihrer Bewirtschaftung verstehen, als offenbar diese Akteure.

Die Naturschutzbehörde des Landkreises Hildesheim segnet diesen rechtswidrigen Eingriff ab, indem sie die Begründung (die uns vorliegt) des Forstamtes übernimmt.

Mit derartigen Situationen werden naturnaher Waldbau und Naturschutz zunehmend in ganz Deutschland konfrontiert. Die Fantasie für Zweckbegründungen scheint unbegrenzt und in neuer Dimension.

An das forstliche Versagen haben wir uns fast gewöhnt. Die Inkompetenz von Naturschutzbehörden ist eine Kategorie, die neu hinzukommt und den Naturschutz vor eine neue Problematik stellt.
Wir haben bereits zahlreiche Beispiele an dieser Stelle dargestellt und werden den Fokus verstärkt auf diese Entwicklung legen.

Karl-Friedrich Weber


Zeitungsartikel über die Zerstörung des FFH-Gebiets Mastberg bei Hildesheim:

„Eichen am Mastberg gerodet“, HAZ (Hildesheimer Allgemeine Zeitung) 28.2.2019
Untertitel: „Kahle Fläche sorgt für Empörung bei Nordstädtern / Forstamt Niedersachsen beruft sich auf 2017 beschlossene Maßnahme zum Schutz des Baumbestands“

https://www.hildesheimer-allgemeine.de/news/article/eichen-am-mastberg-gerodet.html?fbclid=IwAR3UWlnWLW0erbgXReZbwrFT4yRRs3bCBQq9db047FFVglkXq5P0cIRtgP0

„Das sonnige Wetter der vergangenen Tage lockte Spaziergänger ins Grün und in die Wälder rund um Hildesheim – auch ins Naturschutzgebiet auf dem Mastberg. … Eine kahle Fläche … wo vor Kurzem noch alte Eichen standen. … Es handelte sich um eine Maßnahme zur Verjüngung des Baumbestands. Nach und nach werden Flächen von jeweils etwa einem halben Hektar gerodet, auf denen besonders alte Eichen gestanden haben – um unmittelbar danach neue zu pflanzen. So hatte es das Niedersächsische Forstamt vor anderthalb Jahren beschlossen. Und seitdem den Baumbestand einiger Flächen am Mastberg nach genau diesem Prinzip verjüngt. „Die Eiche ist in unseren Wäldern wichtig für den Artenschutz“, sagte damals Forstamtsleiter Detlef Tolzmann vom Niedersächsischen Forstamt Liebenburg. Deshalb wolle man 15 000 Euro investieren, um den Wald am Mastberg zu schützen. Die anschließenden Maßnahmen sahen allerdings schon damals nach Kahlschlag aus – und keineswegs nach Aufbau und der Erhalt des Bestandes: Auf einer Fläche von einem halben Hektar wurden zunächst einmal alle Bäume gefällt. Ja, hatte Tolzmann erklärt, aber nur, weil die Eiche als Lichtbaumart einen freien Kronenraum benötige. Nur so könne der Generationenwechsel des Baumbestands eingeläutet werden. Dementsprechend sei auch die Rodung … nichts weiter als ein Schritt in Richtung Erhalt des Waldes. …“

—- Tipp für Hintergrund-Lektüre von S. Roelcke:

Zur Einordnung dieses an Absudität in der Argumentation nicht mehr zu toppenden Sachverhalts sei folgender Artikel von Peter Wernicke empfohlen:
„Die forstliche Nutzung in einem FFH Gebiet kann soweitgeführt werden, dass die anspruchsvolleren Waldarten vollständig verschwinden.“

https://naturwald-akademie.org/forschung/studien/natura-2000-ffh-wald-kritik/

25. 11. 2018:

Ein langer Beitrag zu den unfassbaren Vorgängen zum Thema FFH-Gebiete in Niedersachsen: „Lug, Trug und Rechtsbruch“
http://waldproblematik.de/ffh-lug-trug-rechtsbruch/

11. 03. 2018 :

Mit dem Leitfaden der Niedersächsischen Forst- und Umweltminister senkt die Landesregierung das Schutzniveau für Wälder des Netzes Natura 2000 unter das Niveau ordnungsgemäßer Forstwirtschaft der Waldgesetzgebung des Bundes und der Länder, die für alle Wälder und Besitzarten gilt.

Die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise dürfen zwar angesichts des Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen Deutschland und Niedersachsen die Quadratur des Kreises lösen, werden durch die Erlasse und den aktuellen Leitfaden jedoch fachlich entmündigt.
Einen derartig beispiellosen Vorgang hat es bisher nicht gegeben.

Die um über fünfzehn Jahre verspätete Umsetzung geltenden Rechts, bezeichnen die beiden Ressort-Minister stolz als eins-zu-eins-Umsetzung. Wer hat ihnen das in die Pressemitteilungen geschrieben?
Wir werden noch ausführlich über die Akteure, ihre Hintergründe und Blockadestrategien berichten.

Karl-Friedrich Weber

[Antwort auf die Frage, woher das Holz kommen soll, ohne Forstwirtschaft] Die Frage stellt sich in diesem Zusammenhang nicht, da ein rechtskonformer Waldressourcenschutz einer naturnahen Waldnutzung entspricht. Der vermeintliche Gegensatz Schutz gegen Nutzung entspringt einem Informationsdefizit, aber auch einer desinformierenden Strategie derer, die unsere Wälder nicht nur nachhaltig nutzen, sondern auf Kosten wirtschaftlicher Nachhaltigkeit kurz- und mittelfristig übernutzen wollen. Die Frage stellt sich auch deshalb nicht, weil die europäischen Mitgliedstaaten vor über 25 Jahren der FFH-Richtlinie zugestimmt haben, in der Überzeugung, dass sie erforderlich sei. Da wir in einem Verfassungsstaat leben und nicht in einer Bananenrepublik, in der Partikularinteressen das Sagen haben oder berufsständische Interessen durchgesetzt werden sollen, ist es gesellschaftlicher Auftrag der gesetzlich anerkannten Naturschutzverbände, die Öffentlichkeit und Politik darauf hinzuweisen, wenn der Staat seinen Rechtspflichten nicht nachkommt oder Rechtsbeugung betreibt.

[Klaus Borger auf den Vorwurf,  die von Herrn Weber beklagten Missstände seien bedauerliche Einzelfälle: ]
Herr Weber präsentiert das, was zwischenzeitlich zum überwiegenden Standard geworden ist. Das sagt Ihnen jemand der sein Berufsleben als Waldpraktiker tätig ist und die dramatischen Entwicklungen, bis hin zur verantwortungslosen Ausbeutung der Wälder, mit großem Bedauern verfolgt.

[KF Weber:] Um nicht falsche Schlüsse zu ziehen, haben eine Gruppe Forstleute und ich seit 2005 mehrere hundert sog. Einzelfälle in Niedersachsen dokumentiert. Als Einzelfall haben sich einige wenige Forstämter herausgestellt, deren Amtsleiter und Revierbeamte sich um einen schonenden Einsatz der Forsttechnik bemüht haben. Sie sind der Beweis dafür, dass das möglich ist. Andere haben es in ihrer Rücksichtslosigkeit und Arroganz nicht verdient, Forstleute genannt zu werden, die ihr Handwerk, geschweige denn ihren Wald verstehen.


