Kahlschläge



Zur Erläuterung:   Kahlschläge beziehen sich immer auf den Vorbestand. Handelt es sich um einen Eichenwald, in dem ein Kahlschlag stattfindet, wird er als Eichenkahlschlag bezeichnet. Die anschließend zu erfolgende Aufforstung, als Kultur bezeichnet, kann auch andere Baumarten beinhalten. Sie heißt dann Eichen/Buchen/Douglasien etc. -kultur. Kahlschläge werden überwiegend angelegt bei Umwandlungen von Fichten- oder Kiefernbeständen in Laubholzbestände, was waldbaulich fragwürdig ist, oder im Falle von Eichenaufforstungen, weil Eichen unter alten Laubholzbäumen schlecht wachsen. Der Streit geht um die Flächengröße. Dieser Eigenschaft der Eiche genügt man mit sog. Löchern 0,1 bis 0,3 ha. Man benötigt keine Kahlschläge mit ihren vielffältig negativen Folgewirkungen.


Mehr zum Thema Kahlschläge, mit weiteren Fotos, auch hier:

http://waldproblematik.de/missstaende-niedersachsen/


13. 05. 2018 :

[Antwort auf xx, der nicht glaubt, dass bei niedrigen Hackschnitzelpreisen Vollbaumnutzung durchgeführt wird]

Zum Beispiel dann, wenn in neunzigjährigen wegen ihrer Strukturvielfalt als naturschutzwürdig erkannten Eichenbeständen Kahlschläge angelegt und wieder mit Eiche bepflanzt werden, nachdem eine Totalräumung der Fläche von Biomasse erfolgt und ein Mulcherdurchgang den Rest klein gemacht hat; Bodenverdichtung inbegriffen. Das gibt es nicht? Die Erfahrung zeigt, es gibt alles, was es angeblich nicht gibt.

28. 10. 2016 :

zur Farce „ordnungsgemäßer“ Kahlschläge …

Kahlschläge in einem Wald gehören zu den schädlichsten Eingriffen in dessen Ökosystem und sind daher grundsätzlich keine gute forstliche Praxis. Die höchst unterschiedliche Gesetzgebung der Länder ist durchwirkt von seltsamen Definitionen, Abgrenzungen und Ausnahmetatbeständen, die fachlich nicht begründet sind und einer Zielbeugung aus politischen Rücksichtnahmen gleichkommen.
Der Staat geht mit schlechtem Beispiel voran, wo die Verbote nur für den Privatwald, nicht aber für den öffentlichen Wald gelten.

Rechtsbeugungen in Form unbegründeter nachträglicher Erteilungen von Ausnahmen oder Befreiungen von Schutzgebiets-Verordnungen durch die Naturschutzbehörden sind oftmals die Fortsetzung dieses üblen Spieles, wenn selbst die weit gefassten gesetzlichen Grenzen missachtet wurden. Kahlschläge werden dann ordnungsgemäß, wenn die Ordnung nachträglich erfolgreich gebeugt wurde. Juristen erklären das gern als „gequetschte Entscheidungen“.
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„Das bedeute für die Baumfällaktion in Baerl, so Dr. Kricke , „dass die Fläche trotz Kahlschlag immer noch Wald im Sinne des Gesetzes ist, die Maßnahme aus forstrechtlicher Sicht kein Ordnungswidrigkeitstatbestand ist und eine ungenehmigte Waldumwandlung nicht vorliegt.“ Außerdem sei „der Kahlschlag der Waldfläche nicht als Eingriff in Natur und Landschaft zu werten, da nach Bundesnaturschutzgesetz die ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Nutzung keinen Eingriff darstellt.“

[Kommentar von Karl-Friedrich Weber zum Artikel: „Stadt bestätigt – Baerler Kahlschlag war rechtens“ aus der WAZ / Der Westen vom  27.10.2016 mit Zitat aus dem Artikel]

http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/west/stadt-bestaetigt-baerler-kahlschlag-war-rechtens-id12308657.html#plx100644232


15. 10. 2016 :

moderne Forstwirtschaft im Zeichen des Klimawandels, der technischen Innovationen, der europäischen Förderkulisse, der sozioökonomischen Wirkungen, der Strukturvielfalt, der Biodiversität, der Kahlschlagfreiheit, des FFH-Gebietsschutzes, der Managementpläne, der PEFC-Zertifizierung, der waldökologischen Entwicklungsprogramme, des Bodenschutzes … bla, bla, bla …

es ist zum Weinen …

kahlschlag-ffh-geb-waldgenossenschaft-15-10-2016

kahlschlag-ffh-geb-waldgenossenschaft-15-10-2016-b

( Es handelt sich um einen im September / Oktober 2016 frisch durchgeführten, über 3 HA großen Kahlschlag in einem FFH-Gebiet in Niedersachsen )


Beitrag von Forstamtmann i.R. Henning Städtler vom 22. 03. 2016 :

Kurzinformationen zum Kahlschlag Negenborner Weg
Privatwald Hesse
Zuständiger Förster Herr Arndt / Stadtwald Moringen

Der Bestand war vor dem Kahlschlag im Westen durch einzelne kleinere Windwürfe und einzelnen Käferbefall gekennzeichnet. Flächengröße ca. 1,3 bis 1,5 Hektar. Ein Kahlschlag in dieser Dimension muss rechtlich geprüft werden und zwar als Waldbehörde und als Naturschutzbehörde

Rechtliche Seite:
Waldlandschaftsgesetz § 12:
Kahlschlagsbeschränkung, Wiederaufforstung und -bewaldung
(1) Die waldbesitzende Person hat der Waldbehörde Hiebmaßnahmen, die sich auf eine zusammenhängende Waldfläche von mehr als einem Hektar erstrecken und den Holzvorrat dieser Fläche auf weniger als 25 vom Hundert verringern oder vollständig beseitigen, vorher anzuzeigen (Kahlschläge).

