FFH-Gebiete Kahlschläge

25. 03. 2019:

Rechtsbruch mit Tradition

Die Kahlschläge in den wertvollsten alten Eichen-Hainbuchenwäldern des FFH-Gebiets Beienroder Holz im Forstamt Wolfenbüttel, gleichzeitig Vogelschutzgebiet, werden unterhalb Zieldurchmessernutzung unbeirrt fortgesetzt.

Vor fast zwanzig Jahren begannen die Niedersächsischen Landesforsten eines der letzten größeren geschlossenen älteren Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder feuchter Ausprägung Niedersachsens durch zahlreiche Kahlschläge von 0,5 bis 2,5 ha Größe in ihrer inneren Struktur zu destabilisieren. Eine Brutvogelkartierung in 2006, im Auftrag der Landesfachbehörde für Naturschutz (NLWKN) und der Staatlichen Vogelschutzwarte, Hannover, ergab einen hochsignifikanten Zusammenhang zwischen den Kahlschlägen und der Abnahme der Brutpaare u. a. der wertbestimmenden Mittelspechtpopulation.

Die Gutachter forderten das Unterlassen weiterer Kahlschläge, weil die Tragfähigkeit der verbliebenen Lebensräume, bezogen auf den Mittelspechtbestand, bereits erschöpft sei. Weitere Kahlschläge hätten Bestandrückgänge der wertbestimmenden Arten zu Folge. Kahlschläge über 0,3 ha Größe seien grundsätzlich zu unterlassen.
Die Verjüngung der Eiche sollte vorzugsweise auf Flächen mit naturferner Bestockung erfolgen.

Die Kahlschlagserie wurde jedoch unbeirrt fortgesetzt. Das gutachtliche Ergebnis wurde ignoriert. Über die FFH-Anhangarten der Listen II und IV, darunter 12 Fledermausarten, gibt es keinerlei belastbare Grunddaten. Eine gesetzlich erforderliche Schutzgebietsverordnung existiert ebenso wenig wie ein abgestimmter Managementplan.

Die rechtlich erforderliche FFH-Verträglichkeitsprüpfung nach Art. 6 (3) der FFH-Richtlinie unter Einbeziehung der Öffentlichkeit wird prinzipiell unterlassen. Forstliche Maßnahmen wie Kahlschläge erfolgen im gesetzeswidrigen Raum und außerhalb der relevanten Erlasslage des LÖWE (Langfristige ökologische Waldentwicklung Niedersachsen).

Es handelt sich somit um Amtspflichtverletzungen oder ggf. Straftaten der Verantwortlichen. Eine Rechts- und Fachaufsicht wird nicht tätig. Die Landespolitik schweigt, ebenso die Politik des Landkreises Helmstedt. Der Naturschutzbehörde sind die Hände gebunden. Eingaben und Hinweise der Naturschutzverbände werden im Gegensatz zu denen der Jagdlobby ignoriert. Die einzige Hoffnung bleiben die Verwaltungsgerichte und die Staatsanwaltschaften, vorausgesetzt, die Verbände klagen und es erfolgen Strafanzeigen.

Karl-Friedrich Weber

Bild 1 – Forstabteilung 2042a
Bild 2 – Forstabteilung 2032a

FFH-Kahlschlag NS Forstabteilung 2042a - 25-3-2019 - a

FFH-Kahlschlag NS Forstabteilung 2032a - 25-3-2019 - b

FFH-Kahlschlag NS - 25-3-2019 - c

FFH-Kahlschlag NS - 25-3-2019 - d

FFH-Kahlschlag NS - 25-3-2019 - e—-

25. 03. 2019:

Kahlschlag Winter 2018/2019 im FFH-Gebiet 102 (Beienroder Holz) und Vogelschutzgebiet 48 im Lebensraumtyp Eichen-Hainbuchenwald.

Foto: Karl-Friedrich Weber

Kahlschlag Winter 2018-19 FFH-Gebiet 102 Beienroder Holz + Vogelschutzgebiet 48


Mehr zu Kahlschlägen in Niedersachsen und in FFH-Gebieten:

Lug, Trug und Rechtsbruch:
http://waldproblematik.de/ffh-lug-trug-rechtsbruch/

Kahlschläge:
http://waldproblematik.de/kahlschlaege/

FFH-Gebiete:
http://waldproblematik.de/ffh-gebiete/

Missstände Niedersachsen (inkl. „Rote Mappe – Weisse Mappe“)
http://waldproblematik.de/missstaende-niedersachsen/

Weitere Informationen zum Thema auch hier:
http://waldproblematik.de/waldbau-beispiele-und-gedanken/

 

 

Ein "Lotse" durch den Info-Dschungel zur Wald-Problematik in Deutschland