02. 03. 2017 :

Nein, wild ist der Wald im FFH-Gebiet (gleichzeitig Vogelschutzgebiet) Beienroder Holz nicht mehr.

Aber in dem Teilbereich der ehemaligen Munitionsanstalt (Muna Lehre), heute Teil des Nationalen Naturerbes der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, darf sich der Wald auf 170 Hektar wieder natürlich entwickeln. In den Jahren zuvor wurden noch größere Mengen Alteichen und Altkiefer durch die Bundesimmobilienanstalt vermarktet.

Die wertvollsten Teilflächen, insbesonders für den Schutz vom Aussterben und stark bedrohter Fledermausarten, sowie des Mittelspechtes, wurden in das künftige Schutzgebiet nicht einbezogen, sondern durch die Bundesanstalt an einen privaten Investor verkauft.

Das übrige Waldgebiet der Niedersächsischen Landesforsten war in den vergangenen zehn Jahren Gegenstand permanenter fachlicher Schutzkonflikte.

Zahlreiche und teilweise desaströse Kahlschläge in alten Eichenbeständen, überzogene Forstwegeunterhaltung- und Instandsetzung, ein teilweise neues in die schutzwürdigsten Kernflächen gelegtes 20-m-Bringungsnetz sowie Oberflächenentwässerungen haben nach Fesstellung der Naturschutzverbände BUND, NABU und Greenpeace die Erhaltungszustände der besonders geschützten Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder sowie wertbestimmender Vogelarten erheblich verschlechtert.

Für beide Teilgebiete existieren weder eine rechtskonforme Schutzverordnung, noch ein abgestimmter Managementplan. Während sich nach dem Wechsel des Forstamtsleiters im Landeswald ein konstruktiver Diskurs entwickelt, der seine Bewährungsprobe noch vor sich hat, steht ein Kontakt der Bundesstiftung Umwelt zu den örtlichen Naturschutzverbänden mit ihren jahrzehntelangen Ortskenntnissen bisher noch aus.

Karl-Friedrich Weber

[ Kommentar zum Zeitungsartikel „Hier ist der Wald noch wild – Das Beienroder Holz entwickelt sich ohne menschliche Eingriffe“, „unser38.de“ vom 28.02.2017 http://www.unser38.de/helmstedt/natur/hier-ist-der-wald-noch-wild-d19508.html ]


14. 01. 2016 :

Hier eine Pressemitteilung der Umweltverbände zum Thema mangelnder Schutz der im Wald befindlichen FFH-Gebiete im Raum Braunschweig und Helmstedt:

Gemeinsame Pressemitteilung der Naturschutzverbände BUND, NABU, LBU, AG Wälder der Region Braunschweig:

Faktengrundlagen und Kernaussagen für das Pressegespräch am 12.01.2016 in der Umweltburg Königslutter

– Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) ist 1992 von allen EU-Mitgliedstaaten verabschiedet worden. Sie soll bedrohte Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten schützen und somit die biologische Vielfalt in ganz Europa erhalten oder wieder herstellen.
– Die Ausweisung der FFH-Gebiete als „besondere Schutzgebiete“ hätte nach Art. 4 der FFH-RL so schnell wie möglich, spätestens aber binnen sechs Jahren geschehen müssen.
– Die Kommission hätte spätestens 1998 die Liste der Schutzgebiete fertigstellen müssen, die von den Mitgliedsländern gemeldet wurden.
– Die Verpflichtung zur Unterschutzstellung der niedersächsischen FFH-Gebiete endete im Jahr 2000. Seit diesem Zeitpunkt ist Niedersachsen mit der Unterschutzstellung im Verzug.
– Am 26.2.2015 hat die Europäische Kommission „Seiner Exzellenz Herrn Frank-Walter Steinmeier“ mitgeteilt, dass sie gegen Deutschland das Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2014/2262 eröffnet habe, weil Deutschland gegen seine Verpflichtungen aus Art. 4 Absatz 4 der Richtlinie 92/43/EG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen verstoßen und nach Ablauf der jeweiligen Fristen keine nötigen Erhaltungsmaßnahmen festgelegt habe.
Niedersachsen
Das Land Niedersachsen hat sich zur Abwendung von hohen Strafzahlungen verpflichtet, bis 2018 sämtliche FFH-Schutzgebiete durch Verordnungen zu sichern.
Im Landkreis Helmstedt sind bis Ablauf dieser Frist noch 15 Gebiete durch Schutzverordnung zu sichern.
Bisher ist keine Verordnung durch den zuständigen Kreistag beschlossen worden.
In den bisher erfolgten Versuchen des Landkreises Helmstedt zur Unterschutzstellung des Naturschutzgebietes Rieseberg vor drei Jahren und aktuell des Landschaftsschutzgebietes Heeseberg zeigte sich, dass Funktionäre von Nutzern (nicht der Grundeigentümer), sowie Beamten des Forstamtes Wolfenbüttel als Beamte des Landes Widerstände aufgebaut werden, die weder sachlich, noch rechtlich begründet sind. Es besteht der Eindruck, dass dies in abgestimmter Vorgehensweise geschieht.
Der hierdurch bewirkte Aufwand für die Kreisverwaltung bindet kostenwirksam Personal und Zeit, verzögert den erforderlichen Naturschutz und lässt es als kaum mehr möglich erscheinen, in den kommenden zwei Jahren fünfzehn Schutzverordnungen rechtskräftig zu verabschieden.
Kommt es durch den Lobby-Druck auf die Kreispolitik möglicherweise zu rechtsfehlerhaften Verordnungen, stehen die anerkannten Verbände in der gesetzlichen Pflicht, durch ihr altruistisches Klagerecht eine Korrektur zu bewirken, was dann notgedrungen zu weiterer Verzögerung führen würde und vermieden werden muss.
Soweit Beamte des Landes diese Verzögerungen mit verursachen, handeln sie gegen das Interesse des Landes an einer schnellen Heilung des rechtwidrigen Zustandes.
Die Verbände kritisieren, dass die Rechts- und Fachaufsicht des Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums diesen für einen Rechtsstaat vollkommen unakzeptablen Zustand nicht durch Weisung unverzüglich beendet und dem Landkreis entsprechende Unterstützung gewährleistet.
In den FFH-Schutzgebieten der Landesforsten im Landkreis Helmstedt haben sich durch Intensivierung der Holznutzungen insbesondere in den alten ökologisch wertvollen Wäldern die Erhaltungszustände nach Bewertung der Verbände gravierend verschlechtert.
Dabei sind insbesondere die Kahlschläge in den Eichenwäldern im Elmvorland und der Verlust alter Buchenwaldphasen im Elm seit Jahren in der Kritik. Eine zehnjährige Dokumentation der Entwicklung belegt das.
Um eine schädliche Entwicklung zu verhindern, sind FFH-Verträglichkeitsprüfungen oder sog. Managementpläne zwingend vorgeschrieben. Diese sind einvernehmlich mit der Naturschutzbehörde des Landkreises abzustimmen, nachdem die anerkannten Naturschutzverbände beteiligt wurden. Beides ist bisher in keinem Fall geschehen. Die rechtlich vorgegebenen Schritte, um Schädigungen der geschützten Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten vorbeugend zu verhindern, werden dadurch bewusst unterlaufen.
Die Verbände erkennen in diesem Verhalten eine amtspflichtverletzende Situation, die im Falle eingetretener Umweltschädigungen zu Haftungs- und teuren Sanierungspflichten führen kann. Den Akteuren ist offenbar nicht bewusst, in welche Gefährdungssituation sie sich mit ihren Handlungen begeben.
Folgerung:
Die Verbände fordern die Rechtsaufsicht des Landes auf, die Rechtsverletzungen in den landeseigenen Forsten unverzüglich zu beenden.
An die Kreistagsabgeordneten und die Naturschutzbehörde wird appelliert, die verwaltungsverfahrensrechtlichen Schritte rechtskonform zu verschlanken, damit einer weiteren Verschlechterung der Schutzgebiete endlich wirksam begegnet werden kann und die gesetzten Fristen eingehalten werden können..