Weitere Anmerkungen:
Bei allen Abwägungen ist die unmittelbare Nähe und Nachbarschaft zum NSG / FFH Gebiet Altendorfer Berg zu sehen.
Ggf. UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) – Beeinflussung durch diese Maßnahme von außen her auf das FFH Gebiet.

Im Herbst 2015 habe ich ein Gespräch mit Herrn Arndt vor Ort geführt und ihn darauf hingewiesen, dass mehrere Kleinflächen von Pionierwäldern sich auf der nach und nach mehr verlichteten Fläche gebildet haben (Foto Nr. 1), die unbedingt geschont werden sollten. Auch wegen der Nähe zum FFH Gebiet.

Durch die nun stattgefundenen radikalen Maßnahmen wurden:
Die Waldfläche völlig nivelliert und jeglicher natürlicher Aufwuchs völlig zerstört – einschließlich des Waldinnenrandes entlang der Waldstraße, die direkt an das FFH / Naturschutzgebiet Gebiet „Altendorfer Berg“ angrenzt.

Durch die Fräsarbeit wurde die gesamte Fläche komplett befahren (Verstoß gegen PEFC Zertifizierung / Bodenschutzgesetze) , die oberen Boden-Schichten sind vollständig durchmischt und zerstört worden. Jegliche Bodenlebewesen sind durch diese Maßnahme als Opfer mit in Kauf genommen worden.

Die gesamte vorhandene Vegetation ist komplett zerstört worden.
Besonders die Insektenfauna, die sich in den kleinen Pionierwaldflächen gebildet hatte, wurde vernichtet.

Da es sich bei den Pionierbaumarten um Birke, Aspe, Weiden spez. u. a. wichtige Bodenpflanzen gehandelt hat, ist vor allem die Schmetterlingfauna massiv betroffen (Eiablage noch erfolgt, dann Zerstörung) siehe auch Erfassung der Schmetterlingsfauna Altendorfer Berg (Lobenstein / Städtler).

Auf der Seite des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) „Daten und Informationen zu Wildpflanzen“ sind die Pflanzenarten aufgeführt, die für Schmetterlinge für Bedeutung sind.

Folgende Pflanzen waren auf der Fläche oder im Bereich des Waldaußen- und Innenrandes vorhanden. (in Klammern Anzahl der Schmetterlingsarten): Schlehdorn (126), Salweide (117), Zitterpappel (86), Brombeere (77), Himbeere (74), Haselnuss (64), Hain buche (51), Wiesenflockenblume (44), Birke (38), große Brennessel (36), Taubenscabiose (34), Liguster (31), Faulbaum (29), Vogelbeere (28), Esche (27), Wiesensalbei 24).

Nachgewiesene Falter (beispielhaft) in unmittelbarer Nähe: „Waldteufel“ (Rote Liste 1 (RL1 = vom Aussterben bedroht), „Schwalbenschwanz“ (RL 2 = stark gefährdet), „Großer Perlmuttfalter (RL2), „Großer Fuchs“ (RL1 Niedersachsen = vom Aussterben bedroht)

Die Schmetterlinge können nur als Beispiel für die Dimension der Wald- und Umweltzerstörung herangezogen werden.

Von einer guten Forstlichen Praxis kann hier keinerlei Rede mehr sein. Vielmehr muss man hier von Primitiv-Waldbau erster Güte sprechen. Ein Gefühl für den Wald als Lebensraum muss den Auftraggebern und den Ausführenden völlig abgesprochen werden.

Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) wurde informiert und gebeten die rechtliche Prüfung für ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder ggf. Klage vorzunehmen. Inzwischen hat die UNB die Fläche vor Ort besichtigt und wird umgehend die rechtliche Situation klären.

Kommentar von Karl-Friedrich Weber: „Nicht zu fassen, aber inzwischen kein Einzelfall mehr.“

Fotos: Forstamtmann i.R. Henning Städtler

H Städtler Kahlschl-Fläche 4

H Städtler Kahlschl-Fläche 5

Die (gelb umrandete) Kahlschlag-Fläche vor dem Kahlschlag:

H Städtler Kahlschl-Fläche 1

H Städtler Kahlschl-Fläche 2

Falter „Großer Waldteufel“ (Rote Liste 1 (RL1 = vom Aussterben bedroht):

H Städtler Kahlschl-Fläche Waldteufel

Falter „Großer Fuchs“ (Rote Liste 1 Niedersachsen (RL1 =vom Aussterben bedroht)

H Städtler Kahlschl-Fläche Großer Fuchs

Die Fläche vor dem Kahlschlag mit Bodenbearbeitung:

H Städtler Kahlschl-Fläche 3

… und danach, auf der gesamten Fläche (s. Fotos oben) bis zum allerletzten Wegrand-Zipfel:

H Städtler Kahlschl-Fläche 7

H Städtler Kahlschl-Fläche 6


Ab hier wieder Beiträge von Karl-Friedrich Weber:


