Zur Bewirtschaftung der Eiche

Zur Bewirtschaftung der Eiche

Verjüngung von EichenHainbuchenMischwäldern und anderen Mischwäldern unter Beteiligung der Eiche

– besonders im Hinblick auf die Kahlschlag-Eichenwirtschaft der Niedersächsischen Landesforsten in der Region Braunschweig –

von Karl‐Friedrich Weber

Entwicklung und Zustandsanalyse

Vorbemerkung

Die herkömmlichen forstwirtschaftlichen Ziele einer betriebssicheren Produktion von Eichenholz mit hoher Wertschöpfung sollen der verlässlichen Befriedigung eines langfristigen und kontinuierlichen gesellschaftlichen Bedarfs dienen. Dabei stehen sich in der forstlichen Nutzungsgeschichte bis heute das betriebswirtschaftliche Bestreben, die Grenzen der Nutzungsmöglichkeiten immer weiter auszudehnen und das ökonomisch‐ökologische Oberziel einer dauerhaft umweltgerechten Nutzung im Sinne starker Nachhaltigkeit unter bestmöglicher Einhaltung der naturgesetzlichen Grenzen gegenüber.

Die Versuche, das Nutzungspotenzial von natürlichen Ressourcen zu vergrößern, stoßen an enge naturgesetzliche Schranken. Werden sie überschritten, vermindert sich das Ressourcenpotenzial und somit auch das Maß der Nutzbarkeit des schwindenden Naturkapitals.

Ein Motor der gegenwärtigen Entwicklungen auch im öffentlichen Wald sind die möglichst jährlich fließenden und wenn möglich wachsenden Geldrenditen. Unter dem Postulat vermeintlicher wirtschaftlicher Notwendigkeiten dominieren sie in größeren Wäldern das betriebliche Geschehen und verstärken die Tendenzen zur Überschreitung der Belastungsgrenzen der Waldökosysteme. So bleibt der Begriff der Wirtschaftlichkeit unter überwiegend kurzzeitlichen Betrachtungen auch heute missverständlich interpretiert, vieldeutig und dadurch in einem breiten Spektrum beliebig.

Die Aufgaben des Naturschutzes stehen nach heutigem Verständnis in der umfassenden Bewahrung der Naturgüter Boden, Wasser, Luft sowie der biologischen Vielfalt in ihrem systemischen Zusammenwirken und als Wert an sich (Ethik) sowie – als eine Folge daraus – der langfristigen Nutzbarkeit dieser Naturgüter. Naturschutz meint immer auch Ressourcenschutz in seiner Gesamtheit. Naturschutz ist Aufgabe und Verpflichtung der gesamten Gesellschaft. Der Naturschutz durch den Staat hat in Deutschland Verfassungsrang.

Dabei gehen Anspruch und Wirklichkeit nicht nur innerhalb der Forstwirtschaft weit auseinander.

Dem Verfassungsauftrag kann der öffentliche Wald nur dann nachkommen, wenn er auf der politischen und betrieblichen Ebene in seinem Selbstverständnis stets kritisch hinterfragt wird und innerhalb seines eigenen Paradigmas einen vorbehaltlosen Diskurs zulässt, der es ermöglicht, Konventionen aus der Vergangenheit auf den Prüfstand zu stellen und soweit erforderlich durch ein neues oder fortentwickeltes Verständnis abzulösen.

Die Forstwirtschaft hat aus ihrer Nutzungsgeschichte heraus ein berufsständisches Bewusstsein entwickelt, nach dem der Naturschutz ein Teilziel darstelle, das zu beachten sei, sie jedoch im Rahmen ihrer fachlichen Kompetenz selbst entscheiden könne, was sachgerecht, erforderlich und umsetzbar sei.

Naturschutzverwaltungen und Fachorganisationen des Naturschutzes wurden in der Vergangenheit nur dann akzeptiert und einbezogen, wenn sie die forstliche Definition und Interpretation von Nutz‐, Schutz‐ und Erholfunktion anerkannten. Diese Sicht wurde kaum hinterfragt. Aber auch der Fachnaturschutz muss sich kritisch hinterfragen lassen, welche seiner Positionen zielführend sind und welche nicht oder nicht mehr einem weiterentwickelten Verständnis genügen.

Ein Großteil der Konflikte und Verständnislosigkeit, die Gegenstand der aktuellen öffentlichen Diskussion geworden sind, resultiert aus Fehleinschätzungen. Ein kleinerer Teil resultiert aus Ignoranz.

Die nachfolgenden Ausführungen sollen das Thema einer künftigen waldgerechten Bewirtschaftung der Eiche in einer Weise behandeln, die der Intuition aus allgemeinem Kenntnisstand und praktischer Erfahrung möglichst viel Freiraum im Diskurs eröffnet. Quellennachweise erfolgen deshalb nur in dem Umfang, wie es dem unmittelbaren Verständnis dient. Sie sind allgemein zugänglich oder können angefordert werden. Die Ausführungen beziehen sich insbesondere auf die Vorgaben für den Erhalt und die Entwicklung von Eichenlebensraumtypen gem. Anhang I FFH‐Richtlinie und die Handlungsanweisungen zur Eichenwirtschaft der Niedersächsischen Landesforsten im Rahmen der LÖWE‐Grundsätze.