[weiterführende Links:]

http://waldproblematik.de/missstaende-niedersachsen/

http://waldproblematik.de/kahlschlaege/


08. 01. 2016 :

[ Kommentar zum Thema Umsetzung der FFH-Richtlinie. Anlass war ein Artikel über die militanten Rancher in Oregon, die ein Nationalpark-Verwaltungsgebäude besetzt halten ]

Nein, noch zeichnen sich derartige Verhältnisse in Deutschland nicht ab, aber die Aggressivität des Tones nimmt zu. Die Denkmuster ähneln sich überall auf unserem Globus, wo Grundeigentümer sich durch die Anforderungen allgemeiner gesellschaftlicher Normen in ihren Interessen betroffen sehen und ihre gesellschaftliche Macht ausspielen.

Dabei geht es oft nicht einmal um tatsächliche Beeinträchtigungen von Verfügungsgewalt oder gar Nutzungsbeschränkungen mit wirtschaftlichen Auswirkungen.

Die Umsetzung der FFH-Richtlinie von 1992, beschlossen von allen Mitgliedstaaten der europäischen Gemeinschaft, um die biologische Vielfalt in Europa zu erhalten oder wieder herzustellen, ist auch nach 25 Jahren noch nicht ansatzweise rechtlich umgesetzt, geschweige denn insgesamt wirksam geworden.
Die längst überfälligen Schutzverordnungen werden durch Funktionäre erbittert bekämpft, die vorgeben, im Interesse der Grundeigentümer zu handeln. Längst hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung der FFH-Richtlinie gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet und enge Fristen gesetzt. Die Bundesländer stehen in der Pflicht, Strafzahlungen drohen, was Beamte des Landes wie z.B. in Niedersachsen nicht daran hindert, die Unterschutzstellungsverfahren offen oder verdeckt gegenüber den zuständigen Landkreisen zu behindern oder notwendige Verordnungsinhalte so zu verwässern, dass sie wirkungslos bleiben.

Rechtstaatlichkeit wird auf vielfältige Weise bedroht – von außen und von innen. Den Außenwirkungen begegnen wir täglich als Bedrohungskulisse in den Medien. Die Innenwirkungen bleiben so lange verdeckt oder unterschätzt, bis es zu spät ist.

Karl-Friedrich Weber


28.12. 2012 :

In FFH- und Vogelschutzgebieten sind Kontrollen grundsätzlich nicht üblich, mit oder ohne Jagdnutzung. In Niedersachsen sind die Zuständigkeiten seitens der Rechts- und Fachaufsicht so geregelt, dass niemand weiß, wer zuständig ist, auch nicht die an sich zuständigen Behörden. Das gilt insbesondere auch für Strafverfolgungsbehörden.


14. 11. 2013 :

Wer glaubt, er könne sich seinen politischen Pflichten durch Verschleppung entziehen, ist damit noch nie gut gefahren.

Die Kohlregierung hat der FFH-Richtlinie 1992 zugestimmt – weil damals bereits erkannt war, wie notwendig sie ist, um wirkungsvoll den Arten- und Lebensraumverlust aufzuhalten.

Aber weil Naturschutz nun einmal über den Lebensraum, also Flächen zu sichern ist, war die Frage seither, wie man es denn seiner Klientel vermitteln könne, dass diese ihren Teil an den Gemeinwohllasten im Rahmen der Sozialbindung des Eigentums zu tragen habe.

Zwanzig Jahre sind vergangen, ohne dass diese vielleicht wichtigste EU-Richtlinie überhaupt Wirkung entfalten konnte. Und der Eiertanz geht weiter.

Ein reiches Deutschland, dessen aktuell diskutiertes Problem der Außenhandelsbilanzüberschuss ist, sieht sich im Gegenzug und im Bemühen um eine ausgeglichenere Handelsbilanz nicht in der Lage, seine europäischen Pflichten zu erfüllen und sei es z.B. durch Naturschutzleistungen im Rahmen der Binnennachfrage.

Der unfassbar beschämende Streit um 5% holznutzungsfreier Wälder macht deutlich, wo wir moralisch und ethisch stehen. Und der Staat ist Negativvorbild in seiner Bremswirkung.

Dass der ehemalige niedersächsische Umweltminister und Weichspüler Stefan Birkner (FDP) in eine erkennbar flügellahme Rechtfertigungssituation gerät, hat er seinem Vorgänger Hans-Heinrich Sander zu verdanken und nicht dem anderen Stefan, dem grünen Umweltminister Wenzel. Der ist seit Monaten bemüht, Linie hinein zu bringen – oder auch nicht; wir wissen es nicht genau.

Die grün besetzten Ressorts Umwelt und Landwirtschaft haben nun klare Signale zu setzen:
Keine schwammigen Schutzverordnungen, die durch Missinterpretationen und Missverständnisse den unseligen Deutungsstreit durch überforderte Kreis- und Stadtpolitiker sowie Grundeigentümer in eine neue Runde führen, während draußen in der Fläche gilt: weiter, wie bisher.

Die Szenarien Naturschutz gegen scheinbar wirtschaftlich gebotenes Handeln würden weiter durch Verbandsfunktionäre und selbst staatliche Beamte im Beratungswesen gegen die Rechtspflichten einer Landesregierung aufgebaut, die rätselhafter Weise bisher nicht in der Lage zu sein scheint, diesen Zustand durch konsequentes Handeln per Weisung abzustellen; und sei es dadurch, dass die Verursacher zur Rechenschaft gezogen werden. Es würde ein Aufatmen durch die vor Ort zuständigen Behörden gehen und auch durch die Reihen der irritierten Betroffenen.