07. 12. 2014 :

zum Weltbodentag in den Niedersächsischen Landesforsten – ein Hohn und keiner greift ein …

Zwei Fotos eines Waldspaziergängers, die uns heute erreichten. Es handelt sich um das FFH-Gebiet 101,gleichzeitig Vogelschutzgebiet Nr. 48 – Wälder zwischen Braunschweig und Wolfsburg. Kahlschlag und Flächenbearbeitung mit Häcksler. Stuken werden abgefräst. Zerstörung des humosen Bodengefüges auf ca. 20 cm Tiefe. Keine Ausnahme, sondern planmäßiges Zerstörungswerk in Schutzgebieten des Forstamtes Wolfenbüttel. Wahrscheinlich werden auch hier neue Eichenplantagen entstehen und als notwendige Verjüngung des Lebensraumtyps Eichen-Hainbuchenwald verkauft werden. Vielleicht holen die Amtsträger noch einmal den Staatssekretär in den Wald, um ihm ihre Großtaten zu zelebrieren.

Am Wegrand eine Tafel des Naturschutzvereins „fun“ aus Hondelage, der über die Rote Waldameise und ihr segensreiches Wirken im Waldökosystem informiert.

Das Regierungsprogramm LÖWE (Langfristiges ökologisches Waldentwicklungsprogramm) – eine Farce.
Langfristig sind hier nur die Bodenschäden. Für jeden Waldbesucher ein Hohn.

Kahlschlag 7-12-2014

Foto: Ein Leser der Facebook-Seite „Waldwahrheit“


07. 01. 2014 :

wie sich die Bilder gleichen …

Foto: Karl-Friedrich Weber

Kahlschlag in einem FFH-Gebiet der niedersächsischen Landesforsten

FFH-Kahlschlag 7-1-2014
Anlässlich einer Begehung am 5. Dezember 2013 wurde die Kritik an dieser Kulturtechnik von einem Vertreter des Landwirtschaftsministeriums als Schwachsinn bezeichnet. Offenbar hatten Vertreter der Fachbehörde für Naturschutz ebenfalls nichts daran auszusetzen.
Es gibt noch keinen Managementplan – ein Einvernehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde ist bisher nicht hergestellt. Nach Auffassung von BUND, NABU ud Greenpeace sind diese Tätigkeiten rechtswidrig. Mit dieser Kahlschlagpraxis tritt neben weiteren Effekten eine langfristig wirksame Verschlechterung des Schutzgutes Boden ein. Das Problem besteht auch in anderen FFH-Gebieten und wird seit 2006 diskutiert, ohne dass eine Bereitschaft zu erkennen ist, diesen Zustand zu ändern. Die Verbände haben bereits auf die möglichen Rechtsfolgen hingewiesen.


26. 11. 2013 :

Kiefernwälder im Alter deutlich unter hundert Jahren und unterdurchschnittlichen Brusthöhendurchmessern im Kahlschlagverfahren vor ihrem höchsten Wertschöpfungspotenzial abzuräumen, um dann auf strukturbeseitigten Flächen Eichenmonokulturen dieser Form zu begründen, verstößt gegen mehrere elementare Grundregeln guter forstlicher Praxis …

Foto: Karl-Friedrich Weber

Eichen-Monokultur jung 26-11-2013

Kiefernwälder werden leider gewöhnlich als Monokultur begründet und benötigen je nach Standort mehrere Jahrzehnte, um allmählich durch Ansamung von Laubbaum- und Straucharten auf natürliche Weise immer struktur- und artenreicher zu werden. Eichenmonokulturen als Reihnpflanzungen und hohen Pflanzenzahlen bilden im Stangen- und Jungbestandsalter z.B. aus avifaunistischer Sicht ausgesporchen artenarme Stadien, die selbst von Fichtenjungbeständen gleichen alters übertroffen werden. Alte Kiefernwälder ab ca. 70 bis 140 Jahre zählen zu den besonders artenreichen Lebensräumen. Eine hohe Biodiversität ist nicht gleichzusetzen mit einer hohen Artenvielfalt, sondern mit der Qualität und dem ökologischen Wert der Biozönosen. Das Schema gute Eiche, schlechte Kiefer trifft also nicht den Kern und ist eher eine plakative Gegenüberstellung, die leider auch teilweise vom Naturschutz vertreten wird.


19. 11. 2013 :

Die angebliche Naturnähe von Freiflächen in Wäldern, wie sie aktuell durch Kahlschläge dieser brutalen Art selbst in FFH- und Vogelschutzgebieten erfolgen, werden immer wieder damit begründet, dass Freiflächen auch in Natur- und Urwäldern durch natürliche Ereignisse entstehen.
Dieses Zweckargument zeugt von Unkenntnis der natürlichen Dynamik dieser Wälder.

Foto: Karl-Friedrich Weber vom 17.09.2013

Kahlschlag in einem hiebsunreifen Kiefern-Laubholz-Mischbestand im FFH-Gebiet Beienroder Holz des niedersächsischen Forstamtes Wolfenbüttel, in dem sich fachliche und rechtlichen Verstöße summieren.

Kahlschlag Beienroder Holz 19-11-2013

Foto: Karl-Friedrich Weber / Post 16. 11. 2013 :

Nachruf auf einen artenreichen Kiefern-Laubmischwald in den Niedersächsischen Landesforsten, der weit vor seiner wirtschaftlichen Reife im Sommer 2013 kahl geschlagen wurde.