Zur Eiche

Herkömmliche Thesen zur Eichenwirtschaft

Die Eiche (Stiel‐ und Traubeneiche) ist eine standortheimische Lichtholzart mit einer relativ großen genetischen und phänotypischen Variationsbreite und entsprechender Anpassungsfähigkeit.

Die limitierenden Faktoren für ihr Vorkommen in den potenziell natürlichen europäischen Waldgesellschaften sind klima‐, licht‐ und standortabhängig.

Die Vermehrung der Eiche durch natürliche Verjüngung, Saat oder Pflanzung erfordert eine höhere Strahlungsmenge als die anderer Laubbaumarten. Diese notwendige Strahlungsmenge ist abhängig vom Alter und anderen begünstigenden und limitierenden Faktoren.

Eichennachwuchs verträgt keine Überschirmung mit Ausnahme zum Beispiel durch Kiefer oder Birke. In Einzelmischung mit anderen Laubbaumarten ist sie vor allem auf quartären Standorten oder anderen Silikatverwitterungsböden der Buche unterlegen. Eichenlaubmischwälder bedürfen deshalb dauerhaft pflegender Eingriffe, um die Eiche in der Mischung mit anderen Laubbaumarten vor verdrängender Konkurrenz im Kronenraum zu bewahren.

Die Eiche natürlich zu verjüngen, ist nicht möglich oder betrieblich unsicher. Aus wirtschaftlichen Gründen kann die Eiche nur in Kahlschlägen 0,5 bis 1,0 ha begründet werden.

Die Eiche ist durch exogene Wirkungen (luftgetragene Schadstoffe, Eichenfraßgemeinschaft, Klimaveränderung etc.) disponiert. Deshalb sind große Kronen heraus zu pflegen, weil großkronige Eichen über eine höhere Vitalität verfügen und zudem eine höhere Artendiversität aufweisen.

Die gewählten forsttechnischen Maßnahmen sind unabweisbar, um den zielgerechten Anteil der Eichen‐Lebensraumtypen im Netz Natura 2000 dauerhaft und auf wirtschaftliche Weise sicher zu stellen.

Dagegen werden nachstehende Thesen gesetzt:

Die Eiche wird gegen ihre natürliche Dynamik außerhalb von Ökosystemen bewirtschaftet, in die sie evolutionsbiologisch gestellt ist. Es herrscht heute bezüglich Betriebsform und Schutzzielen eine vorrangig statische Betrachtungsweise von Eichenwäldern vor.

Es ist möglich und wirtschaftlich, Eichen in Löchern und Femeln 0,1 bis 0,3 ha durch Naturverjüngung oder Pflanzung sicher zu begründen, weil dies der natürlichen Dynamik nahe kommt.

Für das Maß der Vitalität von Eichen spielt die Größe der Krone eine untergeordnete Rolle. Entscheidender ist ein grundsätzlich geschlossener Kronenraum, in dem Löcher als Folge unvorhersehbarer Störungen und der Zerfallsphasen von Baumarten mit kürzeren Zyklen (Buche, Hainbuche) über die Dauer eines Waldzyklus von über 300 Jahren die natürliche Verjüngung der Eiche ermöglichen.

Die künstliche Unterbrechung des Kronenschlusses durch Nutzungseingriffe oder zur Erzielung großer Kronen und die Verkürzung des Waldzyklus auf die Hälfte seiner natürlichen Dauer sind schwerwiegende Eingriffe in das System mit negativen Auswirkungen, die mit natürlichen Störungen nicht vergleichbar sind.

Die regelmäßigen Eingriffe in den Bestand, mit dem Ziel, nutzungsbestimmte Altersklassenwälder zu formen, stellen tiefgreifende und nachhaltige Einwirkungen gegen die natürliche Dynamik dar. Sie setzten die Fähigkeit herab, über Raum und Zeit eine höhere Komplexität zu entwickeln und natürliche Störungen auszupendeln. Sie schwächen die Vitalität der Eichen als beteiligte Organismen und erhöhen die Entropie über das unvermeidliche Maß hinaus.

Die gegenwärtige Praxis der forsttechnischen Eingriffe, die erfolgen, um dieses künstliche und offene Waldbausystem aufrecht zu erhalten, bewirkt vor allem in bodenbildenden Zeiträumen irreversible Schäden an den Böden und am Feinwurzelsystem der Bäume, vermindert den Kohlenstoffspeicher, verstärkt Verinselungstendenzen in den Biozönosen, fördert das Eindringen systemfremder Arten und führt in der Folge zum lokalen Aussterben von Arten der Dauerwaldbiozönosen.

Als Folge oder als eine entscheidende Mitursache großflächiger Bodenbearbeitungen in den siebziger und achtziger Jahren und nachfolgender monokulturartige Neuanpflanzungen entwickeln sich auf diesen Flächen keine ökologisch und ökonomisch hochwertigen Eichenwälder mehr, sondern über lange Zeiträume Monokulturen von geringer Diversität.

Die Waldentwicklungstypen (WET) der Forstwirtschaft und Lebensraumtypen (LRT) des Naturschutzes verfestigen einen instabilen Altersklassenwald mit naturfernen Strukturen. Eine Vielzahl von Begriffen, wie die der Natürlichkeit, der Naturnähe, des alten Waldes, des Altholzes etc. sind untereinander nicht bedeutungsgleich und beziehen sich nicht auf die natürliche Dynamik des Dauerwaldes.