Es ist opportun, auf die böse EU-Kommission zu schimpfen. Aber wo ständen wir, wenn wir darauf warten müssten, bis die Verantwortlichen in unserem Land von sich aus entscheiden und auch umsetzen würden?

Karl-Friedrich Weber


14. 11. 2013 :

Stefan Birkner war in der schwarz-gelben Landesregierung Umweltminister und nach der unseligen Phase seines FDP-Vorgängers Hans-Heinrich Sander zuständig für die rechtskonforme Umsetzung des europäischen Netzes Natura 2000.

Beide haben eine desaströse Bilanz vorzuweisen, praktisch jede rechtlich vorgegebene Frist verstreichen lassen und die Verschlechterung der Erhaltungszustände in FFH- und Vogelschutzgebieten ihrer Klientel zuliebe billigend in Kauf genommen.
Am Ende hat der Jurist Birkner offenbar selbst erkannt, dass es so nicht weitergehen kann und Strafzahlungen an die europäische Kommission drohen. Noch kurz vor der Landtagswahl haben er und Landwirtschaftsminister Lindemann eine sogenannte Erschwernisausgleichsverordnung durchgepeitscht, die noch nach Beginn der neuen Regierungsperiode von den zuständigen Beamten im Verordnungsblatt veröffentlicht und in Kraft gesetzt wurde. Voraussetzung für einen Erschwernisausgleich in FFH-Gebieten für Waldbesitzer soll nach dieser Verordnung die Ausweisung als Naturschutzgebiet sein, da – man höre und staune – das propagierte „mildeste Mittel“ in Form von Vertragsnaturschutz nicht zielführend gewesen sei.

Im Klartext: Es hat versagt, was allen von vornherein klar war. Es ging ganz einfach um Verschleppung und nicht um verfassungsrechtliches pflichtgemäßes Handeln von Ministern Spitzenbeamten des Landes.

Kaum ein Jahr ist vergangen, da wärmt Birkner die alte FDP-Kamelle wieder auf und fordert von rot-grün eine Verhältnismäßigkeit des Vorgehens (welchen Vorgehens?) und das „mildeste Mittel“. Die Versager von gestern mutieren einmal mehr zu phrasenhaften Mahnern. Dabei muss dem Juristen Birkner vollkommen klar sein, was er damit fordert: weiteren Rechtsbruch Niedersachsens, weitere Verschlechterung des Netzes Natura 2000, weitere Zerstörung noch naturnaher Wälder.

Und eine zaghafte Landesregierung setzt nichts kräftiges dagegen, sondern beginnt selbst zu lavieren und lamentieren. Das hohle Feldgeschrei der Lobbyisten entfaltet auch jetzt seine Wirkung – es folgt einer bewährten Strategie, in der sich Täter zu Opfern machen und das klingt immer gut in den Ohren derer, die diese Haltung nicht durchschauen oder die auf den Rechtsstaat zu pfeifen scheinen.

Manchmal ist Politik wirklich ein schmutziges Geschäft …

Karl-Friedrich Weber


16. 07. 2014 :  Kommentar zu folgendem Zeitungsartikel vom 15.07.2014 im „Donaukurier“: „Ritterschlag für vorbildlich bewirtschaftete Wälder“

„Für einen Waldbesitzer kommt es einem fachlichen Ritterschlag gleich, wenn sein Forstareal in das europäische Schutzgebiet-Netzwerk Natura 2000 aufgenommen worden ist. Denn damit ist auf Europa-Ebene amtlich dokumentiert, dass sein Wald vorbildlich bewirtschaftet wird.“

Hierzu folgender Kommentar von K-F Weber:

Die Forsten des Jens Otting mögen vorbildlich bewirtschaftet sein. Die Ausweisung von FFH-Gebieten sagt jedoch zunächst nichts darüber aus, in welchem Erhaltungszustand sich deren langfristig zu schützenden und zu entwickelnden Lebensraumtypen befinden. Sie kommt daher keineswegs einem „Ritterschlag“ und einem Nachweis vorbildlicher Bewirtschaftung gleich. Dieser Beweis muss anschließend im Rahmen der Berichtspflichten erbracht werden. Die Erhaltungszustände der meisten Lebensraumtypen in Deutschland gelten bisher als ungünstig.

Die nicht selten dramatische Verschlechterung von Erhaltungszuständen so mancher FFH-Gebiete nach ihrer Meldung an die Kommission, vor allem durch rücksichtslosen Einsatz der gegenwärtig üblichen Forsttechnik, belegt, dass es mit dem Belassen einiger Totholzbäume nicht getan ist.


FFH-Gebiete negative Beispiele


02. 09. 2015 :

Waldwahrheit

 

In einem FFH-Gebiet der Niedersächsischen Landesforsten …
Entwicklung zu einem FFH-Lebensraumtyp Eichen-Hainbuchenwald, wie behauptet? Wie denn? Und wenn ja, wann? Oder doch Rohstoffplantage?

Foto: Karl-Friedrich Weber

FFH-Eichenplantage 2-9-15

Waldwahrheit : Da stehen Stieleichen. Wieviel Zeit muss man ihnen geben? … es wird behauptet, dass sich dort ein entsprechender Lebensraumtyp entwickelt, es gibt weder Erfahrungen, noch irgendwelche tatsächlichen Hinweise darauf, dass dies in den nächsten einhundert Jahren der Fall sein wird – wenn überhaupt. Die Vorbestände sind überwiegend alter Eichen-Hainbuchenwald mit entsprechend hoher Struktur- und Artenvielfalt gewesen, die im Wege von Kahlschlägen zu Entwicklungsflächen mutierten. Da war also nichts schlechteres zum besseren umzuwandeln. 2. September um 13:57 ·

Im Falle des vorliegenden Fotos wurde alter Eichen-Hainbuchenwald im Wege des Kahlschlags beseitig. Sämtliche alten Strukturen wurden zerstört. Anschließend wurde im Dämme-Rome-Verfahren der Geschiebelehm in seiner Struktur vollkommen zerstört, mit der Folge jahrzehntelang andauernder Wuchsdepressionen. Die Form von Waldbau widerspricht allen waldökologischen Erkenntnissen, dem Stand der Wissenschaft und jeder vernünftigen betriebswirtschaftlichen Betrachtung.

(…) die Niedersächsischen Landesforsten gibt es, seit das Land Niedersachsen existiert … . Die Eichenwälder vor hundertfünfzig Jahren sind überwiegend aus Pflanzungen entstanden, aber nicht unter den heutigen technischen Bedingungen, d.h. Nivellierung des Standortes, um maschinengerechte Bedingungen zu schaffen und im Rahmen heutiger forstpolitischer Zielsetzungen. Auch heute werden alte Eichenwälder der Landesforsten im Wege des Kahlschlags von über einem Hektar Größe beseitigt. Den Kulturen werden auf den nicht ausgefallenen Teilflächen in 35 Jahren ähnliche Bestandesbilder eines künftigen Altersklassenwaldes folgen, der die waldpolitischen Entwicklungsziele konterkariert und betriebswirtschaftlich negativer nicht beurteilt werden kann.