Kieferkahlschl 16-11- 2013


06. 11. 2013 :

aktueller Kahlschlag in einem FFH-Gebiet des Niedersächsischen Forstamtes Wolfenbüttel – kein Einzelfall, sondern System …

Eichen-u a Kahlschlag Wolfenbüttel 6-11-2013


24. 10. 2013 :

Es ist nichts furchtbarer anzuschauen als grenzenlose Tätigkeit ohne Fundament – J.W. Goethe

Foto: Karl-Friedrich Weber

in einem Eichenwald und faktischem Vogelschutzgebiet bei Braunschweig

Eichenwald-Ernte bei Braunschwg 24-10-2013


24. 10. 2013 :

[Zu einem Post über Buchenjungwuchs unter Kiefern im Nürnberger Reichswald = Umbau eines Kiefernwalds zu Mischwald, mit Foto]

derartig ökologisch interessante Wälder werden in FFH-Gebieten des Forstamtes Wolfenbüttel der Niedersächsischen Landesforsten in Kahlschläge umgewandelt und mit einem sogenannten Eichen-Lebensraumtyp neu begründet …



12. 09. 2012 :

Gestern, am 11.09.2012 eröffnete der Niederlassungsleiter Otfried von Wurmb von der Braunschweigischen Landessparkasse in der Niederlassung Königslutter am Elm eine Bilderausstellung.
Sie heißt „Wald im Blick“.

Im Einladungsschreiben heißt es zu dieser Ausstellung der Niedersächsischen Landesforsten: „Erleben Sie die Natur mal aus einem anderen Blickwinkel und tauchen sie ein in den Wald, wie ihn unsere Förster sehen.“

Es wird auch höchste Zeit, dass der Blickwinkel von Waldbesuchern, die zerfahrene Wege und Rückelinien gesehen haben wollen und von Naturschützern (darunter merkwürdigerweise auch Förster), die angeblich keinen wirklich alten Wald mehr sehen, dafür Kahlschläge, Fremdbaumarten und Habitatbaumnutzung, einmal durch die Sicht „unserer Förster“ revidiert wird.

Es gibt dazu auch einen Flyer, in dem ehrenwerte Forstleute mit coolem Blick, Kamera in der Hand, wie Schaufensterpuppen mit eingefrorenem Lächeln vor einem tief gegabelten Baum drapiert worden sind. Derartige Agentur-Posen sind Förster bisher vor allem von ihrem Chef, dem Präsidenten der Landesforsten gewohnt (Spitzname im Kollegenkreis: Teflon-Merker).

Diese Fotografen, so heißt es dort, geben „Einblick“ in die Welt der Forstwirtschaft. Sie bieten einen besonderen „Anblick“ der Natur unserer Wälder. Sie beweisen „Weitblick“ bei der ökologischen Bewirtschaftung.

Da werde ich mir die Fotoausstellung gern einmal ansehen.

Kahlschlag 12-9-2012

Foto: Karl-Friedrich Weber 2006

Wald mit „Weitblick bei der ökologischen Bewirtschaftung“ in einer Kernfläche des FFH-Gebietes Beienroder Holz.


19. 08. 2012 :

Das Merkblatt Eichenwirtschaft in FFH-Gebieten sieht zum Erhalt der Lebensraumtypen Eichewald u.a. „Kleinkahlschläge“ von 0,5 bis 1,0 Hektar vor. Der Kahlschlag auf dem Foto aus dem Jahre 2006 im FFH- und Vogelschutzgebiet 102 – Beienroder Holz – hält diesen genannten Rahmen ein. Es gibt wohl keinen Waldbauer und Ökologen mit Sachkenntnis und Herz, der dieses Waldbild in einem sog. wertbestimmenden Bestand eines europäischen Schutzgebietes im Einklang mit den Schutzgebietszielen sähe.

Foto: Karl-Friedrich Weber 2006

Kahlschlag 19-8-2012

Noch vor zwei Jahrzehnten wurden diese empfindlichen Waldböden der quartären Lehmplatte des ostbraunschweigischen Flachlandes mit einer Art Scheibenpflug malträtiert und in ihrer Struktur vollkommen zerstört. Das heutige ganzflächige Befahren zur vollständigen Schlagräumung und anschließende Zerschlagen des Bodenhorizontes mit Häckslern steht dem damaligen Eingriff in nichts nach. Auf diesen Flächen machen sich seitdem Neophyten wie Goldrute oder Japanknöterich breit.

Die offizielle Lesart: Alles im Einklang mit dem Schutzgebiets-Regime der FFH-Richtlinie.


31. 07. 2012:

„Bei den größten gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit wird der Wald, wird der nachwachsende Rohstoff Holz eine bedeutende Rolle spielen“
– Friedrich-Otto Ripke, Staatssekretär im Niedersächsischen Landwirtschaftministerium, auf der Jahrestagung 2012 des Nordwestdeutschen Forstvereins in Borsum.
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Diese und ähnliche Formeln sind nicht neu. Sie gehören zum Standardprogramm des Clusters Forst und Holz, wenn es darum geht, die Rohstoffproduktion Holz als Maß aller Dinge zu markieren.

„Waldbau im Zeichen von politischen Wechseln“, „witzelte der Staatssekretär in Anspielung auf die momentane forstpolitische Diskussion“, so der Berichterstatter Joachim Hansmann von den Niedersächsischen Landesforsten in der Zeitschrift LAND & Forst 7/2012.