Die Problematik von fehlenden systemorientierten Abgrenzungsmerkmalen im Waldnaturschutz und die immer noch bestehenden Denkmuster von Altersklassen und Zielaltern im Wirtschaftswald machen deutlich, dass der Naturschutz sich mit seinen notwendigen Erhaltungsstrategien heute noch innerhalb überkommender forstwirtschaftlicher Kategorien bewegt. Stattdessen müsste er die Vorrangigkeit der Potenzialsicherung und der Entwicklung naturnaher Waldökosysteme unabhängig von forstlichen Kategorien formulieren.

Auf diese Weise werden polare Positionen im Diskurs vermieden, die der Herausarbeitung und Klärung strittiger Sachverhalte dienen. Eine Lückenanalyse unterbleibt. Die richtige Gewichtung waldpolitischer Entscheidungen wird nicht erkannt oder bleibt zu unsicher.

Begründung:

Zur Entwicklungsgeschichte natürlicher Eichenmischwälder und ihrer Dynamik

Die Eiche ist entwicklungsbiologisch eine Waldbaumart. Seit dem Unterpleistozän ist sie in den Warmzeiten pollenanalytisch regelmäßig u. a. zusammen mit Birke, Kiefer, Fichte, Tanne, Linde, Hainbuche und Ulme aufgetreten, so im Menap‐ und Bavelkomplex des Unterpleistozäns (Bavel‐ und Leerdam‐Warmzeit); im Cromer‐Komplex (Waardenburg‐Warmzeit, Westerhoven‐Warmzeit, Voigtstedt‐Warmzeit; im Gelkenbach‐Interstadial des Elster‐Komplexes; der Holstein‐Warmzeit (Beginn bei ca. 245 000 a v. h.) sowie der Eem‐Warmzeit. Entwicklungsgeschichtlich kann angenommen werden, dass die Eiche bereits seit dem Neogen (Jungtertiär) eine Baumart hochwaldartiger Laubmischwälder war, unbeschadet standortbedingter und geografischer Variationen oder Sonderentwicklungen z. B. durch den möglicherweise partiellen oder teilregionalen Einfluss von Megaherbivoren. Im Holozän war die Eiche vor allem auf trockeneren Standorten mit Linden bestandsbildend vergesellschaftet. Teilweise trat sie gegenüber der Linde zurück. Die Eiche konnte ihre relativ geringere Durchsetzungsfähigkeit in späteren Laubmischwäldern nach Einwanderung von Buche und Hainbuche durch ihre Langlebigkeit und einen längeren Waldzyklus kompensieren.

Aus der Urwaldforschung insbesondere von KORPEL (1995) ergibt sich, dass natürliche Eichenwälder auf guten Standorten vertikal wenig differenziert sind und eine verhältnismäßig homogene Stärkenstruktur aufweisen. Die untere und mittlere Schicht bilden Hainbuche, Buche, Linde und andere Begleitbäume. Eichen fehlen hier während etwa der Hälfte der Zyklusdauer.

In Urwäldern mit hohem Eichenanteil tritt der Zerfallsprozess in zwei Formen in Erscheinung.

Eine Form ist das lokale Absterben der Eichen einzeln oder in Gruppen bzw. der Windwurf einzelner Eichen, der auf frischeren Standorten keine Seltenheit darstellt. Die andere Form ist der beschleunigte flächige Zerfall der oberen Eichenschicht.

Das physische Alter der Eichen in kompakten Urwaldgebieten dürfte durchschnittlich der Dauer eines Entwicklungszyklus von 270 bis 330 Jahren entsprechen. Der größte Anteil eines Zyklus entfällt auf den des Optimalstadiums. Während einer Dauer von 150 – 200 Jahren kommt es nur zu geringfügigen Veränderungen.

Eine wichtige Eigenschaft der Eiche ist ihr andauernder Stärkenzuwachs. Nach Aufhören des Höhenwachstums im Alter von 100 – 120 Jahren behält der Bestand seine ausgeglichene Struktur, wobei sich seine Masse weiter vermehrt.

Die Lebensdauer der Begleitbaumarten ist im Vergleich zur Eiche kurz, so dass in einer Eichengeneration 2 – 3 Generationen der Begleitlaubbäume abwechseln. Etwa im Alter von 250 Jahren, bei fortschreitendem Massenzuwachs, beginnt die Phase des Alterns, die sich durch dürre Baumkronen und durch das Abbrechen der durch Fäulnis angegriffenen Stämme offenbart. Der Austausch der Generationen der Eichengemeinschaften erfolgt nicht zeitgleich mit der Eiche.

Die Verjüngung der Eiche in Urwäldern mit größerem Anteil von Buche, Hainbuche und Linde stagniert lange im Verlauf der fortgeschrittenen Phase des Heranwachsens und des Optimalstadiums. Aus der Altersanalyse und der Verteilung der Stärke‐ und Höhenfrequenz der Eiche folgt, dass die Traubeneiche sich massenhaft in 90 bis 120jährigen Intervallen verjüngt, was mit dem Ableben der unteren Schicht der begleitenden Schattenbaumarten zusammenhängt.