Hier handelt es sich um gängige Verjüngungspraktiken für eine fünfzehnjährige Periode vor allem in den Forstämtern Braunschweig, Lappwald und Schöningen, aber auch in auch in anderen Forstämtern Niedersachsens, unterstützt von damaligen Standortkartierern des Niedersächsischen Forstplanungsamtes. Die damit verbundenen Bodenzerstörungen wurden nach dieser Phase nicht mehr fortgesetzt. Seit zehn Jahren leben die Kahlschläge in alten Eichenbeständen, vor allem in Lebensraumtypen nach FFH-Richtlinie wieder auf. Ursache ist eine Handlungsempfehlung zur Neubegründung von Eichen-Hainbuchen-Lebensraumtypen in den Landesforsten, die Kahlschläge zwischen 0,5 ha und 1,0 ha als wirtschaftlich notwendig bezeichnet. Sie bedeutet gegenüber der vorher geltenden Anweisung nach LÖWE, die Neubegründung in Löchern 0,1 bis 0,1 vorgab, eine drastische Verschlechterung. In den letzten fünf Jahren wurde die Kahlschlag Obergrenze von einem Hektar im Forstamt Wolfenbüttel regelmäßig überschritten, ohne das dieses Vorgehen durch Betriebsleitung, Fach- und Rechtsaufsicht sowie Forstwissenschaft (inkl. Versuchsanstalt und NLWKN) unterbunden wurde. Zu diesem Thema wird von mir in Kürze ein Dossier veröffentlicht. Die wirtschaftlichste Neubegründung von Eichenwäldern bleibt die in Lochhieben um 0,2 ha, die betriebswirtschaftlich unsinnigste und waldbaulich schädlichste die des Kahlschlags in der derzeit üblichen Flächengröße, was mit einem naturgesetzlichen Grundwissen, der Kenntnis des Zinsdreisatzes sowie logischen Denkvermögen unschwer nach zu vollziehen ist.

Der interessante Diskurs legt einmal mehr offen, wie weit entfernt voneinander Wertbilder der Waldbehandlung immer noch sein können. Unter Betrachtung heutiger waldentwicklungspolitischer Zielsetzungen aller Bundesländer entspricht dieses Bild den gegenläufigen negativen Bedingungen, die künftigen Zielvorstellungen diametral gegenüber stehen. Daran ändert keine verbogene Begründung etwas. Waldbilder dieser Art sind jedoch keine Vergangenheit, wie behauptet wird, sondern werden auch heute noch im öffentlichen Wald in dieser Form neu installiert. In Niedersachsen zeichnet sich jedoch ab, das diese Fehlentwicklung durch eine neue Erlasslage zeitnah ein Ende finden wird und Kahlschläge dieser Form endlich verboten sein werden.

Wenn ich nicht in jedem Fall den Bestand bezeichne, geschieht das zum Schutz von ehemaligen Kollegen, die unberechtigter Weise in die Kritik geraten könnten, obwohl sie an dieser Praxis kein unmittelbares Verschulden tragen.


28. 08. 2015 :

Wie lang ist lang? Teil 1

Waldentwicklung ist ein langer Prozess – deshalb heißt das niedersächsische Regierungsprogramm von 1991 „Langfristiges ökologisches Waldentwicklungsprogramm (LÖWE)“.

Weil Waldprozesse so langwierig sind und sich deshalb die langfristigen Folgen von Eingriffen in die Wälder nur selten beweiskräftig festmachen lassen, beruht fast jede Kritik im Einzelfall auf Prognosen.

Es ist prinzipiell nicht einfach, für einen überschaubaren und damit zumeist kürzerem Zeitraum Beweise zu erbringen, zumal alle relevanten Naturaldaten als Voraussetzung für eine Überprüfung als Betriebsgeheimnisse behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Öffentlichkeit hat zu glauben und nicht zu überprüfen.

Ein kleines Beispiel: Der BUND veröffentlichte am 21.07.2009 ein Schwarzbuch Wald, in dem aus den Bundesländern jeweils Fallbeispiele materiell- und formalrechtlicher Verstöße gegen geltendes Recht oder waldpolitische Entwicklungsziele dargestellt wurden. Dieses Schwarzbuch führte zu großer Aufregung und Empörung im Cluster Forst und Holz. Es hatte buchstäblich ins Schwarze getroffen.

Ein Fall, der aus Niedersachsen benannt wurde, betraf artenschutzrechtliche Verstöße im FFH-Gebiet Sundern, einem Eichen-Buchenwald des Forstamtes Wolfenbüttel, sowie einen Kahlschlag während der Brutzeit (sieh Foto und Seite 26 Schwarzbuch Wald).

http://www.bund.net/schwarzbuch-wald

http://www.bund.net/…/20090721_naturschutz_schwarzbuch_wald…

Foto: Karl-Friedrich Weber 30.04.2005 Forstort Sundern Abteilung 2091b

Lang 28-8-15 a

 

Wie lang ist lang? Teil 2

zehn Jahre später

Kahlschlagkulturen in Eichenwäldern werden durch die Niedersächsischen Landesforsten als wirtschaftlich, betriebssicher, ökologisch erforderlich und damit als waldbaulich notwendig begründet.

Die Begründungen widersprechen nach Ansicht vieler Forstleute jeder praktischen waldbaulichen Erfahrung.

Der gleiche Kahlschlag im Forstort Sundern zehn Jahre später:

Die Kultur nahezu ein Totalausfall, nachdem sich die Kosten pro Hektar möglicherweise bereits auf ca. 15.000 € beliefen.

Daher wurde die Fläche auf Null gesetzt – alle Reststrukturen einschließlich der Stuken gehäckselt, soweit es die Maschine schaffte.
Eine Neupflanzung war geplant, unterblieb jedoch in diesem Frühjahr 2015, weil 30 Meter von der Fläche entfernt ein Rotmilan brütete, worüber das Forstamt durch externe Beobachter informiert wurde.

Mit Schreiben 64022-4 vom 23.07.2009 – zwei Tage nach der Veröffentlichung des Schwarzbuches – nahm die Betriebsleitung der Niedersächsischen Landesforsten in einem Bericht an das Fachministerium Stellung zu diesem Fall.
Alles sei rechtlich einwandfrei gewesen, die Darstellungen des Schwarzbuches enthielten fachliche Falschdarstellungen.

In einer „Bewertung“ der Betriebsleitung heißt es u.a.:

„Die im Kapitel „Fazit“ aufgelisteten Forderungen stellen das Ziel des Schwarzbuches dar. Es geht dem BUND um mehr Einfluss bei der Waldbewirtschaftung. Die Forstbetriebe der Länder sollen möglichst schlecht dargestellt werden, um der Öffentlichkeit die Notwendigkeit der vom BUND eingeforderten Ziele (10% Nutzungsverzicht im öffentlichen Wald, Festlegung der guten fachlichen Praxis usw.) zu verdeutlichen.
Hierzu zählt auch die Diskreditierung der PEFC-Zertifizierung, obwohl unter dem Siegel FSC im Ausland riesige Kahlschläge geduldet werden.“

Und dann wird es konkret:
„Herr Weber als Autor zumindest eines der beiden Artikel bemüht sich seit seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst in den Vorruhestand 2003, seine ehemaligen Kollegen, aber auch die Anstalt Niedersächsische Landesforsten, öffentlich in Misskredit zu bringen.