Nicht die Flächenhergabe, sondern „produktionsintegrierter Naturschutz“ sei gefragt. Die Energiewende müsse im ländlichen Raum realisiert werden, das Rohholzaufkommen könne unter anderem durch die Förderung der Waldflurbereinigung gesteigert werden.

Da darf Carsten Wilke, Präsident des Deutschen Forstvereins, nicht zurückstehen:

Ein „maßvoller“ Einsatz der Windenergie im Wald sei erforderlich und auch der Anbau von Nadelholz inklusive der Douglasie dürfe nicht vergessen werden.

Wilke beklagte, dass bei „politischen Gutachten“ forstliche Forschungsergebnisse kaum noch Berücksichtigung fänden.

So zitierte er aus dem „Umweltgutachten 2012 – Verantwortung in einer begrenzten Welt“ des Sachverständigenrates für Umweltfragen:

„Mit dem Anstieg der Energie- und Rohstoffpreise droht eine Kommerzialisierung der Waldnutzung, die die nichtkommerziellen Funktionen der Wälder zunehmend gefährdet. Bei der Nutzung muss jedoch dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen Vorrang gegeben werden.“

Was ist an der Feststellung des Umweltrates falsch oder unwissenschaftlich?

Was spricht gegen die Feststellung, dass der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen Vorrang haben müsse und sich das Maß der Nutzung natürlicher Ressourcen daran auszurichten habe?

Für Carsten Wilke ist das, was der Sachverständigenrat im Auftrag der Bundesregierung auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Staatsrecht seit Jahrzehnten in den notwendigen gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang bringt, ganz einfach ein „politisches Gutachten“, das er in Gegensatz zu „forstlichen Forschungsergebnissen“ setzt. Das kann sprachlos machen.

Was ist ein politisches Gutachten?

Was sind forstliche Forschungsergebnisse?

Wie ist das Prinzip der starken Nachhaltigkeit umzusetzen, dass seit Jahrzehnten staatsrechtliche Basis Deutschlands ist und sich in lückenloser Kontinuität vom Verfassungsauftrag über das nachgeordnete Querschnittsrecht des Bundes und der Länder bis hin zu den ausformenden Strategien der Regierungen zieht?

Auf peinliche Weise legt eine forstpolitische Vertretung einmal mehr offen, wie sehr sie längst den Anschluss verpasst hat.

Und die gewohnt süffisanten Bemerkungen des Staatssekretärs?

Wer den Hinweis eines Sachverständigenrates auf die fundamental angelegte Rechtsordnung unseres demokratischen Staates als „Waldbau im Zeichen von politischen Wechseln“ bezeichnet, hat nicht erkannt, wie weit er sich mit seinen schneidigen Attitüden bereits neben der Spur bewegt.

Außenstehende Beobachter mögen die Köpfe schütteln. Aber haben die vielen redlichen Forstleute es verdient, dass durch das gegenwärtige Führungsniveau ein ganzer traditionsreicher Berufstand vor seiner schleichenden Auflösung steht?

Buchenschirmschlag 31-7-2012

Zukunft Wald? – Foto: Karl-Friedrich Weber

Die Gleichrangigkeit von Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion ist eine Auslegung der Forstwirtschaft, die im gegenwärtigen Rechtsrahmen keine Grundlage hat. Nichts anderes hat der Sachverständigenrat festgestellt. Solange der Wert von biologischer Vielfalt, Lebensräumen, Böden als Kohlenstoffsenken, Erholung und geldwirtschaftlicher Ertrag für das Produkt Rohstoff Holz nicht annähernd vergleichbar und damit kontrollierbar gemacht wird, bleibt dieses Postulat eine beliebig auslegbare Leerformel. Die Definition einer guten fachlichen Praxis verwehrt die Forstwirtschaft bis heute. Die Notwendigkeit einer „integrativen Segretation“ des Naturschutzes im Rahmen einer starken Ressourcennachhaltigkeit, der auch nutzungsfreie Flächen beinhaltet, ist seit langem Stand auch fortstwissenschaftlicher Erkenntnisse. Die werden aber hartnäckig ignoriert. Von „Flächenstillegungen“ und „segretativem Naturschutz“ ist nirgends ernsthaft die Rede. Der Cluster Forst und Holz setzt falsche Begriffe in einen falschen Zusammenhang. Begriffliche Präzision und Übereinstimmung ist aber die Voraussetzung für ein grundlegendes Verständnis innerhalb eines fruchtbaren Diskurses – wenn er denn überhaupt ernsthaft gewollt ist.


26. Juli 2012 

 Die alten Eichen im niedersächsischen FFH-Gebiet Nr. 102, Beienroder Holz, zwischen Braunschweig und Wolfsburg sind Reste eines einstmals großen Hudewaldgebietes, Wohld genannt.

Weil die schweren Keuper- und Juratone nicht ackerfähig waren, widerstand diese Landschaft jahrhundertelang einer Besiedelung. Die wirtschaftliche Nutzung bestand in der Waldweide oder Hude. Große freistehende Eichen brachten Eichelmast. Insbesondere Schweinezucht hatte hierdurch ihre stabile wirtschaftliche Grundlage.

Heute sind die einstmals großflächigen Hudewälder zu kleinen Restrefugien zusammengeschrumpft. Eine Charakterart dieser uralt gewordenen Baumriesen ist der Eremit (Osmoderma eremita). Er ist eine streng geschützte Tierart.