Da sich das Alter der Eiche trotz relativ kleiner Altersdifferenzierung in der Textur des Urwaldes auf kleinen Nachbarflächen unterscheidet bzw. verschiebt, gibt es auf einer größeren Fläche genug Stellen von der Größe einer Gruppe oder eines Horstes, wo die zeitliche Folge des Zerfalls beider Schichten für das Auftreten einer neuen Eichengeneration günstig ist. KORPEL (1995) stellt fest: „In Buchen‐Eichen‐ oder Hainbuchen‐Eichen‐Mischurwäldern besorgen der Entwicklungszyklus und die ihm gut angepassten Standortrassen der Eiche die Erhaltung des Konkurrenzgleichgewichtes zwischen Eiche, Buche, Hainbuche und den übrigen Begleitbaumarten. Die Untersuchungsergebnisse bestätigen nicht die Befürchtung, dass die begleitenden Schattenlaubbäume die Eiche verdrängen könnten.“

Die Ziele der mittelfristigen Waldbauplanung für die Landesforsten in Niedersachsen sehen für die Eichen‐Entwicklungstypen eine Zielstärkennutzung im Zeitraum 200 Jahre für die Stieleiche und 230 Jahre für die Traubeneiche vor. Tatsächlich finden die Endnutzungen regelmäßig im Kahlschlagverfahren um eine Altersklasse früher und durchschnittlichen Brusthöhendurchmessern (BHD) um 60 cm und darunter statt. Die natürliche Waldentwicklungsdynamik der Eiche wird somit in Planung und Vollzug ca. einhundert Jahre früher durch Endnutzung unterbrochen.

Der zeitverschobene Zyklus von Buchen und Hainbuchen, der in der natürlichen Dynamik den Zeitpunkt der Eichenverjüngung wesentlich mitbestimmt, wird nicht beachtet. Stattdessen wird Eichenwirtschaft gegen die natürliche Dynamik von Eichen‐Buchen‐Hainbuchen‐Wäldern betrieben, in dem selbst in FFH‐Schutzgebieten auf 0,5 bis 1,0 ha großen Kahlschlägen Eichenmonokulturen aus Pflanzung (neuerdings teilweise aus Saat) erfolgen. Begründet wird diese Vorgehensweise oft mit erhöhten Absterberaten der Eichen durch exogene Faktoren. Die Waldschadensberichte der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt weisen für die Eiche für den Zeitraum 1984 bis 2009 eine mittlere Absterberate von 0,2%/Jahr/ha auf. Sie liegt damit auf einem sehr geringen Niveau und reicht in den FFHSchutzgebieten (z. B. FFH 101 Braunschweiger Wälder) nicht annähernd aus, den oft kartierten schlechten Strukturzustand in den Eichen‐Lebensraumtypen (C) durch eine Erhöhung des Anteils stehenden Totholzes zu verbessern.

Nutzungsbedingte Eichenmischwälder

Die Biozönosen der Eiche sind evolutionsbiologischer Natur. Sie existierten auch ohne nutzungsbedingte Begünstigung einiger Artenkomplexe in den historischen Wirtschaftswäldern. Die Naturwälder wiesen im Normalfall auch noch während der Steinzeit einen gespannten Kronenraum auf. Die frühen Ackerbauern (Linienbandkeramiker) begannen ab 7700 Jahren vor heute, diese Wälder zu nutzen und zu verändern.

Die Einwanderung von Buche und Hainbuche veränderte die Laubwälder. Vermutlich führte bereits eine geänderte Waldnutzung in der Eisenzeit zu einer Begünstigung von Eiche und Linde, während die Buche zurückgedrängt wurde, so dass auch die Nutzbarkeit der zahlreichen weiteren Laubbaumarten für vielfältige Zwecke möglich blieb.

Bereits vor der karolingischen Zeit bis in das 12. Jahrhundert blieb die Waldnutzung im Rahmen der durch die Bauerndörfer selbstorganisierten Waldmarken weitgehend unverändert. Die seit dem frühen Mittelalter und sogar in der Frühzeit betriebene Waldnutzung ließ die gesamte Vielfalt des bunten „Allerleiholzes“ zu.

Mit Aufkommen des Feudalismus und zahlreicher Klostergründungen veränderte sich im Zuge neuer Machtverhältnisse ab dem 12. Jahrhundert die Waldnutzung stärker, in dem die Nutzung in Oberholz oder „nützliches Holz“ (u. a. Eiche, Esche, Linde, Ahorn, Obst) und in „unnützes“ Holz getrennt erfolgte. Gleichzeitig wuchs das Interesse am Berg‐ und Hüttenwesen sowie der Köhlerei, an dem der Herrschafts‐ und Klosterwald partizipierte und in dem die Buchenutzung im Harz und anderen Mittelgebirgen eine besondere Bedeutung hatte. Sie machte jedoch auch eine weitere Ausformung der Schlagholznutzung erforderlich (Dieser Wirtschaftsbetrieb wurde ab dem 17. Jahrhundert in den Forstordnungen und Urkunden überwiegend als Mittelwald bezeichnet), während im noch bäuerlich geprägten, wenn auch Veränderungen unterworfenen Markwald, aber auch im Herrschafts‐ und Klosterwald der Anteil der Hudewälder zunahm, in denen die licht stehende großkronige Eiche die dominierende Mastbaumart wurde. Dieser Wald unterschied sich in wesentlichen Merkmalen vom jahrhundertealten Schlagwald. Im sechzehnten Jahrhundert war dann überall der Schlag‐ oder Mittelwald eingerichtet.