Man muss vermuten, dass bei Herrn Weber ein hohes Maß an Unzufriedenheit vorhanden ist, das aus dem Verlust seiner Revierförsterei bereits im Zuge der ersten Forstreform 1997, aber z.B. auch aus der Gründung der Stiftung „Zukunft Wald“ als echte Konkurrenz zu seiner eigenen „Naturlandstiftung“ resultiert.

Menschlich traurig ist, dass Herr Weber sich nicht scheut, aufgrund eines fachlichen Dissens in zwei Einzelfällen auf wenigen Hektar die Waldnaturschutzleistungen von 1300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der NLF auf 340.000 ha Waldfläche öffentlich zu diskreditieren. …

… Den von Herrn Weber und den anderen Autoren des Schwarzbuches des BUND provozierten persönlich verletztenden Konfrontationskurs lehnen die NLF als zwischenmenschlich unredlich ab. … “

Die dunkle Macht des BUND also zielgerichtet, diffamierend, mitgesteuert von unredlichen Neurotikern mit hohem Frustrationspotenzial. Zehn Prozent nutzungsfreier Wälder? Heute bereits Wirklichkeit. Eine gute fachliche Praxis im Wald? Im Jahre 2009 und auch heute noch offenbar eine Schreckensvision für die NLF.

Und wenn von redlichem Handeln gesprochen wird; die frei erfundenen Tatsachenbehauptungen in dem Bericht hätten vom Ministerium zu einer Überprüfung führen, dem betroffenen „Vorruhestandsbeamten“ eine Kenntnisnahme ermöglicht werden müssen. Und warum diesen nicht selbst befragen, für Klärung sorgen?

Das geschah nicht, wie auch in keinem anderen Fall der letzten zehn Jahre.
Dafür befindet sich der Bericht, aus dem hier zitiert wird, in den Akten des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Eine Frage vielleicht, was eine Landesangelegenheit dort zu suchen hat.

Für einen Ruheständler vielleicht ohne Relevanz, nicht dagegen für diejenigen, die es wagen, Kritik an den Umständen zu üben, sofern sie sich noch im Dienst befinden.

Aus dieser Haltung mag sich das große Schweigen begründen, das bleischwer über den Wäldern liegt. Wie gut, dass wir in einem Rechtsstaat leben.

Doch keine Sorge: Der forstliche Vorruheständler hat sich sein fröhliches Herz bewahrt. Schließlich sind die Wälder unser Anliegen und nicht der psychologische Zustand forstlicher Institutionen.

Foto: Karl-Friedrich Weber
Aufnahmedatum: 17.01.2015 Forstort Sundern Abteilung 2091b

Lang 28-8-15 b

Waldwahrheit derartige ehemalige FFH-Lebensraumtypen, in diesem Fall der LRT 9160 Feuchter Eichen-Hainbuchen-Mischwald werden in Niedersachsen nach derartigen Kahlschlägen als „Entwicklungsflächen“ kartiert. Was sich da entwickelt, bleibt offen.

22. 12. 2013 :

Vielen Dank. Lothar Willeke, für das Foto. Es handelt sich um einen Buchenwald im FFH-Gebiet nordwestlicher Elm der niedersächsischen Landesforsten. Dieser Buchenaltholzbestand wies noch vor wenigen Jahren einen geschlossenen Kronenraum auf. Das Panoramafoto verdeutlicht besonders gut: der Bestand wurde durch wiederholte intensive Holzeinschläge teilweise kahlschlagartig so aufgerissen, dass eine kontinuierliche Überführung in einen Dauerwald über die nächsten Jahrzehnte nicht mehr möglich ist. Er bleibt für die nächsten hundertfünfzig Jahre ein Altersklassenwald und entspricht somit nicht den Entwicklungszielen. Dabei wurde weißes Buchenrundholz zum Teil weit unterhalb des Zieldurchmessers vermarktet, unter entsprechenden Wertschöpfungsverlusten. Im Entwurf des Erstellung- und Entwicklungsplanes wurde dieser Zustand als „gut“ kartiert, obwohl klar ist, dass sich der Erhaltungszustand für die nächsten 150 Jahre nur verschlechtern kann. Das wirft Fragen auf. Die Kartierung erfolgt durch das Forstplanungsamt, das dem Landesbetrieb organisatorisch unterstellt ist, der diese Eingriffe verursacht. Diese Einschläge finden statt, ohne dass das notwendige Einvernehmen mit der Naturschutzbehörde hergestellt worden ist.


23. 11. 2013 :

Die AG Wälder der Verbände BUND, NABU und Greenpeace im Großraum Braunschweig fordert den sofortigen Stopp aller forstlichen Maßnahmen in den FFH- und Vogelschutzgebieten, für die noch keine rechtskonformen Naturschutzverordnungen und abgestimmten Erstellungs- und Entwicklungspläne bestehen, an denen die Naturschutzverbände beteiligt worden sind.

Darüber hinaus werden die öffentlich-rechtlichen Waldeigentümer Niedersächsische Landesforsten und Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz aufgefordert
– den internationalen Vereinbarungen sowie den Biodiversitätszielen der Bundesrepublik Deutschland nachzukommen und zehn Prozent nutzungsfreie Wälder nach ökologischen Kriterien auszuweisen,
– den Einsatz ihrer Forsttechnik und ihre forstlichen Maßnahmen so zu verändern, dass die gesetzlichen Vorgaben einer naturnahen forstwirtschaftlichen Bodennutzung eingehalten und definierte Naturschutzziele erreicht werden.

Sofort mögliche konkrete Schritte sind:

– Verdoppelung des Abstandes von Rückegassen auf 40 m (bisher 20 m),
– keine Vollbaumnutzung in ökologisch wertvollen Altersphasen der Wälder und auf Böden mit unausgeglichener Nährstoffbilanz,
– keine maschinelle Waldsaumnutzung, die ökologisch differenzierte Pflegeerfordernisse unberücksichtigt lässt,
– keine Kahlschläge über 0,3 Hektar in Eichenwäldern.

Diese Forderungen erfolgen auf einer bestehenden rechtlichen Grundlage und stehen in keinem Widerspruch zu betriebswirtschaftlichen Belangen.

Die AG Wälder stellt fest, das die langjährigen Bemühungen der Naturschutzverbände, in einem konstruktiven Dialog mit den öffentlichen Waldeigentümern eine positive Entwicklung der Bewirtschaftung wertvoller Wälder zu erreichen, nur in Einzelfällen zu Fortschritten geführt hat.
Sie wird deshalb die Öffentlichkeit und die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung verstärkt über die Diskrepanz zwischen rechtlichen Erfordernissen und der Wirklichkeit des Betriebsgeschehens informieren.