Dieser Käfer lebt dauerhaft in Mulmhöhlen alter Bäume und ist wenig mobil. Für Holzbewohner alter Waldstadien besteht in der Natur langfristige Habitatkontinuität. Sie müssen sich deshalb keinen schnellen Veränderungen ihres Lebensraumes anpassen.

Das bedeutet aber auch, dass ihr lokales Aussterben nur eine Frage der Zeit ist, wenn ihre letzten Überlebensinseln nicht durch langfristige Waldentwicklungsstrategien mit potenziell geeigneten neuen Lebensräumen vernetzt werden.

Wenn aber, wie im es nicht nur im FFH-Gebiet Beienroder Holz geschieht, stehendes Eichentotholz in den Eichen-Altbeständen der Umgebung systematisch gefällt und vermarktet wird, während die restlichen Metusalemeichen allmählich absterben, ist ein Verlöschen des lokalen Vorkommens nur eine Frage weniger Jahrzehnte.

Wie so oft gehen auch in diesem Fall Anspruch und Wirklichkeit weit auseinander, allen Schutzgebietsnetzen und Biodiversitätsstrategien zum Trotz. Und niemand verhindert dieses Treiben staatlicher Forstinstitutionen.

Dieselben Akteure, die für diese Gefahr unwiederbringlicher Verluste die Mitverantwortung tragen, propagieren fremdfinanzierte Baumpflanzaktionen mit Schulen, oft standortfremde Douglasien und Lärchen, und nennen die Ergebnisse Zukunft durch Schaffung neuer „Bürgerwälder“.

Ich habe mich nicht allgemein auf die Landesforsten bezogen, sondern auf die belegten Vorgänge im FFH-Gebiet Beinroder Holz. Es handelt sich auch nicht um versehentlich gefällte Höhlenbäume, sondern um die rechtswidrige systematische Entfernung stehenden Totholzes in den wertbestimmenden Alteichenbeständen dieses Gebietes. Das Holz liegt zurzeit noch gerückt an den Wegen und kann dort besichtigt werden. In anderen Eichenwäldern des Forstamtes haben ähnliche Aktionen stattgefunden. Hiermit verbunden ist eine drastische Verschlechterung des Erhaltungszustandes des Lebensraumtyps feuchter Stermieren-eichen-Hainbuchenwald, der sich nach den Großkahlschlägen der vergangenen Jahren weiter fortsetzt. Die Maßnahmen finden ohne vorhandene FFH-Umweltverträglichkeitsprüfung oder abgestimmten Managementplan statt. Sie widersprechen in eklatanter Weise den Dienstanweisungen der Landesforsten. In den vergangenen Jahren wurden hunderte Festmeter Eichen-Totholz auf den Wertholzplatz Wendhausen verbracht und vermarktes. Es dürfe ganz überwiegend aus den FFH- und Vogelschutzgebieten Braunschweigs herausgezogen worden sein. Diese und viele andere öffentlich diskutierte Vorgänge wären durch klare Anweisungen der Betriebsleitung und ggf. durch disziplinarische Maßnahmen abzustellen. Solange sich an den konkreten Wirtschaftsabläufen nichts ändert, kann vermutet werden, dass die Situation vor Ort von der Leitung gedeckt wird.

Pflanzaktionen mit Kindern sind dann in Ordnung, wenn sie die pädagogisch richtigen Signale setzen. Das Pflanzen von nichtheimischen Baumarten gehört grundsätzlich nicht dazu. Die konkrete Kritik hebt ab z.B. auf Pflanzaktionen wie die einer wolfsburger Schule, im Forstort Wendhausen-Essehof, Forstamt Wolfenbüttel, wo auf 10 000 qm Fläche ein Lärcheneinbestand angepflanzt wurde, der weder standortgerecht ist, noch waldbaulichen LÖWE-Ziel ist, noch einem vorgesehenen Waldentwicklungsziel entspricht. Die Aktion sowie die begleitende Pressearbeit waren desinformierend und setzte Signale, die den offiziellen Waldstrategien der Länder entgegengesetzt sind. Das Pflanzen von Douglasien unter Buchenaltholz durch Beamte der Betriebsleitung, kameragerecht durch den NDR in Szene gesetzt, kann in diese Ausrichtung der Pressearbeiteingeordnet werden. Es gibt bessere Angebote an junge Menschen, sich in Wäldern sinngebend zu betätigen.


 

28. 07. 2012:

Zum vorstehend diskutierten Thema und Foto:
Dieselbe Uralteiche (im Hintergrund) mit Mulmhöhle sechs Jahre später:
Die starke Freistellung des Baumes hat eine vitale Verjüngungsdynamik von Hainbuche und Buche bewirkt. Ob sich daraus negative Konsequenzen auf den Erhaltungszustand der Eichen ergeben und ob diese Maßnahmen im Zusammenahng mit dem beschleunigten Absterben nach 2006 zu sehen sind, kann noch nicht sicher bewertet werden.

Auch Entomologen können prinzipiell nur auf lückenhafte und wissenschaftlich nicht abgesicherte Erkenntnisse zurückgreifen.

Das Gesetz des Örtlichen erlaubt vielfach keine 1:1 Übertragungen von Untersuchungen an anderen Orten.

