Der Pro-Nationalpark-Verein Verein Nationalpark Nordsteigerwald e.V. hat am 14. April 2016 beim Bayerischen Verfassungsgericht gegen die Aufhebung des Geschützten Landschaftsbestandteils im Nordsteigerwald Klage erhoben. Die wesentlichen Argumente der Popularklage finden sich in der entsprechenden Pressemappe des Vereins. Weil es sehr interessant zu lesen ist, habe ich (mit Einverständnis) die Argumentation hier als PDF hochgeladen. Der Text gibt interessante Einblicke in bayerisches Rechts- und Macht-Verständnis:
Wesentliche Argumente der Popularklage
„(…) Diese Vorgehensweise ist in mehrerlei Hinsicht verfassungswidrig bzw. verstößt gegen wesentliche Rechtsgrundsätze des Verwaltungsrechts (…)“
Popularklage gg Aufhebung GLB Steigerwald 4-2016
Die gesamte Pressemappe des Vereins mit zusätzlichen Informationen über den Verein und dessen Einsatz für einen Nationalpark im Steigerwald kann man hier herunterladen:
https://www.dropbox.com/sh/nhj3t039k4ksz6e/AADuZtnWIbvoigQz1MdAs8PAa?dl=0
Und dies ist die Website des Vereins Nationalpark Nordsteigerwald e.V.:
http://www.verein-nationalpark-nordsteigerwald.de/
In diesem Zusammenhang lohnt die Lektüre der „Pressemitteilung zur Klage des Nationalparkvereins“ des Anti-Nationalpark-Vereins „Unser Steigerwald“: „Jedem, der sich mit dem Sachverhalt objektiv beschäftigt ist klar, dass die Hintergründe für die damalige Ausweisung eines Totalreservats durch den Bamberger Landrat Dr. Denzler ein beispielloser Willkürakt war. Es gab weder eine Schutzwürdigkeit, da der Bereich ein ganz normaler Wirtschaftswald ist, noch die Notwendigkeit des Schutzes, da dieser Waldbereich ohnehin FFH Gebiet ist und dadurch einen hohen Schutz genießt.“
http://www.unser-steigerwald.de/blog/
Hier eine detaillierte Kritik des in der Pressemitteilung der Nationalparkgegner „Unser Steigerwald“ gelobten „Trittsteinkonzepts“ im Wirtschaftswald:
http://franzjosefadrian.com/facher/nationalpark-steigerwald/kritik-am-trittsteinkonzept/