Marita Meiritz (Greenpeace)
Karl-Friedrich Weber (BUND)
Eckart Prause (NABU)


14. 08. 2012 :

 BUND Niedersachsen reicht Klage gegen Landesforsten ein – BUND fordert nachhaltige Forstwirtschaft zum Nutzen von Mensch und Natur

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Niedersachsen hat beim Verwaltungsgericht Hannover Klage gegen die Niedersächsischen Landesforsten erhoben. Er verlangt, dass die Landesanstalt offen legt, welche Holznutzungen und Schutzmaßnahmen sie in Wäldern plant, die gleichzeitig europäische Schutzgebiete (FFH- Gebiete) sind. Außerdem wollen die Naturschützer erreichen, dass sie an diesen Planungen beteiligt werden und mindestens eine Stellungnahme abgeben können, bevor sie beschlossen und umgesetzt werden.

Konkret bezieht sich die Klage auf die laufenden Planungen in zwei FFH-Gebieten im Großen und Kleinen Deister in der Region Hannover. Der Wunsch des BUND an der Mitwirkung bei den Planungen war von den Landesforsten wiederholt abgelehnt worden.

Da an diesen Plänen bereits gearbeitet wird, hat der BUND bei Gericht einen Eilantrag eingereicht. „Nach dem Bundesnaturschutzgesetz steht den anerkannten Naturschutzverbänden bei Planungen, die mit Beeinträchtigungen Europäischer Schutzgebiete verbunden sein können, ein Mitwirkungsrecht zu“, so Dr. Marita Wudtke, Referatsleiterin Naturschutz/Umwelt beim BUND Niedersachsen. „Die Betriebswerke der Landesforsten und die daraus entwickelten Managementpläne gehören eindeutig in diese Kategorie. Da uns die Mitwirkung bisher versagt wird, haben wir nun das Verwaltungsgericht bemüht, unser Beteiligungsrecht durchzusetzen“.

Der BUND setzt sich seit Jahren für eine nachhaltigere Bewirtschaftung der niedersächsischen Wälder ein, um diese als wertvolle Lebens- und Erholungsräume zu erhalten und zu sichern. Der BUND bedauert sehr, dass die Landesforsten sich weigern, Transparenz über ihr Handeln in den europäischen Schutzgebieten herzustellen und dass eine Beteiligung der Naturschutzverbände, wie sie bei vielen anderen Behörden heute selbstverständlich ist, über eine Klage erkämpft werden muss.
Hintergrund:

Die Niedersächsischen Landesforsten erarbeiten für FFH-Gebiete auf ihren eigenen Flächen alle zehn Jahre so genannte Managementpläne, in denen die erforderlichen Schutzmaßnahmen dargestellt werden. Darin werden auch die Betriebswerke, in denen die vorgesehene Art und Weise der Holzeinschläge festgelegt wird, festgeschrieben. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, in denen bei der Aufstellung von Managementplänen die betroffenen Gemeinden, Interessengruppen sowie die Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden, erfolgt diese Planung in Niedersachsen im Geheimen. Alleine den Naturschutzbehörden der Landkreise ist es bisher vorbehalten, die Entwürfe der Managementpläne zu lesen und hierzu eine Stellungnahme abzugeben. Vollständig unter Verschluss gehalten werden bisher die Betriebswerke.

Seit mehr als einem Jahr hatte der BUND eine Beteiligung bei Managementplänen und Betriebswerken immer wieder gefordert. Die Landesforsten und das vorgesetzte Landwirtschaftsministerium haben bis heute aber keine Mitwirkung zugelassen und nur vage angekündigt, bei den Managementplänen eine „Option“ auf eine Beteiligung zu „erwägen“. Bei den Betriebswerken lehnt das Land eine Beteiligung oder auch nur Einsichtnahme weiterhin kategorisch ab. Die Landesforsten betrachten die Planungen ihrer Holzeinschläge als „Geschäftsdaten, die als Betriebsgeheimnisse eingestuft werden“ und in die die Bürgerinnen und Bürger, denen der Wald doch eigentlich gehört, nicht hineinschauen dürfen. Tatsächlich ist ein Blick in die Betriebswerke aber nötig, um beurteilen zu können, ob die geplanten Waldnutzungen im Einklang mit dem europäischen und dem deutschen Naturschutzrecht stehen. Nur aus diesen Unterlagen geht zum Beispiel hervor, wo in den Schutzgebieten noch wertvolle alte Baumbestände erhalten sind und wieweit geplant ist, sie zu fällen.

Hintergrund ist, dass der BUND die Entwicklung in den FFH-Wäldern in Niedersachsen mit großer Sorge beobachtet. Zwar ist in einem kleinen Teil der landeseigenen Wälder die Holznutzung eingestellt, wenn auch nicht in dem Umfang, wie es eine bundesweite Vorgabe, die „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“ der Bundesregierung vorsieht. Auf den übrigen Flächen, auch in den Schutzgebieten, findet aber weitestgehend gewinnorientierte Forstwirtschaft statt. Der BUND kritisiert unter anderem, dass viel zu wenig alte Bäume von den Holznutzungen ausgenommen werden und dass die wertvollen Waldbestände auf großen Flächen durch schwere Holzerntemaschinen zerpflügt werden.

Das Bundesnaturschutzgesetz verlangt für bestimmte Planungen, die Auswirkungen auf die Natur haben (wie zum Beispiel Straßenbauten, Gewässerausbauten oder auch Schutzgebietsausweisungen), dass Naturschutzverbände die Möglichkeit bekommen, im Verfahren ihre Orts- und Fachkenntnisse einzubringen. Nach Rechtsauffassung des BUND gilt diese Beteiligungspflicht auch für die Planungen in den landeseigenen FFH-Wäldern.
Rückfragen zum Thema an:

Dr. Marita Wudtke

Referatsleiterin für Umwelt- und Naturschutzpolitik

BUND Landesverband Niedersachsen

Tel. (0511) 965 69 – 18


02. 08. 2012:

Foto: Karl-Friedrich Weber

Wertbestimmender Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald im FFH-Gebiet 102, gleichzeitig Vogelschutzgebiet 48, Forstamt Wolfenbüttel 2006.