Die gefährlichsten Experten sind diejenigen, die Kraft eigener Vollkommenheit keine Bescheidenheit in der Einschätzung ihrer Wissenlücken aufkommen lassen und die gebotene vorsorgende Sicherheit ignorieren.

Wenn dann noch vollkommen Sachunkundige zur Tat schreiten und dabei Diestanweisungen ihres eigenen Handlungsbereiches missachten, kann es geschehen, dass sich aus einer notwendigen Maßnahme, wie z.B. die vorsichtige Erhöhung des Lichtangebotes für bestandsbedrohte holzbewohnende Insektenarten, ein nicht umkehrbares Desaster entwickelt. Das aber müssen die nächsten Jahre zeigen.


16. 07. 2012:

Kahlschläge in unseren Wirtschaftswäldern werden in den letzten Jahren wieder mit der Begründung vertreten, dass sie auch in Natur- oder Urwäldern vorkämen. Tatsächlich haben sie nichts mit den natürlichen Lichtungen oder Störungen natürlicher Wälder zu tun. Wir werden uns mit diesem Sachverhalt noch ausführlich beschäftigen.

wb kahlschl 16-7-2012

Foto: Karl-Friedrich Weber 2011
Kahlschlag im FFH- und Vogelschutzgebiet Braunschweiger Wälder

Das Foto dieses Kahlschlages soll das Thema optisch markieren. Deshalb ist im Text auch kein konkreter Bezug genommen worden. Die Größe dieses Kahlschlages dürfte ca. 0,5 Hektar betragen. VOLZ (2000) ordnet Kahlschläge über 0,5 Hektar in jedem Fall außerhalb der guten fachlichen Praxis ein. Ob Kahlschläge unterhalb 0,5 Hektar waldbaulich sinnvoll oder naturnah per Definition sind, erfordert eine Einzelfallbetrachtung. Dieses Vogelschutz- und FFH-Gebiet wurde innerhalb weniger Jahre auf seinen wertbestimmenden alten Waldflächen ohne nachvollziehbare waldbauliche Begründung mit zahlreichen Kahlschlägen in Größen von 0,5 bis 1,7 Hektar „durchlöchert“, mit gravierenden ökologischen, wirtschaftlichen und letztlich rechtlichen Folgen. Darüber muss gesprochen werden, damit auch diese Praxis der Vergangenheit angehört.



22. 11. 2013 :

Waldbau ganz unten – Landschaftsschutzgebiet Essehofer Holz –

Zur Eichenwirtschaft der Niedersächsischen Landesforsten Teil 3 Bild 1

Das LSG Essehofer Holz im Landkreis Helmstedt ist von herausragender landschaftsökologischer Bedeutung. Der Charakter des Gebietes wird in der neugefassten Verordnung des Landkreises beschrieben als strukturreiche Eichen-Hainbuchen-Mischbestände auf zum Teil historisch alten Waldstandorten mit bereichsweise hohen Altholzbeständen, sowie mit einem z.T. hohen Anteil an stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen.

In der Schutzzone 1 sind u.a. insbesondere Uraltbäume zu erhalten und ein Totholzanteil über 50 cm in Qualität und Quantität auf mindestens 30 qbm schrittweise zu entwickeln.
Sämtliche Wälder im LSG sind öffentliche Wälder der Niedersächsischen Landesforsten.

Bereits während des Verordnungsverfahrens durch den Landkreis wurden Inhalte des Schutzzwecks und der Verbote durch die Landesforsten und eines Kreistagsmitgliedes (der beruflich den NLF angehört) vehement bekämpft und als Folge dieses Widerstandes teilweise aufgeweicht.
So wurde das Kahlschlagsverbot ab 0,3 ha auf 0,5 ha heraufgesetzt.

2011 beantragte das Forstamt Wolfenbüttel beim Landkreis Helmstedt die Erlaubnis, in einem Eichenaltbestand der Zone I Kahlschläge von jeweils einem Hektar Größe anzulegen. Der Landkreis lehnte ab, weil weder eine Erlaubnis, noch eine Befreiung von der Verordnung rechtlich möglich ist.

Das Forstamt legte Widerspruch ein und begründete die Maßnahme mit unabdingbaren betrieblichen Erfordernissen. Daraufhin wurde die Maßnahme durch den Landkreis erlaubt.

Unbeschadet der offensichtlichen Rechtswidrigkeit dieser Erlaubnis wegen Fehlens relevanter Begründungen, ist hier zu untersuchen, welche zwingenden Gründe das Forstamt herangeführt hat.

Foto: Karl-Friedrich Weber Fortstabteilung 2010a im LSG Essehofer Holz
Reich strukturierter 9,2 Hektar großer 196jähriger Alteichenbestand, der letzte dieser Qualität im gesamten Forstort.

Essehofer Holz alter Eichenbestand 22-11-2013


22. 11. 2013 :

Waldbau ganz unten – Landschaftsschutzgebiet Essehofer Holz –

Zur Eichenwirtschaft der Niedersächsischen Landesforsten Teil 3 Bild 2

September 2011: Während der Vegetationszeit wird auf jeweils über einem Hektar großen Teilflächen der Forstabteilung 2010a – Forstort Hasenbalken des LSG Essehofer Wald der gesamte Hainbuchenunterstand maschinell entnommen und im Laub aus der Fläche verbracht. Flächige Befahrung des Bodens.