Die wirtschaftliche Notwendigkeit des Erhalts von insbesondere eichengeprägten Wäldern, führte durch die devastierenden Auswirkungen der Bauernkriege nach der Reformation im sechzehnten Jahrhundert zu ersten herzoglichen und kurfürstlichen Pflanzgeboten, wie sie in den Forstordnungen der Wolfenbütteler Herzöge Heinrich d. J., Julius und Heinrich Julius ihren Ausdruck fand. Es begannen systematische Saat und Pflanzungen von Oberholz (Eiche, Buche) unter Verwendung von Heistern, vornehmlich auf den Haien und in Lücken. Diese Entwicklung führte zur Stangenholzwirtschaft mit stetig verlängerten Umtriebszeiten, die bereits Ende des 18. Jahrhunderts weitgehend in „reguläre Baumholzwirtschaft“ mit hundertjährigem Hauungsturnus übergegangen war.

Nach der Überwindung der Folgen des dreißigjährigen Krieges wurden im aufkommenden Merkantilismus und Berg‐ und Hüttenwesen die zwar devastierten, aber in ihrem Artenpotenzial weitgehend erhalten gebliebenen eichendominierten Laubmischwälder zunehmend zu Nadelholzmonokulturen umgewandelt. Der Beginn der planmäßigen Holzerzeugung, heute als die Erfindung der Nachhaltigkeit schlechthin postuliert, führte (unbeschadet der Weitsicht des Hans Carl von Carlowitz) durch diese großflächige Baumartenveränderung auch zur Einleitung großer negativen ökologischen Veränderungen der Wirtschaftsforsten.

Diese Phase ist mit ihrem heute zweidrittel Nadelholzanteil, ihrer Artenverarmung und großflächigen Standortveränderung noch lange nicht überwunden. Die biologische Vielfalt der Schlagwälder vergangener Jahrhunderte auch in Kurzumtriebszeiten blieb dagegen weitgehend erhalten, solange es, wenn auch übernutzte, Laubwälder blieben. Das wird heute so nicht diskutiert.

Wegen der nach wie vor großen wirtschaftlichen Bedeutung der Eiche, aber auch durch die abnehmende Bedeutung der Waldweide, entstanden die heutigen Eichen‐Hainbuchenwälder als Hochwälder, vor allem auf den quartären Geschiebelehmplatten im Braunschweiger Hügel‐ und Flachland. Insbesondere im Landes‐ und Klosterwald sind die Eichen‐Hainbuchenwälder feuchter Ausprägung waldhistorisch nicht aus der Kontinuität sich veränderter Eichenmittelwälder entstanden. Reste alter Hudewälder finden sich hier nur noch kleinflächig an wenigen Orten, wie im FFH‐Gebiet Beienroder Holz.

Etwa um 1850 war die neue Buchen‐ und Laubholzwirtschaft (Eiche) eingerichtet. Es war eine Hochwaldwirtschaft. Die künstliche Bestandesbegründung erfolgte durch Saat oder Pflanzung. Durch planmäßige Aushiebe und Läuterungen des Schlag‐ oder Stangenholzes ging das Strauchholz in den Wäldern verloren. Derartige Aushiebe begannen bereits in der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts. Die Hasel verschwand fast ganz. Allein die Eiche blieb neben der Buche als Hauptholzart in den Wirtschaftsplanungen erhalten. Seit dieser Zeit sind auch die Eichen‐Buchen‐Hainbuchenwälder in den Kommunions‐, Kloster‐ und Stiftungsforsten, also im Landeswald, in ihrer Holzartenzusammensetzung verarmt und nicht mehr mit der Vielfalt des vergangenen Jahrtausends vergleichbar.

Entwicklung der Waldbautechnik

Die überwiegend vor ca. zweihundert bis hundertziebzig Jahren durch Pflanzung als Hochwald begründeten Eichen‐Hainbuchenwälder hatten ihre bis vor fünfzig Jahren noch vorhandene Biodiversität durch ihren relativ geschlossenen Kronenraum und einer insgesamt zurückaltenden Nutzung bewahrt. Das Hauptaugenmerk lag auf einer vitalen Kronenentwicklung des guten Stammes und einer möglichst vollen Standraumnutzung der Eiche. Eingemischte Buchen und unterständigen Hainbuchen sollten nicht in den Kronenraum einwachsen. Die Neubegründung erfolgte über Kahlschläge, die selten größer als einen halben Hektar waren, wenn sie zum Zwecke der Ernte und Eichennachzucht in Altholzbeständen angelegt wurden. Der Markt bestand überwiegend aus regionalen Sägewerken. Auch die verfügbaren Ernte‐, Bringungs‐ und Kulturtechniken erforderten keine größeren Einheiten. Die negativen Folgen größerer Kahlschläge waren zudem durchaus im Bewusstsein, auch wenn sie kaum aus ökologischer Perspektive diskutiert wurden.

Neben der Stammholzernte erfolgte vor allem Brennderbholznutzung. Gepflanzt wurde von Hand. Die Pfahlwurzeln wurden gekappt. Mit der Eichenpflanzung wurden oft im gleichen Arbeitsgang Winterlinde oder Hainbuche eingebracht. Bei Eichensaaten erfolgte die Einbringung der Hainbuche im Nachanbau, zumeist nach drei bis vier Jahrzehnten. Weichholzarten und Baumarten mit niederem Umtrieb wurden im Zuge der Schlagräumung oder Kulturpflege bekämpft und später im Rahmen der Jungwuchspflege entnommen. Die Grasbekämpfung erfolgte mit der Sichel in der Regel durch Kulturfrauen, vor allem zum Schutz der Pflanzen gegen Erd‐ und Rötelmäuse. Aus den gleichen Gründen wurde das Schlagreisig verbrannt, um den Mäusen keine Aufenthaltsorte zu bieten. Aus heutiger Kenntnis war diese Maßnahme zumeist nicht erforderlich. Mäusebekämpfung unterbleibt inzwischen.