FFH-Wolfenbüttel 2-8-2012

(Vollständige Aufarbeitung von liegendem und stehendem Totholz, flächiges Befahren des Waldbodens, dadurch rechtswidrige Verschlechterung des Erhaltungszustandes des Lebensraumtyps. Ein gesetzlich erforderlicher abgestimmter Managementplan fehlt bis heute, ebenfalls die rechtsaufsichtliche Kontrolle, die 6-jährige gesetzliche Übergangsfrist von der Gebietsmeldung bis zur Schutzgebietsausweisung durch den Landkreis Helmstedt war 2010 abgelaufen. Eine Ausweisung ist auch 2012 nicht in Sicht)

Waldwahrheit Wer seinen Wald vorbildlich und rechtskonform bewirtschaftet hat, tat das in der Erkenntnis, dass diese Wirtschaftsweise auch gleichzeitig die wirtschaftlichste im Sinne einer Langzeitökonomie ist. Diese Waldbesitzer haben mit den Bedingungen eines FFH-Schutzgebietes keine Probleme, im Gegensatz zu denen, die ihre Wälder unsanktioniert außerhalb des allgemeinverbindlichen Rahmens ordnungsgemäßer Waldwirtschaft nutzen. Jeder Forstpraktiker in der Revierleitung kann den Beweis erbringen. Ich habe als Berater von großen Laubwaldgenossenschaften erlebt, wie konfliktfrei FFH-Gebietsausweisungen akzeptiert wurde – solange, bis eine unredliche Antiagitation mit Falschbehauptungen und abstrusen Verzichtsszenarien hineingetragen wurde. Privatwaldbesitzer haben ihre eigenen Vertretungen. Das Eigentum ist in unserem Rechtsstaat geschützt. Niemand muss über die Sozialbindung hinaus entschädigungslos Einbußen hinnehmen. Wieso sorgen sich eigentlich die Landesforsten und ihre von der Öffentlichkeit alimentierten Beamte so sehr für Belange des privaten Grundeigentums? Ist es nicht die vorbildliche Erfüllung der rechtsmäßigen gemeinnützigen Ziele, mit deren Verwirklichung sie von den Bürgern beauftragt sind?


FFH-Gebiete positive Beispiele


25. 09. 2012 :

Im Naturschutz- und FFH-Gebiet Rieseberg bei Königslutter.
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Dieser Buchen-Eichenwald ist aus einem bäuerlichen Mittelwald vergangener Jahrhunderte hervorgegangen. Seit 1968 fand in ihm keine Nutzung statt. Er ist weder durch Wege, noch durch Rückegassen erschlossen. In über vierzig Jahren haben sich fantastisch schöne Waldbilder entwickelt. Der alte Wald ist zu einer Persönlichkeit geworden und hat ein Gesicht bekommen. Sein Holzvorrat hat stetig zugenommen.

In Windbruchlöchern verjüngt sich der Wald durch Zufallsereignisse und zeitliche Verschiebung ungleichaltrig. Wo das Kronendach dicht geblieben ist, bleiben infolge geringen Lichteinfalles Räume ohne Verjüngung. Diese Patches sind für seltene Fledermausarten wie die Bechsteinfledermaus unverzichtbare Jagdräume. Während der Totholzanteil in den strukturreichen Altbäumen stark zugenommen hat, entwickelt sich die Nachschaffung an liegendem Totholz auch nach vierzig Jahren nur langsam, weil der Zersetzungs- und Mineralisierungsprozess in ähnlicher Geschwindigkeit verläuft.

Foto: Karl-Friedrich Weber 24.09.12 Rieseberg Abteilung 113

Rieseberg b 25-9-12

Im Naturschutz- und FFH-Gebiet Rieseberg bei Königslutter
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Die bäuerliche Bewirtschaftung der Mittelwälder bevorzugte die Traubeneiche und ihre Begleiter wie Sommerlinde, Elsbeere, Wildapfel und Wildbirne. Nach Aufgabe dieser Wirtschaftsform erobert dann langsam aber stetig die Rotbuche ihren angestammten Raum zurück. Sie ist der Eiche an Wuchskraft überlegen. Und schon beginnt die Diskussion um das Maß des forstlichen Eingriffes. Eichen, die des Försters Hilfe nicht benötigen – undenkbar auch für mich in früheren Jahren. Diese Sicht ändert sich in dem Maß, wie wir lernen hinzusehen.

Auf dem Foto ist Lichteinfall in den geschlossenen Bestand zu erkennen. Ein Sommergewitter und ein abgebrochener Ast, irgendwo und unberechenbar – das reicht.

Foto: Karl-Friedrich Weber 24.09.12 Rieseberg Abt. 113

Rieseberg a 25-9-12

Im Naturschutz – und FFH-Gebiet Rieseberg bei Königslutter
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Am Rande des Loches, entstanden durch einen abgebrochenen Buchenast, stehen drei Eichen. Ihre Kronen waren durch die benachbarten Buchen eingeengt. Trotzdem sind sie voll belaubt und gesund.
So standen sie Jahrzehnte, ohne abzusterben. Nun können sie weitere hundert Jahre oder länger am Waldgeschehen teilnehmen, wenn wir sie lassen. Oder der Zufallsgenerator bestimmt etwas anderes. Warum müssen wir es wissen? Wäre das alles nicht so, wären die Eichen aus den Buchenurwäldern längst verschwunden. Sie sind es aber nicht, und sie werden weiter existieren, wenn wir ihre Lebenskraft nicht stören in unserer Vorstellung, wie es denn zu sein hätte.

Foto: Karl-Friedrich Weber 24.09.12 Rieseberg Abteilung 113

Rieseberg d 25-9-12

Im Naturschutz- und FFH-Gebiet Rieseberg bei Königslutter
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Ich werde dieses Loch von wenigen Quadratmetern in den nächsten Jahren weiterbeobachten. Es werden die Baumarten keimen, die im nahen Umfeld stehen – Buchen, Hainbuchen, Vogelkirschen, Feldahorn, Bergahorn – vielleicht die Elsbeere als Kernwuchs von stattlichen Müttern in der Nähe. Und auch die Eiche. Ihre Aussicht im Buchenwald ist gering, wenn auch nicht aussichtslos. Irgendwo wird es wieder eine schaffen. Die überhöhten Rehwildbestände geben der Baumvielfalt kaum eine Chance. Das Thema ist nicht natur-, sondern menschengemacht.

Foto: Karl-Friedrich Weber 24.09.2012 im Rieseberg Abt. 113
Im Vordergrund: Stehend-Totholz einer Vogelkirsche, die im Alter von über hundert Jahren eines natürlichen Todes starb.

Rieseberg e 25-9-12

23. 09. 2012 :

Waldstrukturen …

Foto: Karl-Friedrich Weber

Heute Nachmittag im FFH-Gebiet Rieseberg bei Königslutter

Rieseberg c 25-9-12

26. 09. 2012 :

Monumente – ein Baumeister war es wohl … aber wer hat die Baugenehmigung erteilt? Ich sicher nicht, auch wenn ich ein Förster bin …

Foto: Karl-Friedrich Weber

die letzten Kampstüh-Eichen im FFH- und Vogelschutzgebiet Beienroder Holz 2001

Rieseberg f 25-9-12


 

01. 10. 2012 :

Es geht auch ohne Kahlschläge.
Auch beim Umbau von Nadelwäldern in Laubwälder gilt das, was heute im Mangel ist – Geduld und langfristiges Denken. Ohne Pflanzung wird hier aus natürlicher Verjüngung ein Laubmischwald von hoher Qualität entstehen. Die „formenden Kräfte des Halbschattens“ sind ein Garant dafür.

Foto: Karl-Friedrich Weber

Im Kuhspringtal bei Königslutter

Kuhspringtal 1-10-12

Ein "Lotse" durch den Info-Dschungel zur Wald-Problematik in Deutschland