Foto: Karl-Friedrich Weber 11.09.2011

Essehofer Holz Befahrung 22-11-2013


22. 11. 2013 :

Waldbau ganz unten – Landschaftsschutzgebiet Essehofer Holz –

Zur Eichenwirtschaft der Niedersächsischen Landesforsten Teil 3 Bild 3

Winter 2012:

Anlage zweiter Kahlschläge von jeweils über einem Hektar Größe. Eine Vollkluppung des Brusthöhendurchmessers (BHD) an den zur Nutzung markierten stehenden Stämmen ergab einen durchschnittlichen Ernte-BHD von unter 60 cm. (Zieldurchmesser nach LÖWE 1994 – 80 cm+, nach LÖWE 2007 – 70 cm +)

Damit entspricht diese Nutzung nicht dem Zeitpunkt höchster Wertschöpfung im Rahmen der mittelfristigen Waldbauplanung der Niedersächsischen Landesforsten. Der Bestand ist in betriebswirtschaftlich unreifem Zustand endgenutzt.

Im Zuge der Flächenräumung erfolgte ganzflächiges Befahren bei weichen Bodenverhältnissen. Entnommen wurden einige Höhlenbäume, die im Innenjargon als „Hiebsopfer“ bezeichnet werden.

Foto: Karl-Friedrich Weber 05.04.2012

Essehofer Holz - Kahlschlag m Rückespur 22-11-2013


22. 11. 2013 :

Waldbau ganz unten – Landschaftsschutzgebiet Essehofer Holz –

Zur Eichenwirtschaft der Niedersächsischen Landesforsten Teil 3 Bild 4

Maschinelle Eichenpflanzung auf vollständig von Strukturen und Totholz geräumter Fläche der Kahlschläge in Abteilung 2010 a

Foto: Karl-Friedrich Weber 05.03.2013

Essehofer Holz - EichenKahlschlag 22-11-2013


22. 11. 2013 :

Waldbau ganz unten – Landschaftsschutzgebiet Essehofer Holz –

Zur Eichenwirtschaft der Niedersächsischen Landesforsten Teil 3 Bild 5

Kulturpflege auf den Kahlschlägen unter flächigem Befahren und weiteren Bodenschädigungen.

Foto: Karl-Friedrich Weber Sommer 2013

Essehofer Holz Bodenschäden im KSchl 22-11-2013


22. 11. 2013 :

Waldbau ganz unten – Landschaftsschutzgebiet Essehofer Holz –

Zur Eichenwirtschaft der Niedersächsischen Landesforsten Teil 3 Bild 6

Kahlschlag 1: flächiger Ausfall der Eichenpflanzung – Verdichtungsanzeiger auf ganzer Fläche (u.a. Knoten- und Flatterbinsen)

Foto: Karl-Friedrich Weber Herbst 2013

Essehofer Holz Flatterbinsen 22-11-2013


22. 11. 2013 :

Waldbau ganz unten – Landschaftsschutzgebiet Essehofer Holz –

Zur Eichenwirtschaft der Niedersächsischen Landesforsten Teil 3 Bild 7

Kahlschlag 2: flächiger Ausfall der Eichenpflanzung – Verdichtungsanzeiger auf großen Teilflächen, beginnende Entwicklung von Schlagflora, die eine mehrjährige weitere Pflege erfordert. Erforderlich werden umfangreiche Nachpflanzungen mit erfahrungsgemäß hohem Erstellungsrisiko.
Weitere flächige Bodenbefahrungen werden die bereits erfolgte Schädigung weiter buchstäblich „zementieren“. Selbst wenn der Folgeaufwuchs noch flächenhaft gelingen sollte, werden diese Eichen-Jungphasen für die nächsten vierzig Jahre zu den avifaunistisch ärmsten Stadien (vor Fichtenstangenhölzern) gehören.

Foto: Karl-Friedrich Weber Herbst 2013

Essehofer Holz Ausfall Eichenpflanzung 22-11-2013


22. 11. 2013 :

Waldbau ganz unten – Landschaftsschutzgebiet Essehofer Holz –

Zur Eichenwirtschaft der Niedersächsischen Landesforsten Teil 3 Bild 8 und Schluss

Die an den Flächenrändern belassenen Alteichen beginnen bereits jetzt auszufallen. Das so entstehende Totholz wird als Habitatbaum markiert. Damit wird nochmals ein hoher ökologischer Wert vorgetäuscht, der tatsächlich einen fortschreitenden Absterbevorgang darstellt.

Der letzte sehr gut strukturierte und ökologisch bedeutsamste Altholzbestand für die Mittelspechtpopulation des LSG Essehofer Holzes ist in seinem funktionalen Zusammenhang ökologisch schwer geschädigt, betriebswirtschaftlich destabilisiert und schwer Boden geschädigt sowie mit hohen Folgekosten befrachtet, die sich in den Folgejahren fortsetzen werden.

Die Maßnahme ist in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig erfolgt. Eine Unabwendbarkeit, die der Erlaubnis zu Grunde gelegt wurde, ist nicht gegeben. Sie war zu unterlassen.

Naturschutz und Betriebswirtschaft im öffentlichen Wald. Wir schreiben das Jahr 2013. Wer wird zur Verantwortung gezogen? Wer empfindet wenigstens Scham? Es darf sich auch ruhig leise Trauer einstellen.

Foto: Karl-Friedrich Weber Herbst 2013

Essehofer Holz - Kahlschlag Alteichen krank 22-11-2013

Ein "Lotse" durch den Info-Dschungel zur Wald-Problematik in Deutschland