Die Bestandeserschließung durch Rückegassen erfolgte an den Abteilungsgrenzen. Der Abstand der Rückelinien in den Abteilungen betrug allgemein sechzig Meter. In Jungwüchsen wurden Pflegegassen eingelegt, die nicht befahren werden konnten. Zur Holzbringung wurden auch die Bestandsflächen befahren. Dabei galt das Gebot, Holz nur in trockenen Wetterphasen und bei tragfähigem Boden zu rücken. Die damals verfügbaren Maschinen sowie der Pferdeeinsatz in schwächeren Sortimenten, setzten per se natürliche Grenzen. Größere Bodenschäden in den Beständen wurden anlässlich Dienstbesprechungen oder Inspektionsbereisungen gerügt. Erfahrene Holzrücker legten sich Erschließungswege so an, dass ihre Maschinen nicht überlastet wurden. Das entsprach auch in der Regel einer boden‐ und biotopschonenden Arbeitsweise, während das heutige rasterartige Rückegassennetz keine Rücksicht auf Kleinstrukturen wie Nassgallen etc. nimmt und die Großtechnik an keine Befahrensgrenzen gerät.

Ab Mitte der sechziger Jahre wurde das Stammholz durch Doppeltrommelseilwinden auch über größere Entfernungen geseilt. Das war bodenschonend, konnte jedoch bei unsachgemäßer Durchführung zu vermehrten Schäden an den Wurzelanläufen führen.

Der erste großtechnische Einsatz in Eichenwäldern

Ende der sechziger Jahre des vorigen Jahrhunderts wurde der Maschinenhof der Landesforsten in Misburg eingerichtet. Es wurden vor allem Großraupen und Großbagger mit breiten Moorketten für den Waldwegeausbau, aber auch für Entwässerungsarbeiten auf Moorstandorten verwendet.

Nach den Windwurfkalamitäten als Folge des Orkans im November 1972 galt es, große Flächen aufzuforsten. In den Kieferngebieten des Nordwestdeutschen Tieflandes wurden mittels Großmaschineneinsatzes großflächig tiefgepflügt und der Douglasienanbau ausgeweitet.

Im Zuge des durch KREMSER eingeleiteten und durch seinen Nachfolger OTTO umgesetzten Paradigmenwechsels in der mittelfristigen Waldbauplanung hin zu einem größeren Laubwaldanteil und unter verstärkter Beachtung standörtlicher und ökologischer Grundlagen, wurde den Eichenwäldern ein größerer Anteil an der Waldfläche zugewiesen. Dieser Schritt bewirkte aber auch den Beginn einer Ausweitung des Maschineneinsatzes auf Silikatverwitterungböden und einen schweren nachhaltig wirkenden Eingriff vor allem in die Eichen‐Hainbuchenwälder des Ostbraunschweigischen Hügellandes, der ein Jahrzehnt lang nicht unterbunden wurde.

In der Anfangs‐ und Hauptphase wurden die Stuken des Vorbestandes durch Großbagger mit Spezialhaken vollständig entfernt und zusammen mit dem Schlagabraum auf Wälle verbracht. Die überwiegenden Lehmverwitterungsböden, aber auch lössüberlagerte Kalkstandorte (z. B. im Elm) verloren hierdurch ihre Bodenstruktur so nachhaltig, dass auch heute nach über dreißig Jahren in den zumeist schlechtwüchsigen Eichenjungbeständen die Wuchsdepressionen und das Fehlen einer standortstypischen Bodenvegetation erkennbar sind, während die Akkumulation von Humus und Nährstoffen auf den Wällen zu eutrophen Bedingungen und protzenhaften Wuchsformen der randständigen Jungeichen führte.

In diesen Beständen ist die ökologische Kontinuität historisch alter Waldstandorte für immer verlorengegangen, zumal Bodenbildungen und damit ihre komplexen Eigenschaften unter Klimabedingungen erfolgten, wie sie heute nicht mehr bestehen. Die waldbaulichen und wirtschaftlichen Entwicklungsziele sowie die derzeitigen speziellen Ziele des Naturschutzes für diese Lebensraumtypen sind somit ebenfalls nicht mehr zu verwirklichen.

Auf den vollständig geräumten Flächen wurden mit einem Dämmerome‐Gerät flache Pflanzstreifen aufgeworfen, in die dann in der Regel per Handpflanzung zweijährige Eichensämlinge gesetzt wurden. Insbesondere im Lappwald und Dorm wurde der besondere Ehrgeiz entwickelt und seinerzeit auf Waldbauexkursionen vertreten, Quellhorizonte, Nassgallen und andere schwer in Kultur zu bringende Habitate durch Einsatz großer Bagger pflanzfähig zu machen und somit zu nivellieren. Schwerpunkte dieser Vorgehensweisen im ostbraunschweigischen Hügelland waren die damaligen „Eichenforstämter“ Lappwald und Braunschweig, heute Forstamt Wolfenbüttel.

Richtlinien der Eichenneubegründung in der LÖWEPhase

Zehn Jahre nach der Beendigung dieser standortzerstörenden Phase des Eichenwaldbaus wurden im Zuge des Regierungsprogramms LÖWE mit dem Eichenmerkblatt Nr. 15 von 1995 durch OTTO neue Maßstäbe für die Begründung von Eichenbeständen gesetzt. Diese Handlungsanweisung ist im Landeswald außerhalb von FFH‐Gebieten heute noch gültig. Sie wurde jedoch nie allgemeinverbindlich und somit zielgerichtet durchgesetzt.

Kahlschlag ist nach diesem Merkblatt nicht vorgesehen. Die Neubegründung soll in Löchern 0,1 bis 0,3 ha möglichst in ost‐westlicher Richtung erfolgen, sodass auch bei hohem Sonnenstand zweidrittel der Fläche nicht direkt bestrahlt werden. Stehendes und liegendes Totholz ist zu belassen. Einzige Ausnahme bilden die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und eine                 außergewöhnliche Unfallgefahr bei Arbeiten im Bestand.

Die Brennholzaufarbeitung von Kronenholz in Altbeständen ist zu unterlassen.

Die Festlegung des Zieldurchmessers 80 cm + aus der Mittelfristigen Waldbauplanung von 1982 gilt fort und ist Bestandteil der Betriebsregelungen auch für Körperschaftwald im Wege der Beratung.

Diese waldbauliche Entwicklungslinie fügt sich ein in die allgemeine forstliche Doktrin, auch in der Eichenwirtschaft Kahlschlagtechniken ohne Zwangssituationen (Kalamitäten, Umbau von Nadelwald etc.) vollständig zu vermeiden, weil sie weder ökologisch, noch betriebswirtschaftlich erforderlich sind und zu negativen Folgewirkungen führen, die durch scheinbar nützliche forstbetriebliche Aspekte nicht kompensiert werden können. Folgerichtig hat das Forstpolitische Institut der Universität Freiburg (VOLZ u. WINKEL zweitausend) Kahlschläge über einen halben Hektar als in keinem Fall mehr einer guten forstlichen Praxis entsprechend definiert. Das Bundesnaturschutzgesetz schließt Kahlschläge im Rahmen einer ordnungsgemäßen Waldnutzung aus. Dieser Grundsatz ist jedoch weder im Niedersächsischen Naturschutzrecht, noch im Niedersächsischen Waldlandschaftsgesetz konkretisiert, bzw. näher bestimmt worden.

Die Leitlinie Wald 2014 des Landes Sachsen‐Anhalt behält diese waldbauliche Linie bei. Zur zielgerechten Entwicklung aller Wälder zum Dauerwald (1.2.1 Dauerwald) führt die Leitlinie aus, dass zur erfolgreichen Verjüngung der Lichtbaumarten an kleinflächigen Freilandverjüngungen kein Weg vorbei gehe und nennt Größen bis 0,5 Hektar, in Ausnahmefällen bis ein Hektar. Ausnahmen sind stets Abweichungen von der Norm und müssen demzufolge zielgerecht begründet sein. Wie bei OTTO entspricht die normale Flächengröße der von Gruppen (etwa eine Baumlänge – 0,04 – 0,1 Hektar) bis Horste (bis etwa zwei Baumlängen (0,11 – 0,5 Hektar).

Entscheidungshilfen zur Bewirtschaftung der Eiche in Natura zweitausend‐Gebieten der Niedersächsischen Landesforsten

Unter „Ziele“ wird vorab festgestellt, dass bei Beachtung dieser „Betriebsanweisung“ vorerst davon ausgegangen werden könne, dass der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen sowie der Zielarten der FFH‐ und Vogelschutzrichtlinien nicht absichtlich verschlechtert werde. Die rechtlich kaum tragfähige Formulierung zielt darauf, den Handelnden ein Sicherheitsgefühl zu vermitteln. Was mit „Entscheidungshilfe“ überschrieben ist und nachstehend mal als „Betriebsanweisung“, mal als „Merkblatt“ bezeichnet wird, macht die Orientierung jedoch nicht einfacher. Diese Unbestimmtheit bleibt. Eine unter „Ziele der Eichenwirtschaft …“ herausgestellte Behauptung ist, dass die Europäische Kommission in ihrem Auslegungsleitfaden „Natura zweitausend und der Wald“ (2006) das Niedersächsische LÖWE‐Programm als Beispielhaft für eine an den Zielen der FFH‐Richtlinie orientierte naturnahe Bewirtschaftung genannt habe. Selbst wenn die Darstellung zuträfe, was nicht der Fall ist, bleibt offen, warum sie in eine Entscheidungshilfe zur Bewirtschaftung der Eiche in Natura 2000‐Gebieten gehört.

Der Entscheidungshilfe wurde vorab eine befristete Gültigkeit zugesprochen. Die unhandliche und praxisfremde Entscheidungshilfe spielt im betrieblichen Alltag keine wesentliche Rolle. Ihre Auslegungsspielräume mit möglicherweise gefährlichen Folgewirkungen werden hingegen genutzt, um Verschlechterungen von Erhaltungszuständen durch unangepassten Einsatz von Forsttechnik, Großkahlschläge, Vollbaumnutzungen etc. zu begründen.

Die Forderung, aus Gründen angeblich notwendiger Wirtschaftlichkeit Kahlschläge nur innerhalb einer Größe von einem halben bis einem Hektar zuzulassen, ist eine Anleitung zur sicheren Verschlechterung des Erhaltungszustandes von Eichenlebensraumtypen.

Die von LAGA und Forstchefkonferenz erarbeitete Bewertungsmatrix von Erhaltungszuständen, die zum Zweck einer normierten Meldepflicht gegenüber der Europäischen Kommission entwickelt wurde und in den Bundesländern sehr unterschiedlich umgesetzt wird, ist für Zwecke der Meldungen an die EU‐Kommission vorgesehen. Für die Bewertung des tatsächlichen Erhaltungszustandes und vor allem seiner künftigen Entwicklung ist sie nicht nur ungeeignet, sonder wegen ihrer Missinterpretierbarkeit ausgesprochen schädlich. Sie wird in den Landesforsten beliebig angewendet. Ihre Kriterien sind in den Wäldern weder normativ, noch quantitativ überprüfbar. Sie richten sich an den forstlichen Nutzungsanforderungen aus und nicht nach Erfordernissen für die Wahrung zielgerechter Erhaltungszustände. Die Erfassung von Tier‐ und Pflanzenarten der Anhang‐Listen von FFH‐RL und VS‐RL wird nicht gefordert. Sie erfolgt außerhalb dieser Entscheidungshilfen nur lückenhaft oder überhaupt nicht. Der Erhaltungszustand lokaler Populationen relevanter Arten bleibt unbekannt. Der handelnde Bewirtschafter kann die Folgen seiner Eingriffe weder einschätzen, noch bewerten. So leistet die gegenwärtig gültige Entscheidungshilfe nicht nur einen aktiven Beitrag zur Auflösung der Eichenlebensraumtypen nach FFH‐RL, sondern bewirkt durch die Zerstörung der Bodenstruktur und Auflichtung des Kronenraums als Folge der Empfehlungen eine erhöhte Wärmezufuhr und damit die Förderung der sog. Fraßgemeinschaft sowie das Befahren der Feinstwurzeln als Folge der praktizierten Bestandeserschließung und Bringungstechnik. Sie leistet somit einen wesentlichen oder dominierenden Beitrag zur Destabilisierung der Bestände, wenn ihr gefolgt wird.

Folgerungen

Die gegenwärtig betriebene Eichenwirtschaft der Eichen‐Hainbuchenwälder in den Niedersächsischen Landesforsten verletzt die Grundsätze ordnungsgemäßer forstlicher Bodennutzung, die Ziele des Regierungsprogramms LÖWE von 1991, die Wirtschaftlichkeit in betriebswirtschaftlicher und Volkswirtschaftlicher Hinsicht sowie die Ressourcennachhaltigkeit. Die Handlungsanweisungen zur Bewirtschaftung von Eichenwäldern als Umsetzung des Regierungsprogramms LÖWE von 1991 sind teilweise neu zu justieren und den weiterentwickelten Erkenntnissen und Rahmenbedingungen folgend zu konkretisieren, wie sie sich bereits mehr oder weniger in den fortgeschriebenen Leitlinien zur Entwicklung des Waldes in anderen Bundesländern abzeichnet.

Für die Eiche als heimische Baumart der Laubwälder sind waldbauliche Modelle zu entwickeln, die wie zu einer günstigen Perspektive führen. Es wird damit kein Neuland betreten. Es kann auf die jahrhundertelange Erfahrung von Menschen im Kontext von Geschichte und Gegenwart sowie auf den Stand moderner wissenschaftlicher Erkenntnisse zurück gegriffen werden. Man muss es nur wollen.

Karl‐Friedrich Weber

Ackerwinkel 5, 38154 Königslutter

kweberbund@aol.com    /   Tel. 05353 3409    /     mobil 0171 893 8311


Hier als Hintergrund weitere Texte zum Thema Eichen-Waldbau von Karl-Friedrich Weber:

Als positives Beispiel: Die Eichenverjüngung in der Forstgenossenschaft Rotenkamp

http://waldproblematik.de/eichenwaelder-forstgenossenschaft-rotenkamp/

Typische Probleme bei Eichenpflanzungen auf Kahlschlagflächen:

http://waldproblematik.de/eiche-statt-buche/

Zu Eichen-Buchen-Hainbuchen-Mischwäldern:

 

Als negative Beispiele und Auslöser für den Eichen-Aufsatz die Kahlschläge zwecks Anlegung von Eichenplantagen, mit vielen aussagekräftigen Fotos:

http://waldproblematik.de/missstaende-niedersachsen/

http://waldproblematik.de/kahlschlaege/

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Noch mehr negative Beispiele in noch größerem Ausmaß findet man im Spessart, wo die Bayerischen Staatsforsten die Eichenmonokulturwirtschaft massiv forcieren, mit schlimmen Folgen für die Buchenaltbestände:

http://spessart-wald.de/bayern/forstwirtschaft/die-eichenwirtschaft/

Hier die ausführliche, sehr fachlich-fundierte Stellungnahme zur EU-Beschwerde (2013) von Greenpeace über die Buchenaltwaldzerstörung im Spessart, mit einem Kapitel über die dortige Eichenwirtschaft:

https://www.greenpeace.de/sites/www.greenpeace.de/files/publications/20130416-az4051-12-envi-greenpeace-stellungnahme-eu-beschwerde.pdf


Ein "Lotse" durch den Info-Dschungel zur Wald-Problematik in Deutschland